Rechtliche Vorgaben beim Renovieren und Sanieren von Fassaden

Das Sanieren einer Fassade ist ein aufwändiger, arbeitsintensiver Vorgang, der mit hohen Kosten verbunden ist. Dies liegt zum einen an den umfangreichen Materialien, die verwendet werden müssen, damit die aktuelle Energieeinsparverordnung eingehalten werden kann. Zudem ist die Arbeitszeit ein weiterer Faktor, der die Kosten nach oben treibt. Des Weiteren müssen neben Einhaltung der aktuell gültigen Energiesparverordnung noch weitere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden, die nicht vernachlässigt werden dürfen. Bedachtes Handeln ist bei der Sanierung oder Renovierung einer Fassade erforderlich, um alle Fallsticke im Vorfeld zu erkenn und zu lösen. Wer mitten in der Bauphase merkt, dass er etwas übersehen hat, kann davon ausgehen, dass eventuell hohe zusätzliche Kosten auf ihn zukommen.

Beachten Sie die aktuelle Energiesparverordnung


Die Kosten für fossile Energieträger sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, weswegen auch die Heizkosten drastisch zugenommen haben. Eine Entspannung auf dem Energiemarkt ist auf Grund der begrenzten Ressourcen nicht abzusehen, weshalb die Regierung eine Energiesparverhornung herausgegeben hat, die dafür sorgt, dass weniger Wärme durch die Außenhülle eines Gebäudes verloren geht. Eine Maßnahme, die vom Gesetzgeber vorgesehen ist, betrifft die Fassade eines Gebäudes. Es sind durch Verwendung geeigneter Materialien in ausreichender Stärke vorgegebene Wärmeverlustwerte einzuhalten, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. Die genaue Stärke und das zu verwendende Material hat ein Energieberater zu berechnen, da ja nach Bausubstanz der Rohbau verschiedene Grundwärmeverluste hat. Ein Altbau
, der vor 50 Jahren gebaut wurde, muss zum Beispiel deutlich aufwändiger gedämmt werden, als ein Neubau, der vor 15 Jahre gebaut wurde. Daher kann keine pauschale Angabe gemacht werden, welches Material zu verwenden ist, sondern der Einzelfall muss betrachtet und behandelt werden.

Absperrungen während der Sanierungsarbeiten


Grundsätzlich sind Flächen, die für den öffentlichen Gebrauch gedacht sind, dem Verkehr gewidmet. Dies trifft gleichermaßen auf Straßen, auf Fahrradwege sowie auf Gehwege zu. Baumaßnahmen fallen in der Regel nicht in den Bereich, für den öffentliche Verkehrsflächen gedacht sind. Wer dennoch für einen bestimmten Zeitraum eine öffentliche Fläche in Anspruch nehmen muss, um Sanierungsarbeiten durchführen zu können, hat aber ein Recht dazu. Es muss lediglich ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden, der bei ausreichender Begründung eine unproblematische Hürde darstellt. In Abhängigkeit vom Standort und von der Höhe der Immobilie gilt es, dass möglicherweise Absperrungen des Gehweges und womöglich sogar der Straße vorgenommen werden müssen. Ein kleines Einfamilienhaus, das auf einem unzugänglichen Privatgrundstück weit entfernt von öffentlichem Raum steht, bedarf in der Regel keiner Absperrungen. Sofern das Haus jedoch zum Beispiel höher ist als zwölf Meter und zudem an einer vielbefahrene Straße steht, müssen zum Schutz der Autofahrer und Passanten ausreichende Absperrungen erfolgen, die von der jeweiligen Gemeinde vorgeschrieben sind. Je nach Aufwand ist es vielleicht sogar erforderlich, vor ein Gerüst ein Auffangnetz oder eine Auffangfolie zu spannen, die Sorge trägt, dass herunterfallende Baustoffe, Werkzeuge oder Kleinteile keine Gefahr darstellen. Wer dies nicht beachtet, muss für sämtliche Folgeschäden finanziell aufkommen, was zu hohen Kosten führen kann. Pauschal kann gesagt werden, je höher ein Gebäude ist und je näher es an frei zugänglichem Raum steht, desto aufwändiger sind die Absperrmaßnehmen, die eingehalten werden müssen. Warnschilder
zu verwenden ist anzuraten. Besonders ratsam sind Absperrzäune, Leitkegel, Sicherheitsbaken, Baustellenschilder.

 

Weiterführende Links:

 

http://www.enev-online.org/enev_2009_volltext/index.htm

http://www.sueddeutsche.de/geld/altbau-check-augen-auf-bei-der-besichtigung-1.568955

http://www.seton.de/28/Warnschilder/

08. Jul 2012   | Email | Nach oben
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