Grillplatzueberdachung

Frage: Ich lebe im Land Brandenburg und möchte eine überdachte Grillecke in unserem Garten errichten. Laut §55(2)1. Brandenburgischer Bauordnung sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume genehmigungsfrei. Ist eine überdachte Grillecke nun ein Aufenthaltsraum, wenn die lichte Höhe über 2,40m beträgt oder kann ich das Vorhaben evtl. doch ohne Baugenehmigung realisieren?

 

Antwort: Eine überdachte Grillecke ist weder ein Aufenthaltsraum noch überhaupt ein Raum, da sie über keine Wände verfügt.

 

Daher ist Ihre Grilleckenüberdachung durchaus eine bauliche Anlage bzw. ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume. Sofern Ihr Grundstück im Innenbereich, also im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" liegt, benötigen Sie dafür keine Baugenehmigung, solange der umbaute Raum 75m³ nicht übersteigt. Siehe §55(2)1. Brandenburgische Bauordnung (BbgBO).

 

Der umbaute Raum ist der Rauminhalt des Bauwerks, von den Außenkanten aus gemessen.

 

Unter §55(7) steht:

 

(7) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen auf Camping- oder Wochenendhausplätzen, in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

 

3. bauliche Anlagen, die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, wie Bänke, Sitzgruppen, Pergolen oder nicht überdachte Terrassen, ausgenommen Gebäude

 

Sollte also der umbaute Raum Ihres Vorhabens 75m³ nicht übersteigen, benötigen Sie keine Baugenehmigung. Eine Alternative könnte der Bau einer Pergola sein, der ebenfalls genehmigungsfrei ist. Allerdings dürfte die Pergola in diesem Fall kein festes Dach haben, Sie könnten sie aber zuwachsen lassen oder durch eine nur zeitweise angebrachte Zeltplane bzw. ein Sonnensegel „überdachen“.

 

Auf jeden Fall müssen Sie die Abstandsflächen und Vorschriften des Bebauungsplans einhalten.

 

Falls Sie nicht über missgünstige Nachbarn verfügen und es auf einen Versuch ankommen lassen wollen, könnten Sie auch eine Pergola bauen, diese etwa mit Plexiglas überdachen und warten, was passiert. Falls eine Beschwerde oder Beanstandung kommt, können Sie das Plexiglas entfernen und die Pergola zuwachsen lassen, oder die Bedachung nachgenehmigen lassen. Dies ist natürlich kein offizieller Rat, ich bin ja ein gesetzestreuer Bürger. Entscheiden müssen Sie selbst.

 

Die BbgBO und vieles mehr können Sie sich unter Downloads herunterladen.

29. Feb 2008   | Email | Nach oben
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