Sind Erdgeschosswohnungen fusskalt?

Frage: Wir überlegen uns gerade, unser Haus zu verkaufen und in eine Erdgeschoss-Eigentumswohnung umzuziehen. Nun hat uns eine Bekannte erzählt, Erdgeschosswohnungen seien oft fußkalt. Ist das zutreffend?

 

Antwort: Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die entscheidenden Punkte sind hierbei das Baujahr des Gebäudes sowie Art und Umfang eventuell durchgeführter Sanierungsmaßnahmen.

 

Ausgelöst durch die Ölkrise wurde 1977 die erste Wärmeschutzverordnung (WSchV) beschlossen, die 1984 und 1995 novelliert wurde und 2002 durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst wurde. In diesen Verordnungen sind Standards zum Wärmeschutz von Gebäuden festgelegt, die mit jeder neuen Fassung verschärft wurden. In der EnEV sind erstmals auch Sanierungsmaßnahmen an Altbauten geregelt. Zudem werden nun nicht mehr nur die Dämmwerte der einzelnen Bauteile geregelt, sondern das Augenmerk liegt auf der ganzheitlichen Betrachtung des Energiebedarfs eines Gebäudes.

 

Für Gebäude, die vor 1977/78 gebaut wurden, gab es keinerlei Standards hinsichtlich Wärmedämmung oder Energiebedarf.

Daher kann es bei Gebäuden entsprechender älterer Baujahre durchaus sein, dass Erdgeschosswohnungen fußkalt sind und auch sonstige Bauteile wie Wände, Fenster, Dach etc. in keiner Weise heutigen Standards entsprechen. Es sollte jedoch auch bedacht werden, dass Gebäude, die nach den Vorschriften etwa der WSchV 1977 oder 1984 gebaut wurden, zwar dem damaligen Stand entsprechen sollten, aber vom heutigen Standard ebenfalls stark abweichen, da die WSchV bzw. EnEV mit jeder Novelle verschärft wurde.

 

Bei Gebäuden, die nach der Verabschiedung der WSchV-Novelle von 1995 gebaut wurden, sollte Fußkälte bei Erdgeschosswohnungen eigentlich kein Thema mehr sein. Bei älteren Wohnungen bleibt die Möglichkeit, den Vermieter oder Verkäufer nach Belegen zu Sanierungsmaßnahmen und Fußbodenaufbau zu fragen oder zu prüfen, ob beispielsweise die Kellerdecken gedämmt sind. Auch die Dämmung der Außenwände, die Fenster, Art und Alter der Heizungsanlage etc. sind wichtige Punkte hinsichtlich des Energiebedarfs einer Wohnung, auch wenn diese mit der Fragestellung der Fußkälte nicht direkt etwas zu tun haben.

 

Falls die Zeit nicht zu sehr drängt, sollte man sich überlegen, mit der Entscheidung für einen Umzug bis 2008 zu warten. Ab nächstem Jahr hat jeder Mieter oder Käufer das Recht, den Energiepass des jeweiligen Objekts einzusehen, aus dem der Energiebedarf hervorgeht, ähnlich der Energiesparklassen bei Elektrogeräten. Ein guter Wert bei dieser Klassifizierung ist mit ungedämmten Bodenplatten oder Kellerdecken schwerlich zu erreichen, womit Fußkälte bei einer guten Einstufung wohl auszuschließen wäre.

Mehr dazu finden Sie im Artikel Kellerdecke dämmen.

Hier nun noch die EnEV 2007 als download, ebenfalls zu finden unter Downloads:

EnEV 2007

Kommentar: (siehe unten) Ältere Erdgeschoßwohnungen sind nur dann fußkalt wenn die Wände und Kellerdecken feucht sind. Das liegt am Verdunstungseffekt - bei der Verdunstung entsteht Kälte.

 

Antwort: Einen Zusammenhang herzustellen zwischen Fußkälte und Feuchtigkeit, ist Blödsinn. Wenn Sie eine ungedämmte Kellerdecke zu einem unbeheizten Keller haben, verlieren Sie permanent Wärme an den unbeheizten Raum. Die Oberfläche des Erdgeschossbodens kühlt aus. Dazu braucht es weder Feuchtigkeit noch Verdunstungskälte, das ist einfach nur Physik und logisch.

 

Sie wollen hier mit einem Link auf die Seite Ihrer Firma zur Mauerwerkstrockenlegung Ihr Produkt verkaufen, indem Sie jedem, der sich aufgrund von Fußkälte oder aus Energiespargründen überlegt, seine Kellerdecke zu dämmen, einreden wollen, seine Kellerwände und –decke seien feucht. Ich denke, dieser Schuss geht nach hinten los.

01. May 2007   | Email | Nach oben
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