Sichtschutzwand Bayern



Frage:
Ich plane die Ersetzung einer Holztrennwand (ca. 2m x 2m) durch eine gemauerte Wand plus Erneuerung der Terassenüberdachung (ca. 2m x 2m).
Ich habe das Reihenmittelhaus in Bayern vor 5 Jahren so gekauft.
Nach Lektüre verschiedener Artikel in diesem Forum komme ich zu dem Schluss, dass Sichtschutzmauern zum Nachbarn bis 2m x 4m und Überdachungen bis 30 m² genehmigungsfrei sind.
Ist das korrekt?
Danke für die Hilfe!

 

Antwort: Solange im Bebauungsplan nichts gegensätzliches steht, ist das korrekt. Siehe Bayerische Bauordnung (BayBO) unter

 

Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

 

6. folgende Mauern und Einfriedungen:

 

a) Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2m, außer im Außenbereich,

b) offene, sockellose Einfriedungen im Außenbereich, soweit sie der Hoffläche eines landwirtschaftlichen Betriebs, der Weidewirtschaft einschließlich der Haltung geeigneter Schalenwildarten für Zwecke der Landwirtschaft, dem Erwerbsgartenbau oder dem Schutz von Forstkulturen und Wildgehegen zu Jagdzwecken oder dem Schutz landwirtschaftlicher Kulturen vor Schalenwild sowie der berufsmäßigen Binnenfischerei dienen,

c) Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände zwischen Doppelhäusern und den Gebäuden von Hausgruppen mit einer Höhe bis zu 2m und einer Tiefe bis zu 4m,

 

Ob Ihr Bebauungsplan Ihrem Vorhaben im Wege steht, erfahren Sie auf Ihrem Baurechtsamt.

 

BayBO und mehr finden Sie unter Downloads.

25. May 2010   | Email | Nach oben
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