Einfriedung Sichtschutz

Frage: Hallo,
bin auf diese interessante Seite per Zufall gekommen und habe ein konkretes Anliegen.
Wir haben in einem Gewerbegebiet in Baden-Württemberg ein Wohn- und Geschäftshaus gebaut. Mit dem Nachbarn oberhalb ist der Kontakt nicht so gut. Das Geschäft meiner Frau ist ein Fotostudio und der Garten soll für Fotoaufnahmen ausgebaut und mit Sichtschutz etwas abgeschottet werden. Lt. Bebauungsplan sind Einfriedungen bis 2m zugelassen. Da wir eine Hanglage haben, hat der Nachbar oberhalb kürzlich auf der gesamten Breite L-Steine mit 1m Höhe gesetzt, diese von seiner Seite aufgefüllt und damit sein Grundstück erhöht. Erste Frage: ab welcher Höhe darf ich die 2m-Zaunhöhe rechnen? Lt. Bebauungsplan sind Drahtzäune u.ä. zugelassen. Darf ich daran blickdichte Matten anbringen? Oder dürfte ich trotzdem Sichtschutzelemente aus Holz verwenden?
Des weiteren ist der gesamte sonstige Aussenbereich als 'Pflanzzone' ausgewiesen. Darf ich trotzdem dort einen Geräteschuppen aufstellen (sonst gibts ja keinen Platz dafür)?
Und letzte Frage, darf ich in diesem Bereich einen Pool erstellen (ca. 34qbm), der für das Fotostudio genutzt werden soll?
Würde mich auf eine Antwort freuen. Besten Dank und viele Grüsse

 

Antwort: Die 2m Zaunhöhe rechnen Sie ab der Geländehöhe, auf der der Zaun steht. In Ihrem Fall natürlich etwas ungünstig, da durch die Auffüllung des Nachbarn dann ja effektiv nur 1m übrigbleibt.

 

Oder Sie füllen eben einen Teil des Grundstücks an der Grenze auf die Höhe des Nachbargrundstücks auf und setzen dann die 2m obendrauf.

 

Aber das ist vielleicht auch etwas übertrieben. Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Baurechtsamt, ob sich die Sache nicht auch einfacher in Ihrem Sinne regeln lässt.

 

Das gilt auch für die blickdichte Einfriedung. Wenn im Bebauungsplan nur Drahtzäune zugelassen sind, so sind dies offene Einfriedungen. Dem widerspricht zunächst mal das Anbringen eines Sichtschutzes.

 

Jedoch ist der Bebauungsplan ja nichts, von dem keine Abweichungen zulässig sind. Sie müssen eben gegebenenfalls eine Befreiung beantragen. Kostet etwas, aber dann sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Bei der Frage des Bauens im Pflanzstreifen würde ich mir weniger Hoffnungen machen. Aber fragen kostet nichts. Gehen Sie auf Ihr Baurechtsamt und sprechen das Ganze mit den Herrschaften dort durch.

05. Jun 2010   | Email | Nach oben
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