Daemmung Kellerdecke Neubau

Frage: wir haben ein Haus gekauft, welches 2004 gebaut wurde. Das Haus ist voll unterkellert, der Keller wird aber nicht beheizt. Die Kellerdecke ist nicht gedämmt. Hat man eine solche Dämmung in 2004 noch nicht standardmäßig gemacht und sollte man dies nun nachholen?

 

Antwort: Nein, das hat man damals nicht standardmäßig gemacht und macht es heute auch nicht ;-)

 

Ihr Haus aus dem Jahre 2004 wird nach dem Wärmeschutznachweis Ihres Statikers ausgeführt worden und somit ausreichend gedämmt sein.

 

Bitte nicht das Kind mit dem Bade ausschütten! Eine nachträgliche Dämmung der Kellerdecke ist sinnvoll bei Gebäuden, bei denen im Fußbodenaufbau des EGs nicht genug Dämmung verbaut wurde. Das sollte bei Ihnen nicht der Fall sein. Auch dürfte bei Ihnen die Perimeterdämmung der UG-Wände bis nach unten gezogen sein und sich im Fußbodenaufbau des UGs und/oder unter der Bodenplatte eine Dämmung befinden.

 

Bei heutigen Neubauten ist die Dämmung der UG-Decke sinnvoll, wenn man die Perimeterdämmung aus Kostengründen nur bis 1m unterhalb der Kellerdecke zieht und auf die Dämmung der Bodenplatte verzichtet (vorwiegend bei größeren Bauvorhaben). Somit hat man unten wirklich einen ungedämmten Bereich und gleicht dies durch eine Dämmung der UG-Decke aus. Im Bereich der gut gedämmten Einfamilienhäuser neueren Baujahrs ist dies aber nicht nötig.

20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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