Keller auf Grenze

Frage: wir stehen noch ganz am Anfang einer Planung für ein EFH in Köln und haben (noch) Fantasien im Kopf. Da das Grundstück mit 15 Meter nicht sehr breit ist, haben wir überlegt, ob wir den Keller nicht größer als das Haus machen könnten. Das Haus wird maximal 11 Meter hoch, 9 Meter Breit und ca. 13 Meter lang. Rechts 3-Meter-Garage, links 3-Meter-Carport. Idee ist nun den Keller bis zur einen Grundstücksgrenze um 3 Meter zu verbreitern (also 12x13 Meter). Bekommt man sowas genemigt? Alternativ würde der Keller Richtung Garten um 4,5 Meter verlängert werden (also 9x17,5 Meter). Müssen die tragenden Außenwände des Hauses direkt über tragenden Wänden im Keller sein? Raumgrößen wären damm im Keller nicht besondes groß. Wenn man die Garage unterkellern dürfte, könnte man den Raum unter der Garage als Werkstatt nutzen und einen Deckendurchbruch zur Garage machen, so dass von unten am Fahrzeug gearbeitet werden könnte? Also eine verschließbare Öffnung von 1,2 x 2 Metern. Vermutlich bräuchte man dann auch einen Ölabscheider, was den Kostenrahmen sprengen dürfte, oder?

Antwort: Was Ihren Kostenrahmen sprengen würde, das kann ich beim besten Willen nicht beurteilen. Wenn Sie in der Werkstatt einen Bodenablauf einbauen wollen, dann bräuchten Sie wohl einen Ölabscheider.

 

Den Keller größer als das Haus machen können Sie schon, wenn Sie wirklich einen so großen Keller brauchen. Wenn Sie unter den Außenwänden des EGs im Keller keine tragenden Wände gebrauchen können, kann man das mit Unterzügen machen. Das berechnet Ihnen Ihr Statiker.

 

Nun zur Genehmigung. Von den Abstandsflächen her ist das kein Problem. Diese gelten für oberirdische Gebäude. Ob Sie mit dem Keller etwaig vorhandene Baugrenzen überschreiten dürfen, erfahren Sie auf Ihrem Baurechtsamt oder beim Lesen des Textteils Ihres Bebauungsplans.

07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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