Genehmigung Holzfassade BW

Frage: ich wollte wissen ob ich eine Deckelschalung(Holzfasredämmung drunter) die ich ans Haus anbringen will genehmigen lassen muss. Gibt es Vorschriften zwecks Farbanstrich?
Danke für Ihre Antwort

Wohnort ist Hohenstein Bernloch in BW

 

Antwort: Dafür brauchen Sie in BW keine Genehmigung. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:

 

Anhang (zu § 50 Abs. 1)

 

Verfahrensfreie Vorhaben

 

2. tragende und nichttragende Bauteile

 

a) Die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,

b) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile innerhalb von baulichen Anlagen,

c) Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,

d) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,

e) sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrichtungen;

 

Sie sollten aber trotzdem mal auf Ihrem Baurechtsamt nachfragen, ob es im Bebauungsplan oder einer örtlichen Satzung Vorgaben zur Fassadengestaltung, wie z.B. auch der Farbgebung gibt.

 

LBO und mehr finden Sie unter Downloads.

20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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