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  <title>Frag den Architekt</title>
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    <name>Frag den Architekt</name>
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    <summary>Hier wollen wir Ihnen andere interessante Seiten zu verwandten Themen präsentieren:
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    <title>Was bedeutet §34?</title>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ich spiele mit dem Gedanken ein Baugrundstück zu kaufen. Für dieses Baugrundstück existiert kein Bebauungsplan nur ein alter Durchführungsplan, der durch Fluchtlinien/ Baulinien die Stellung von Gebäuden zur Straße regelt. Alles übrige (Art der Nutzung/Gebietscharakter, Gebäudehöhen , Geschossigkeit etc.) richtet sich nach § 34 BauGB. Erstens, was bedeutet dieser § genau und woher weiß ich was ich auf diesem Grundstück genau bauen darf? Es handelt sich dabei um ein 500 m² Baugrundstück welches ich mit einem mind. 4 Familienhaus bebauen möchte. Ich bitte um Ihre Mithilfe. Vielen Dank.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ihr Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplan, aber auch nicht im Außenbereich. Sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den §34 des Baugesetzbuches (BauGB) gilt.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=18106986-da7c-4db2-8456-6750a76beb74"/&gt;</summary>
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    <title>Wasserbett Hohlkammerdecke</title>
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    <published>2010-02-02T20:49:45.419625+00:00</published>
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    <category term="Statik" label="Statik" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Statik.aspx" />
    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ich möchte in meinem Einfamilienhaus (Baujahr ca.1950) ein Wasserbett im ersten Obergeschoss aufstellen. Bei der Decke handelt es sich um eine Betondecke. Es ist wohl eine Hohlkammerdecke, wo anscheinend nicht alle kammern gefüllt sind. Kann man guten Gewissens ein Wasserbett von ca. 600Kg aufstellen? Eine Bauzeichnung könnte ich liefern.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Es tut mir jetzt leid, dass es Sie trifft. Bitte nicht persönlich nehmen!&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=817fd317-d47f-4d77-a9a5-32fe189fd02a"/&gt;</summary>
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    <title>Daemmung inklusive Lattung</title>
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    <published>2010-02-02T20:29:05.779+00:00</published>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Sie haben eine wirklich tolle HP. Sehr Informativ. 

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. 

Ich hatte vor einigen Monaten durch Zufalle einen Hersteller gefunden, der Polystyrol-Platten (für Aussendämmung Haus) anbietet mit bereits integrierter/eingeschäumter Lattung zwecks Montage der Platten am Mauerwerk und zwecks Montage der Holzverkleidung. 

Ist Ihnen dieser Hersteller bekannt? Über Google konnte ich leider nichts finden. 

Vorab vielen Dank
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wenn Sie mir den Namen des Herstellers genannt hätten, hätte ich mich schlau machen können.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=ae71425a-9f3f-4516-9f8f-82849c667b34"/&gt;</summary>
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    <title>Daemmung sommerlicher Waermeschutz</title>
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    <published>2010-02-02T20:12:29.357125+00:00</published>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ich möchte mein Haus mit einem Holzständer aufstocken und stehe vor der Wahl der Dämmung, Zellulose Einblasdämmung und Holzweichfaserplatte außen oder Mineral/Glaswolle. Die "Zellulosefraktion" verspricht besseren Hitzeschutz im Sommer wg. größerer Wärmespeicherkapazität aufgrund höherer Materialdichte. Die Glaswollindustrie sagt stimmt gar nicht,Isover z.B. spricht von "hervorragendem Hitzeschutz" seiner Mineraldämmstoffe, stellt in einer toll wissenschaftlich anmutenden Graphik sein Produkt diesbezüglich sogar besser dar als die Zellulosedämmung und überhaupt käme es beim Hitzeschutz weniger auf die Art der Dämmung, sondern ausschließlich auf die Beplankung der Innenseite der Wand an.Kann ich mir die (teuere) Zellulose also sparen und Mineralwolle zwischen die Ständer und Dachbalken (Flachdach!)klemmen oder nicht? Die Architekten und Zimmerer sagen auch alle was anderes, je nachdem, was sie normalerweise so einbauen. Für eine (unabhängige!)Stellungnahme bedanke ich mich bei Ihnen schon ganz herzlich! 
Besten Dank, 
ein verwirrter Bauherr
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Beim „Hitzeschutz“ kommt es auf die Wärmespeicherkapazität der Wand an.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=3cdbf4ba-4d75-4d9b-acc7-e50dccf00e77"/&gt;</summary>
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    <title>Genehmigung Blumengitter</title>
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    <published>2010-02-02T19:50:12.044625+00:00</published>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Braucht man in NRW eine Baugenehmigung fuer ein Blumengitter (Balkon aehnlich allerdings nicht begehbar, tiefe ca 50 cm) oder kann man das einfach an die Aussenwand fachmaennisch anbringen lassen?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Für einen Blumenkasten o.ä. brauchen Sie nicht mal in NRW eine Genehmigung.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=d547b00c-92bb-4c65-8381-53db33f3d43c"/&gt;</summary>
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    <title>Grundstueck teilen und bebauen</title>
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    <published>2010-02-02T19:39:50.68525+00:00</published>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ich habe eine Frage zur Bebauung unseres Grundstücks. 
Wir haben vor 5 Jahren ein EFH auf einem 1300qm großem Grundstück gekauft (Leichte Hanglage). Im oberen Teil des Grundstücks haben wir ca 80 große Fichten entfernt (wurden zu groß) und festgestellt, dass dort im oberen Bereich ein herrlicher Bauplatz wäre, mit einer schönen Aussicht und viel Sonne. Es gibt dort nur einen direkten Nachbarn (sein Haus ist nach Süden ca 30m entfernt von unserer Grundstücksgrenze) der einem Neubau an besagter Steller zustimmen würde. Wie verhält es sich mit der Baugenehmigung auf einem bereits bebautem Grundstück ? Unser Plan war es das Grundstück zu teilen. (etwa 700qm für den Neubau und 600qm für das bestehende Haus.(Für das es sogar schon einen Käufer gäbe) 
Ist sowas vom Grundsatz her möglich? Welche Auflagen müssten erfüllt sein? 

Vielen dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ein Grundstück in mehrere teilen können Sie natürlich. Dies ist mit Kosten, u.a. durch die Vermessung und die Eintragung ins Liegenschaftskataster verbunden.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=692758e3-414a-4ea4-b893-f80ddf7761ff"/&gt;</summary>
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    <title>Fachwerkgiebel daemmen</title>
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    <published>2010-02-02T19:23:58.732+00:00</published>
    <updated>2010-02-02T19:24:40.62275+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wir haben ein Haus mit zwei Fachwerkgiebeln (ausgemauert). Nun planen wir diese neu (bisher mit Styropor und Gips, wohl in den 60er gemacht) zu isolieren. Man hat uns empfohlen, die Wand v.a. die Balken zunächst mit Kalkputz zu verputzen, um die Feuchtigkeit sicher von den Balken zu halten. Dann sollen 6 cm Glaswolle angebracht werden, die zum Raum hin mit einer Dampfbremse "abgedichtet" werden soll. 
Dabei hat man betont, dass Fachwerk nicht zu dick isoliert werden darf. 
Machen diese Vorschläge Sinn? 

Vielen Dank für Antwort und Rat.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich gehe mal davon aus, dass Sie die Dämmung innen anbringen wollen, um das Fachwerk außen sichtbar zu lassen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=7dc0c298-84eb-448d-a452-a9ceda4ef672"/&gt;</summary>
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    <title>Holzfassade auf unverputzem Mauerwerk</title>
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    <published>2010-02-02T18:50:25.56025+00:00</published>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir wollen bei unserem Haus eine Holzfassade anbringen lassen. Teile davon sind seid dem Umbau noch unverputzt und in rohem/rotem Zustand. (Poroton-Stein). 
Kann man eine Holzverschalung direkt auf unverputztes Mauerwerk anbringen oder muß vorher noch verputzt werden ?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wenn Sie mit der Holzfassade auch eine Außendämmung nebst winddicht verklebter, diffusionsoffener Fassadenbahn anbringen wollen, dann brauchen Sie das Mauerwerk nicht zu verputzen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=fab013bf-e728-4c64-9ebc-9bd5913ff202"/&gt;</summary>
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    <title>Schallschutz Eigentumswohnung</title>
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    <published>2010-02-02T18:39:57.013375+00:00</published>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wir haben vor 5 Jahren eine 2-Zimmer-Eigentumswohnung in einem 12-Parteien-Haus gekauft. Das Haus ist ungefähr Baujahr 1970-72, wir wohnen im Erdgeschoss. Über uns ein sehr, sehr lautes Ehepaar mit täglichem Akkordeon-Training, Türengeknalle, überlautem Reden und, und, und. Die anderen Nachbarn hören alle nix davon, wir seien die einzigen, die sich ständig beschweren. Der Estrich in allen Wohnungen wurde ohne Dämmstreifen verlegt, wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, an eine sachgemäße Wärmeisolierung von außen ist nicht zu denken. In unserem Kurort wohnen nicht nur hier im Haus sehr viel alte Leute, so lange die leben, tut's das schon, nach mir die Sinftlut!! 

Also: wir möchten/müssen Wohn- und Schlafzimmer von innen schall isolieren sonst werden wir noch verrückt! 

Wir hatten mal einen Trockenbauer da: den Auftrag würde er nicht übernehmen, wir hätten viel zu viele Außenwände (alle Räume haben nach Osten ein Fenster, Wohnzimmerbalkon geht nach Süden). Ein anderer meinte: Decken, Wände, Böden mit Lattung, dazwischen Isomaterial, dann Dampfbremse drauf, dann Gipsfaserplatten. 
Die Firma Soniflex empfahl, deren "Plastikmatten" an alle Wände zu kleben - Schimmel könne nicht auftreten, da es ja Plastik sei. 
Auf einer Messe meinte ein Vertreter von Isofloc, sein System sei das einzig Wahre (imprägnierte und granulierte Zeitungspapierflocken, die Hohlräume hinter einer Vorsatzschale (Lattung an die Wand, Holz- oder Gipsplatten davor) mit diesem Granulat unter Luftdruck eingeblasen und verdichtet) 
Ein Malermeister und ein Altbausanierer (das sei ein Beruf in Berlin vor der Wende gewesen, erzählte er) kamen zum Schluss, dass die Fertigbetondecken ohne Dämmstreifen auf die Wände gelegt wurden - der Schall käme nur durch die Decke in die Wände, eine abgehängte Decke an die Zimmerdecken gedübelt, mit Dämmstreifen verlegt und wir wären das Problem los. 
Es gibt eine Bundesvereinigung Altbausanierung (oder so ähnlich) in Berlin, wenn man da anruft, bekommt man Architekten in der Umgebung empfohlen. Einen haben wir angerufen, er versprach in zwei Wochen zu einem unverbindlichen Termin vorbei zu kommen - wir haben nie wieder was von dem gehört. 
Hat jemand das gleiche Problem mit ähnlichen Wohnungen in "Siebziger-Jahre-Hütten" wie unser Haus im ortsüblichen Jargon genannt wird? Weiß jemand was?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wenn Ihre Nachbarn nichts hören, Sie aber doch, dann scheint mir das eben eine subjektive Einschätzung zu sein. Beim Schall ist es oft so, dass, was den Einen schier wahnsinnig macht, der Andere gar nicht hört. Nichtsdestotrotz sollte man natürlich dagegen etwas machen. Den Bauträger aus den Siebzigern werden Sie dafür nicht mehr belangen können.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=65c67bd5-4947-440d-bedf-3b1764ea19fb"/&gt;</summary>
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    <title>Handlauf Gartentreppe</title>
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    <category term="Treppen" label="Treppen" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Treppen.aspx" />
    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ich habe in Taunusstein (Hessen) in dem Weg zum Haus eine 3-stufige Treppe. Ist es nach der Hessischen Bauordnung notwendig, einen Handlauf anzubringen?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Nein, für eine dreistufige Treppe im Garten brauchen Sie keinen Handlauf. 

Außer, es geht daneben senkrecht in die Tiefe mit einer Absturzhöhe von mehr als 1m. Dann bräuchten Sie eine Umwehrung, ob Treppe oder Weg.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=051be459-802a-4bae-87ed-75053d01e10b"/&gt;</summary>
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    <title>Ausschreibung sinnvoll?</title>
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    <updated>2010-01-11T19:56:02.3565+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir sind Miteigentümer an einem Neubau, dessen Balkone saniert bzw. abgerissen und erneuert werden sollen. Wir haben zwei KVAs erhalten. Der eine sagt, Abriss und Neuaufbau der Balkone kosten 5.700 Euro pro Stück, der andere veranschlagt 10.000 Euro (noch ohne Gerüst und Putzarbeiten, etc.). Der teurere KVA entstand aber auch, nachdem ein gerüst aufgebaut und Untersuchungen angestellt wurden. Wie können wir als Eigentümer eine Lösung finden, die vernünftig und kostengünstig ist? Sollte man eine Ausschreibung veranlassen? 
Herzlichen Dank für Ihren Rat,
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Selbstverständlich, falls Sie nicht Äpfeln mit Birnen vergleichen wollen.

Beauftragen Sie einen Architekten mit Planung und Ausschreibung. Nur so werden Sie vergleichbare Angebote erhalten.
&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=7fd2bee5-f4f3-47bd-b03c-acf5d119525f"/&gt;</summary>
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    <title>Masze Mauerwerk</title>
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    <published>2010-01-10T18:18:26.481+00:00</published>
    <updated>2010-01-10T18:19:43.215875+00:00</updated>
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    <category term="Wand" label="Wand" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Wand.aspx" />
    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Beim Mauerwerk gibt es bestimmte Kommazahlen wie z.B. ,99 . welche weiteren Zahlen könnte man noch benutzen?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Diese Frage wird ausführlich erklärt im Artikel &lt;a href="http://www.fragdenarchitekt.de/Mauerwerksmass.aspx"&gt;Mauerwerksmass&lt;/a&gt;
.Bitte dort nachlesen.
&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=208362dc-1f02-4d79-8fdf-2d280405a02a"/&gt;</summary>
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    <title>Waschraum und Fahrradabstellplatz</title>
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    <published>2010-01-10T17:50:31.294+00:00</published>
    <updated>2010-01-10T17:51:21.590875+00:00</updated>
    <category term="Baurecht" label="Baurecht" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Baurecht.aspx" />
    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ist in einem neu zu errichtendem 6-Familien-Haus ein gemeinsamer Waschraum Pflicht? Wie ist es mit einem Fahrradraum oder alternativ Fahrradstellplätze?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Da ich nicht weiß, wo Sie wohnen, werde ich Ihre Frage auf Basis der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg beantworten.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=b6d3176e-697e-4715-bc61-f6e6150af679"/&gt;</summary>
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    <title>Treppe abschotten</title>
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    <published>2010-01-10T17:28:08.044+00:00</published>
    <updated>2010-01-10T17:28:08.044+00:00</updated>
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    <category term="Treppen" label="Treppen" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Treppen.aspx" />
    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wir haben ein ausgebautes Dachgeschoss in unserem Haus, welches durch eine Wendeltreppe zu erreichen ist. Gibt es eine Möglichkeit die vorhandene Wendeltreppe so "abzuschotten", so dass der Zugang z.B. durch eine abschließbare Tür möglich ist, damit man im DG eine Privatsphäre hat. Habe von sog. Aufsätzen, z.b. aus Glas gehört mit integrierter Tür.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Fertige Elemente werden Sie dafür nicht finden.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=6fd2bf88-347c-4962-8884-5640456fa08f"/&gt;</summary>
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    <title>Terrassenueberdachung oder Wintergarten</title>
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    <published>2010-01-10T15:58:43.95025+00:00</published>
    <updated>2010-01-10T15:58:43.95025+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; was ist per Definition genau der Unterschied zwischen einer Terrassenüberdachung und einem Wintergarten?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich hätte jetzt mal angenommen, dass man dafür keine Definition braucht, da sich das doch von alleine erklärt.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=17bf82b2-9df6-4e61-acd8-757cab57044a"/&gt;</summary>
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    <title>Fertighaus 1965</title>
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    <published>2010-01-10T15:47:25.122+00:00</published>
    <updated>2010-01-10T15:48:43.028375+00:00</updated>
    <category term="Altbau" label="Altbau" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Altbau.aspx" />
    <category term="Holzbau" label="Holzbau" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Holzbau.aspx" />
    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir beabsichtigen ein Rolu Feritghaus von 1965 zu kaufen. Es wurde mit Hilfe von Heraklithplatten erstellt. Kann diese Bauweise gedämmt werden? 
Müssen wir befürchten, dass gesundheitsschädliche Stoffe beim Hausbau genutzt wurden? Können Sie uns sagen, wo wir noch weitere Informationen bekommen, wir wissen auch nicht, welche Lebensdauer ein Fertighaus dieser Art hat. Lohnt sich eine derartihe Investition?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich würde von älteren Fertighäusern die Finger lassen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=b8b27abd-d6ad-486a-b4ba-bd755697f081"/&gt;</summary>
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    <title>Gabionen an Hauswand</title>
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    <published>2010-01-10T15:25:54.169+00:00</published>
    <updated>2010-01-10T15:25:54.169+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Gabionenmauer vor Hausaußenwand 
Habe ein Fertighaus in Holzständerbauweise. 
Nun muß ich aus Gründen einer Grenzbebaung auf der Hausseite wo die Grenze verläuft in Abstimmung mit dem Nachbarn 
eine Gabionenmauer (wir haben uns dafür entschieden) erstellen. Diese Mauer ersteckt sich von 50cm bis 150cm Höhe am Haus vorbei. 
Momentan haben wir einen Abstand von 10cm zwischen Gabionemmauer und Hausaussenwand geplant. Nun meine Frage reichen diese 10cm Abstand zur Hauswand, ohne das man hier Feuchtigkeitsprobleme (eventuell durch zu geringe Luftzirkulation) erwarten müßte ??? 
Bei dieser Hauswand handelt es sich um die Wetterseite.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Hier erwarte ich nicht nur Feuchtigkeitsprobleme.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=462587e1-a798-4425-8422-84b4d381b70c"/&gt;</summary>
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    <title>Genehmigung Sanierung Bayern</title>
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    <published>2010-01-10T14:48:32.278375+00:00</published>
    <updated>2010-01-10T14:48:32.278375+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wir interessieren uns für den Kauf eines alten Bauernhauses in Bayern. Die Bausubstanz ist sehr schlecht; daher kann es sein, dass ein Abriss der Außenmauern des Wohngebäudes bis zum Dachstuhl eventuell erforderlich ist. Das können wir aber momentan noch nicht abschätzen. Wir möchten das Haus gerne selber renovieren und den Dachstuhl stehen lassen, da dieser noch in Ordnung ist. Ist für den Abriss und Wiederaufbau der Außenmauern im gleichen Bauernhofstil eine Baugenehmigung erforderlich? Wenn ja: ich habe Architektur fertig studiert, bin aber noch nicht in der Architektenkammer eingetragen (Baby direkt nach dem Studium, momentan Elternzeit). Darf ich die Baugenehmigung einreichen? Was darf ich generell einreichen bzw. was muss man für eine Renovierung in unserem Fall überhaupt genehmigen lassen? Vielen Dank!
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Laut Bayerischer Bauordnung (BayBO) sind Änderungen tragender oder aussteifender Bauteile nur innerhalb von Wohngebäuden verfahrensfrei. Siehe&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=37c558e4-a8c7-47e3-8451-cffd64734784"/&gt;</summary>
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    <title>Abstand und Vollgeschoss Schleswig-Holstein</title>
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    <published>2010-01-10T12:22:21.340875+00:00</published>
    <updated>2010-01-10T12:22:21.340875+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; vielen Dank für Ihr Angebot! 
Wir sind ratlos in Schleswig-Holstein. 
Wir sind in diesem Jahr mit, trotz oder wegen unseres bisherigen Planers bereits mit zwei Entwürfen und einer Bauvoranfrage beim Bauamt gescheitert. 
Jetzt suchen wir den RICHTIGEN ARCHITEKTEN für unser Einfamilienhaus, zwei Büros haben wir angefragt. 
Nach einem sehr angenehmen Gespräch mit einem Architekten, bitte ich Sie zur Einschätzung der Situation um Ihren fachlichen Rat in zwei Fragen: 
1. Abstandsflächen 
Im B-Plan steht nichts darüber, laut (neuer seit Mai 2009) Landesbauordnung S-H 3m ( regulär, anders auch 0,4h...), ebenso laut Bauamt. 
Laut Architekt sind es 2,5 m. Gibt es Sonderregelungen, 
Ausnahmen...? 

2. Luftraum 
Eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, (Satteldach) sagt der B-Plan: 
"Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fussbodens bis zur Oberkante des Fussbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Aussenkante der Dachhaut gemessen." 

Wir wollten gerne in einem Raum Luftraum lassen. 
Erst dachte unser Planer und wir dass Luftraum ( da ja kein Fussboden) nicht zur Berechnung der Eingeschossigkeit zählt. Laut mündlicher Aussage des Bauamtes zählt Luftraum seit 2006 genauso wie Raum mit Fussboden. 
Wir erzählten von den bisherigen Versuchen, Plänen, Scheitern... 
Der Architekt sagte Luftraum zählt nicht zur Berechnung (der Einschossigkeit, 75% Regel). 
Wo können wir das Nachlesen? 
Oder ist das Auslegungssache? 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Kann es sein, dass der Kollege aus einem anderen Bundesland stammt? Vielleicht aus Hamburg? Dort beträgt die Abstandsfläche 2,50m. In Schleswig-Holstein sind es aber 3m. Siehe LBO unter&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=3c589d09-f2d1-4ad3-9348-66e9c770e3cc"/&gt;</summary>
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    <title>Bebauungsplan ohne GRZ</title>
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    <published>2010-01-07T20:30:01.934625+00:00</published>
    <updated>2010-01-07T20:30:01.934625+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir haben in BW einen Bauplatz gekauft. Es besteht ein Bebauungsplan, in dem keine GRZ, sondern nur die GF EFH festgelegt ist (144m² als Maximalgrösse für ein EFH). 
Die Bauplätze in diesem Gebiet für EFHs müssen lt. Bebauungsplan mindestens 300m² gross sein. 
Wir haben nun im Kenntnisgabeverfahren unseren Antrag eingereicht und (nach Zustimmung durch Gemeinde und den Bauausschuss der Betroffenen Stadt) eine Ankündigung der Ablehnung für unseren Antrag vom Landratsamt erhalten. 
Begründung: Überschreitung der versiegelten Flächen nach BauNVO § 19 Abs. 4. 
Unser Lageplanverfasser hatte - da fehlende GRZ - alle unsere versiegelten Flächen auf die im Bebauungsplan festgelegten 144m² Hausfläche bezogen. 
Unser Grundstück ist 575m² gross. 
Jetzt die Frage: ist es üblich, die versiegelten Flächen auf eine im Bebauungsplan genannte Hausgrundfläche zu beziehen, wenn keine GRZ vorliegt? Denn: die errechnete GRZ unterscheidet sich beträchtlich, wenn man die Fläche von 144m² auf entweder 300m² (Grundstücksminimalgrösse) oder auf 575m² bezieht. 
In meinen Augen entspricht dies keinem Gleichheitsgrundsatz, denn das würde ja bedeuten, dass ich ein kleineres Grundstück im Verhältnis viel stärker versiegeln darf als ein grösseres Grundstück... 
Ich selbst hatte angenommen, dass bei einer fehlenden GRZ etwas "angenommen" wird, z.B. 0,4 in einem Allgemeinen Wohngebiet. 
Haben Sie hiermit Erfahrung? 
Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Es wird sich um einen alten Bebauungsplan aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG), dem Vorgänger des Baugesetzbuches (BauGB), 1960 und der ersten Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1962 handeln. Solange dieser heutigen Vorschriften nicht widerspricht, ist er weiterhin gültig.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=22cec042-9f97-48e3-ae5d-923eae133d04"/&gt;</summary>
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    <title>Garage Aussenbereich</title>
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    <published>2010-01-07T19:19:01.622+00:00</published>
    <updated>2010-01-07T19:19:24.403375+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; folgender Sachverhalt: Hinter meinem Haus befindet sich ein weiteres Grundstück von mir welches durch einen Feldweg (Wirtschaftsweg)zugänglich ist. Dieses Grundstück ist in den Lageplänen als "Wildnis" deklariert. Besteht die Möglichkeit mit einer Genehmigung eine Garage zu errichten oder wird das grundsätzlich ausgeschlossen?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort&lt;/b&gt;&lt;/u&gt;: „Wildnis“ ist kein Begriff, den Sie in irgendwelchen Bauvorschriften finden werden. Es wird sich aber auf jeden Fall um ein Grundstück im Außenbereich handeln.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=f6d0f623-c650-48a8-bbf6-e5e11c72ed56"/&gt;</summary>
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    <title>Drempelwand Sparrendach</title>
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    <published>2010-01-07T18:16:36.63775+00:00</published>
    <updated>2010-01-07T18:16:36.63775+00:00</updated>
    <category term="Dach" label="Dach" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Dach.aspx" />
    <category term="Holzbau" label="Holzbau" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Holzbau.aspx" />
    <category term="Statik" label="Statik" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Statik.aspx" />
    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; möchte mein Dachgeschoss ausbauen und daher gern wissen, ob ich die Drempel entfernen kann oder ob die eine tragende Funktion haben?
Es handelt sich um ein Sparrendach.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wenn es sich wirklich um ein Sparrendach handelt sollte eine ein Stück innerhalb der Außenwand stehende Drempelwand keine statische Funktion haben.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
Ich würde aber vorschlagen, Sie lassen das vor dem Entfernen mal einen Statiker oder Zimmerer begutachten.
&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=6a7d3341-5b6d-4cf6-bded-2905b0dd3a92"/&gt;</summary>
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    <title>Abstand Anbau BW</title>
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    <updated>2010-01-07T18:04:28.4815+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; erstmal vielen Dank fuer die schoene Website incl. VFB-Teil! Ich haette folgende Architektur-Frage: 

Ich plane einen Anbau an ein bestehendes Haus in Baden-Wuerttemberg. Der Anbau soll ein zweigeschossiger (incl. Pultdach) Baukoerper mit den Massen 9m x 5m (Breite x Tiefe) sein, direkt hinter dem jetzigen Haus. Aus Gruenden der Belichtung wuerde ich gerne auf der einen Seite den normalen Grenzabstand von 2,50m etwas unterschreiten. 

In der LBO habe ich folgendes gefunden: "(6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht [...] 
Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5m sind und nicht mehr als 1,5m, bei Wänden und Dächern aus lichtdurchlässigen Baustoffen (Wintergärten) nicht mehr als 2m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2m entfernt bleiben." 

Darf ich den gesamten Anbau, da er ja seitlich nur 5m tief ist, bis auf 2m an die Grenze setzen? Oder gilt der Anbau nicht als "Vorbau"? Falls nein, duerfte ich wenigstens im Erdgeschoss bis auf 2m an die Grenze? 
N.B.: das Nachbarhaus hat an jener Grenze eine 1m hohe Terrasse die bis an die Grenze reicht.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Eigentlich beantworten Sie Ihre Frage mit den Angaben zu Breite und Tiefe Ihres Anbaus und dem Zitat aus der LBO ja schon selbst.

Hier nochmal das Zitat aus der LBO:&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=c49ec4f2-720d-43b0-bde1-6a2d635f7b04"/&gt;</summary>
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    <title>Anbau Lagerschuppen</title>
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    <published>2010-01-07T17:32:09.934625+00:00</published>
    <updated>2010-01-07T17:32:09.934625+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wir möchten an unsere Fertigungshalle in Baden-Württemberg an die Außenwand einen Lagerschuppen anbauen. 
Die Bodenfläche ist bereits mit Knochensteinen belegt. 

Die Stützen des Pultdachanbau werden nicht auf dem Boden fixiert. Das Pultdach wird einseitig mit der Gebäudewand verschraubt. Die Verkleidung wird mit verzinkten Stahl-Trapezblechen errichtet. 
Keine Heizung / keine Fenster / keine Sanitäreinrichtung. 
Eine Außenwand steht direkt an der Grundstücksgrenze. 
Maße: L=6 m / B=2,4 / H=2,5 bzw. 3 m. 
Benötigen wir dafür eine Baugenehmigung ? 
Für eine schnelle Beantwortung sind wir dankbar (Witterung !) - das Bauamt gibt uns, trotz mehrmaliger Kontaktierung, seit 4 Wochen keine Rückmeldung.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Da werden Sie um eine Genehmigung nicht herumkommen. Was verfahrensfrei ist, steht in der Landesbauordnung LBO) unter&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=b0d9512c-d2bd-4ff4-996e-2e86a2544167"/&gt;</summary>
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    <title>Traufhoehe Hessen</title>
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    <published>2010-01-07T16:13:11.38775+00:00</published>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich habe eine Frage zur Traufhöhe. 
Wie wird die Traufhöhe in folgendem Fall gemessen: 

Unten ein Vollgeschoss, darauf ein Staffelgeschoss, das KEIN Vollgeschoss ist. 

Ist die Traufhöhe: 
(1) die Oberkante des Vollgeschosses? 
(2) oder der (gedachte) Schnittpunkt zwischen 
- der Verlängerung der Außenwand des Vollgeschosses nach oben und 
- der Verlängerung des Daches nach schräg unten? 

Hängt das auch von der Form des Daches ab, also ob Flachdach oder geneigt? 

Wir liegen etwas im Streit mit dem Bauamt, deshalb wäre ich dankbar, wenn Sie mir auch eine Quelle (Gesetz oder Verordnung oder was auch immer) nennen könnten, die ich dort zitieren kann. 

(Es geht um Hessen, falls das wichtig ist...)
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Die Traufhöhe hat erst mal gar nichts damit zu tun, ob ein Geschoss ein Vollgeschoss ist oder nicht.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=8979200f-ee3f-4895-9a2e-057029de7620"/&gt;</summary>
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    <title>Dachfenster oder normales Fenster</title>
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    <published>2010-01-06T12:52:10.7714471+00:00</published>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir haben im Dachgeschoss einen Raum der vom Vorbesitzer für ein Bad vorgesehen wurde. Der Raum hat bisher keine Fenster. Meine Frage ist jetzt ob wir aus energetischer Sicht Dachfenster einbauen oder besser richtige Fenster in die Rückwand einbauen.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wenn man diese Frage rein auf den Aspekt des Energiesparens reduziert, dann müssten Sie die U-Werte der einzelnen Bauteile miteinander vergleichen und dann die günstigste Variante wählen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=65f7ee8e-7804-4cf0-a9f7-b381c50e3660"/&gt;</summary>
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    <title>Aussparung Aussenwand</title>
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    <published>2010-01-06T12:00:10.1298944+00:00</published>
    <updated>2010-01-06T12:00:10.1298944+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Hallo, ich möchte eine Aussparung (Endmaße: 2,20m X 0,50m X 0,20m LXHXT) ab einer Höhe von 1,0m vom Fußboden in einer 36 Aussenwand (keine Aussendämmung) einbringen, sozusagen als Ablage hinter der Couch. Ich bin noch während der Planungsphase, lt. Architekt würde sich dann der Taupunkt innerhalb des Mauerwerks verschieben und Feuchte innerhalb der Mauer verursachen. Gedacht ist die Aussparung komplett mit Dämmung (Styrodur) auszulegen um dies zu vermeiden. Wie kritisch sehen dies, bzw. welche Erfahrung haben Sie bzgl. der Dämmung. Vielen Dank!
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Mal abgesehen davon, dass sich bei einer derartigen Schwächung der Wand auch die Frage der Statik stellt, teile ich die bauphysikalischen Bedenken des Kollegen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=ad1e19d8-1a56-4b8b-8ac4-be7bc91dc385"/&gt;</summary>
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    <title>Daemmtapeten</title>
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    <published>2010-01-05T22:31:46.09+00:00</published>
    <updated>2010-01-05T22:31:46.09+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; kurze Frage, was halten sie von den neuen XPS (Climapor) Dämmtapeten oder Platten? 
Danke im Voraus.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Nix! Ich halte grundsätzlich, wie ja schon in einigen Artikeln beschrieben, von Innendämmung nichts. Diese ist die schlechteste aller Möglichkeiten und nur als Notlösung, wenn nichts anderes möglich ist, angebracht.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=623e5264-55d0-40c8-8ecb-923f0e47434e"/&gt;</summary>
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    <title>Bauherr, Bauleiter etc.</title>
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    <published>2010-01-05T17:24:00.49625+00:00</published>
    <updated>2010-01-05T17:24:00.49625+00:00</updated>
    <category term="Baurecht" label="Baurecht" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Baurecht.aspx" />
    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Guten Tag, vielleicht können Sie mir aus Ihrer Erfahrung heraus im Bereich Haftung / Baurecht weiter helfen. 

Folgender Umstand: 
Grosse Kreisstadt in BaWü, saniert Strasse &amp; Kanal, ist somit Bauherr. Deren "Bauamt" stellt Bauleiter nach LBO. 
Ausführung übernimmt ein einzellnes Großunternehmen mit eigenem "Baustellenleiter"(?). 

Geschehniss: 

Ein Anlieger in Form eines Mieters wird entsprechend BaugGB §180 Nicht informiert. 
Dessen Vermieter nach BauGB §209 auch NICHT. 
MA der Baufirma betritt unbefugt Mieträume zur Überprüfung. 
Bauamt bestätigt richtigkeit weil Unternehmen so angewiesen. 
MA betritt im folgenden weitere 2male unbefugt Mieträume. 

Da die LBO den Begriff "Bauleiter" für mein Empfinden recht schwammig erklärt nun meine Frage: 

Wer ist verantwortlich (haftend), dafür zu sorgen, das Baugesetze, Vorschriften und tangierende Rechtsverhalte eingehalten werden? 

Der vom Auftraggeber bestimmte Bauleiter? 
Der ausführende Unternehmer? 
Oder die Baurechtsbehörde? 

Sofern Sie über diese Frage eine Auskunft geben können bedanke ich mich bei Ihnen vielmals.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich denke, mit diesen Fragen sollten Sie sich besser an einen Rechtsanwalt wenden. Was die Pflichten der am Bau Beteiligten angeht, so steht dazu in der Landesbauordnung (LBO) BW folgendes:&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=68e1a477-0107-4347-89ad-93bb06a843f1"/&gt;</summary>
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    <title>Wasserbett auf Kaiserdecke</title>
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    <published>2010-01-05T16:45:17.49625+00:00</published>
    <updated>2010-01-05T16:45:17.49625+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir haben uns ein Haus gekauft und möchten für das Schlafzimmen ein Wasserbett kaufen. Unter dem Schlafzimmer befindet sich das Badezimmer. Nun meine Frage: Die Decke des Badezimmers ist eine Kaiserdecke, würde diese ein Wasserbett aushalten? 
Für eine Antwort bin ich dankbar.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Was eine bzw. Ihre Decke trägt kann ich Ihnen von hier aus beim besten Willen nicht sagen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=4174256a-7eaa-41e4-8795-3092c2611fb9"/&gt;</summary>
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    <title>Holzlager auf Grenze</title>
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    <published>2010-01-05T13:43:58.715+00:00</published>
    <updated>2010-01-05T13:43:58.715+00:00</updated>
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    <category term="Garten" label="Garten" scheme="http://www.fragdenarchitekt.de/CategoryView,category,Garten.aspx" />
    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Hallo, ich wohne in Thüringen und habe im September für mein Kaminholz an die Grundstücksgrenze zu dem einen Nachbarn, dort wo dieser schon seit Ewigkeiten eine 2,50m hohe Lebensbaumhecke hat, ein Holzlager errichtet. Nun verlangt ideser Nachbar, das ich das nicht dürfte. Das Holzlager hat keine geschlossenen Außenwände, ein Dach und hat folgende Maße: Länge ca. 6m x Breite 1,10m x Höhe im Schnitt 2,10m. Darf ich das so stehen lassen, oder muß ich das wieder abbauen. Mir ist nicht bekannt, das ich hierfür eine Baugenehigung bräuchte oder ähnliches. Könnt Ihr mir Helfen???
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; In der Thüringer Bauordnung (ThürBO) steht zu Abstandsflächen unter&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=5357f3da-9f1e-4102-aae0-e6129c4aaf98"/&gt;</summary>
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    <title>Unbeheiztes Dachgeschoss</title>
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    <published>2010-01-05T12:43:02.68375+00:00</published>
    <updated>2010-01-05T12:43:02.68375+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir haben einen massiven Altbau 1950 mit Holzbalkendecken gekauft, das Dach ist ca. 1986 isoliert und neu gedeckt worden (Fachfirma). Das Obergeschoß ist mit Bad und Schlafzimmer voll ausgebaut, wir nutzen es nur nicht. Wegen der Holzbalkendecken heizen wir es natürlich ständig mit (ca. 14 Grad), trotz abgeschlossenem Treppenhaus. Können wir zur Isolierung einfach Dämmmatten auf dem Boden auslegen oder muß von unten eine Dampfbremse angebracht werden? Vielen Dank
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wenn es sich um einen nicht ausgebauten Speicher handeln würde, dann würde ich sagen: verlegen und verkleben Sie eine Dampfbremse dicht auf dem Boden und legen Sie die Dämmplatten aus, so Sie denn wirklich nicht da oben rumlaufen wollen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=10432518-5ad0-4ddb-b0c2-f0cf94a3d134"/&gt;</summary>
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    <title>Baugenehmigungsverfahren Schleswig-Holstein</title>
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    <published>2010-01-04T21:46:07.55875+00:00</published>
    <updated>2010-01-04T21:46:07.55875+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wann kann ein beschleunigtes bzw. vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und wann ein normales baugenehmigungsverfahren angewendet werden?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Sie sind aus Schleswig-Holstein. Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in Ihrer Landesbauordnung (LBO) unter&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=2df3729d-64fc-4704-bc04-449d1ea91327"/&gt;</summary>
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    <title>Pferdeunterstand Landschaftsschutzgebiet</title>
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    <published>2010-01-04T21:15:08.59+00:00</published>
    <updated>2010-01-04T21:15:08.59+00:00</updated>
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    <summary>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Hallo ich bin Privatperson lebe in 71642 Ludwigsburg und wollte fragen habe gehört das es genehmigunfreie Bauten bis max.4m Höhe gibt. Es ist ein Problem ich habe Pferde und würde denen gerne einen Feten Unterstand auf eine Wiese bauen es ist zusatzlich ein Problem die Wiese befindet sich im Landschaftsschutzgebiet gibt es da füpr mich überhaupt eine Möglichkeit was zu bauen. Es ist so das sich hier die Katze in den Schwanz beißt laut Tierschutzgesetz muß ich für die Pferde einen Unterstand bauen laut Landschaftschutzgebiet darf ich das nicht laut meinem Wissen. Habe aber noch nicht auf der Behörde nachgefragt Schlafende Hunde soll man ja bekannlich nicht wecken.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Welche Gebäude in BW verfahrensfrei sind, steht in der Landesbauordnung (LBO) unter&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=03160eb0-d2e6-4dfc-a4c5-f29c2f563b2c"/&gt;</summary>
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