Schallschutz Trennwand Altbau

Frage: wir sind einigermaßen verzweifelt, da wir eine Anregung / Hilfestellung zu einem speziellen Thema suchen und nicht wissen, an wen wir uns wenden können.
Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen.
Wir haben seit ca 1,5 Jahren neue Nachbarn, welche ihre Whg durch eine an unsere Wand befestige, "freischwebende" Treppe verschönert haben. Leider ist dabei auch der vorher spärlich vorhandene Lärmschutz (wir vermuten mehrere Schichten Regibsplatten) weggemacht worden. Wir hören jetzt so ziemlich alles. Das geht los über das Schlagen Ihrer Eingangstür, natürlch das Getrappel auf der Treppe und Gespräche über Alltägliches. Wir können das Zimmer nicht mehr als Schlafzimmer nutzen und auch ein Gespräch während der Bauarbeiten mit den Eigentümern hat nichts gebracht. Der Dämmschutz der Treppe mit diesen Kunsstoffeinsätzen scheint auch nicht in Ordnung zu sein. Bei unserem Haus handelt es sich um einen Altbau von vor 1900. Deren Haus bzw deren Stockwerk stammt aus den 1960er Jahren. Damals wurde das Gebäude um eine Etage erweitert und so ist diese Whg mit 2 Räumen und der Treppe entstanden. Leider wurde damals auf eine eigene Außenmauer verzichtet und unsere mitbenutzt.
Hinweise zu einer Brandschutzwand oder Kommunwand konnten wir in unseren Bauplänen nicht finden.
Was können wir tun? Über eine Anregung Hilfestellung würden wir uns freuen.

Antwort: Ob es zu dieser Zeit schon Vorschriften bez. des Schallschutzes gab, und wenn ja welche, weiß ich nicht und habe dazu auch nichts gefunden. Ich war damals auch noch lange nicht geboren.

 

Heute wäre so etwas natürlich nicht möglich.

 

Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Daher hier ein Auszug aus der Landesbauordnung (LBO) BW:

 

§ 14 Schutz baulicher Anlagen

 

(1) Geräusche, Erschütterungen oder Schwingungen, die von ortsfesten Einrichtungen in einer baulichen Anlage ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren sowie erhebliche Nachteile oder Belästigungen nicht entstehen. Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben.

 

Somit hätten Ihre Nachbarn bei Ihrem Treppeneinbau dafür sorgen müssen, dass Ihnen dadurch keine erheblichen Nachteile entstehen.

 

Ob Ihre Nachbarn die Treppe wieder entfernen müssen, kann ich nicht sagen. Für die dadurch entstandenen Kosten für Schalldämmmaßnahmen auf Ihrer Seite sollten Sie aber doch aufkommen.

 

Aber ich bin kein Anwalt. Wenden Sie sich doch an einen solchen, auf Baurecht spezialisierten, und klären Sie die Sache mit ihm.

 

LBOs und mehr finden Sie unter Downloads.

21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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