Schuppen im Aussenbereich versetzen

Frage: ich besitze eine Schuppen im Außenbereich und möchte diesen auf der selben Gemeinde Gemarkung vom Standort X zum Standort Y verlegen. Ist dies obwohl ich keine sogenannte landwirtschaftliche Privilegierung mehr besitze möglich oder hat ein einmal errichteter schuppen nur das "Recht" auf dem Ort zu stehen auf dem er gebaut wurde?

 

Antwort: Da werden Sie wahrscheinlich schlechte Karten haben, zumindest wenn der Schuppen die in Ihrer Landesbauordnung enthaltenen Grenzen für verfahrensfreie Vorhaben im Außenbereich überschreitet.

 

Es kommt aber doch auf den Einzelfall an. Gehen Sie doch mal auf das für Sie zuständige Baurechtsamt und fragen Sie dort nach.

 

Die LBOs der einzelnen Bundesländer und mehr finden Sie unter Downloads.

11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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