Stellplatz und Carport

Frage: Ich habe ein bebautes Eck-Grundstück mit einem 2-Familien-Wohnhaus übernommen. Hinter dem Wohnhaus befindet sich ein Gartenhaus mit einer angebauten Einzel-Garage. Die Gartenfläche ist sehr klein und zum größten Teil als Stellfläche für max. 2 weitere Autos über die Jahre zugepflastert worden.

Die gepflasterte Fläche soll wieder in Rasenfläche reaktiviert werden. Hierzu will ich für das 2. Auto an das bestehende Gartenhaus mit rechts angebauter Einzel-Garage, eine überdachte Terrasse bzw. ein Carport mit Abstellfächen für Gartengeräte auf der linken Steite anbauen lassen, wobei eine 2. Zufahrt zum Grundstück von der Seitenstraße notwendig ist.

Meines wissens wurde das ehemals 1-Familienhaus mit einer am Haus angebauten 2. Garage vor ca. 30 Jahren umgebaut und erweitert. Die Garage wurde durch An-/Neubau von Keller- und Wohnräumen abgerissen.

Laut Baurecht stehen mir für 2 Wohnungen 2 Garagenstellplätze zu, allerdings scheint es Bedingungen mit der Baugröße zu geben.

 

Antwort: Die Vorgaben hierzu finden Sie in Ihrem Bebauungsplan, den Sie auf Ihrem Baurechtsamt einsehen können.

 

Dort können Sie Ihr Anliegen auch erläutern und sich beraten lassen.

 

Mit den dort gewonnenen Erkenntnissen gehen Sie zu einem Architekten Ihres Vertrauens und lassen sich von Ihm die Bauvorlagen für den Bauantrag anfertigen.

 

Oder, besser noch, Sie gehen gleich zu dem Kollegen.

04. Jan 2010   | Email | Nach oben
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