Holz in Bauzeichnungen

Frage: betrifft Frage zu Baueingabeplanung in Baden-Württemberg:
wie wird in den Grundrissen und Schnitten Holzkonstruktion farbig dargestellt?
In der LBO ist nur Mauerwerk, Beton, Abriss und Bestand
erläutert.
Vielen Dank im Voraus.

 

Antwort: Wie Sie schon beschrieben haben steht in der LBOVVO unter

 

§ 6 Bauzeichnungen

 

(4) In den Grundrissen und Schnitten sind farbig darzustellen:

 

1. neues Mauerwerk rot,

2. neuer Beton oder Stahlbeton blassgrün,

3. vorhandene Bauteile grau,

4. zu beseitigende Bauteile gelb.

 

Sind die Bauteile und Bauarten auch ohne farbige Darstellung zweifelsfrei zu erkennen, so können sie auch in Schwarz-Weiß dargestellt werden.

 

Für Holz gibt es keine Vorgabe. Sie können Holzbauteile schwarz darstellen oder etwa geschnittene Bauteile mit einem Kreuz kennzeichnen.

 

Die farbige Darstellung ist aber eh nur beim Bauen im Bestand wirklich sinnvoll. Im letzten Satz sehen Sie, dass Bauteile auch schwarz-weiß dargestellt werden können, was im Neubaubereich auch die Regel ist.

Die LBOVVO und mehr finden Sie unter Downloads.

17. Aug 2008   | Email | Nach oben
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