Umbau ohne Architekt und Statiker

Frage: Wir planen einen alten Stall/Scheune in ein kleines, gemütliches Wohnhaus umzubauen. Mein Lebensgefährte ist vom Fach und kann bis auf die Elektrik alles selbst machen. Meine Frage ist: braucht man unbedingt einen Architekten/Statiker wenn man tragende Wände versetzt, die Höhe der Räume ändert, und die Treppe versetzt.

Sollte das das Fall sein, wäre Neubau bei uns eine interessantere Lösung. Besser wäre es natürlich ohne Statiker und Architekt - möchte das Haus ungern abreißen.

Hoffe auf eine erfreuliche Antwort.

 

Antwort: Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie leben. Daher werde ich Ihnen die Antwort auf Basis der Landesbauordnung Baden-Württemberg geben. Falls Sie in einem anderen Bundesland leben, laden Sie sich die jeweilige Landesbauordnung unter Downloads runter und vergleichen Sie die jeweiligen Paragrafen.

 

In BW sind laut

 

Anhang  (zu § 50 Abs. 1)LBO

 

Verfahrensfreie Vorhaben

 

Tragende und nichttragende Bauteile

 

13. Wände, Decken, Stützen und Treppen, ausgenommen Außenwände, in Wohngebäuden und in Wohnungen,

14. nichttragende Wände in sonstigen Gebäuden,

15. Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,

16. Außenwandverkleidungen, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,

17. sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrichtungen,

18. sonstige Änderungen in Wohngebäuden und in Wohnungen

 

verfahrensfrei, sprich, Sie brauchen dafür keine Genehmigung. Damit auch keinen Planverfasser, also z.B. Architekten oder Statiker.

 

Sie sehen hier, dass Sie für tragende Wände, solange es sich nicht um Außenwände handelt, Decken oder Treppen, und auch Änderungen an diesen, keiner Genehmigung bedürfen.

 

Sie brauchen also nicht unbedingt einen Architekten oder Statiker. Wenn Ihnen, auf Deutsch gesagt, die Hütte über dem Kopf zusammenfällt, so sind Sie selbst schuld.

 

Soviel zum Rechtlichen. Sie erhoffen sich von mir eine für Sie erfreuliche Antwort, die darin resultiert, dass Sie alles ohne Weiteres selbst erledigen können.

 

Rechtlich gesehen können Sie dies natürlich. Für Sie ist dies zwar auf den ersten Blick eine erfreuliche Antwort. Für mich als Zimmerer und Architekt aber nicht. Zum Einen natürlich, ehrlich gesagt, da nicht mir konkret, aber doch meinem Berufstand dadurch etwas entgeht und eine gewisse Geringschätzung entgegengebracht wird. Zum Anderen aber, und dies ist der Hauptgrund, deswegen, weil ich überzeugt bin, dass durch das Selbermachen für Sie unkalkulierbare Risiken auftreten.

 

Es hat schon seine Berechtigung, dass sowohl Architekten als auch Statiker ein Studium absolvieren müssen, um ihren Beruf auszuüben. Das ist nichts was jeder einfach so selber machen kann.

 

Sie sagen, Ihr Lebensgefährte sei vom Fach. Wenn er ein guter Zimmerer oder Maurer ist, weiß er sicher, was zu tun ist. Für eine gute architektonische Lösung ist das Hinzuziehen eines Architekten aber bestimmt kein Fehler.

 

Ihre Ausführung, falls es nötig sei, einen Statiker oder Architekten hinzuzuziehen, sei ein Abriss und Neubau für Sie die interessantere Lösung, kann ich nicht nachvollziehen. So hoch ist das Architekten- oder Statikerhonorar gewiss nicht. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Artikel Architektenhonorar.

 

Zudem bräuchten Sie bei einem Neubau beide, Statiker und Architekt.

20. Mar 2008   | Email | Nach oben
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