Nutzungsaenderung Geraeteschuppen

Frage: Wir haben in Berlin ein Grundstück mit einem Wohnhaus, Garage ( 9,5m ) und einen Mehrzweckgebäude gekauft.

Wir möchten Mehrzweckgebäude als zweites Wohnhaus benutzen. Das Gebäude 6,4 x 3,7m groß und damals als Hobbyraum, Geräteraum genehmigt worden. Mit zwei Nachbarsgrundstück begrenzt, etwas schräg liegt, also nicht paralell. Die Entfernung 0,36cm und 1,35cm beträgt.

Dürfen wir das als zweite Wohnhaus benutzen?

 

Antwort: Das wird nicht funktionieren.

 

Da für Wohnräume andere Anforderungen gelten als für einen Geräteraum, müssten Sie für die Nutzungsänderung einen Bauantrag stellen.

 

Dieser wird aber wohl kaum genehmigt werden, da Sie die dann nötigen Abstandsflächen nicht einhalten.

 

In den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen sind nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume zulässig. Siehe Bauordnung für Berlin (BauO Bln) unter

 

 § 6 Abstandsflächen, Abstände

 

(7) 1In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

 

1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m je Wand und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9m; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten,

2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9m,

3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2m.

2Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nummern 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15m nicht überschreiten.


Es gäbe höchstens die Möglichkeit, dass Ihr Nachbar die nötigen Abstandsflächen als Baulast auf sein Grundstück eintragen lässt. Fragen können Sie ja mal.

 

BauO Bln und mehr finden Sie unter Downloads.

18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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