Architektonische Veraenderung

Frage: Hallo! Wir wohnen in einem Flachdachbungalow-Siedlung aus den 60er/70er Jahren und würden gerne unseren Hauseingang renovieren. Dieser besteht aus einer Haustür und einem Teil (1,60 x 2 m) Glasbausteinen.
Diese würden wir gerne durch eine Glasscheibe ersetzen. Es liegt allerdings eine Grunddienstbarkeit vor, nach der wir keine architektonische Veränderung am Haus vornehmen dürfen. Auf Nachfrage erhielten wir nun die Antwort,dass wir die optisch gleichen Glasbausteine (nur energetisch hochwertiger) wieder einbauen müssen und die Haustür wieder diesselbe Farbe haben muss.
Meine Frage nun: Wer entscheidet eigentlich, was eine architektonische Veränderung ist.Liegt das im Ermessen des Architekten, der diese Siedlung geplant hat, oder gibt es da bestimmte Vorgaben, was zum jeweiligen Stil eines Hauses zwingend gehört?

Antwort: Vorgaben, was zum Stil eines Hauses gehört, gibt es nicht. Das wäre ja noch schöner, wenn wir jetzt auch noch eine Geschmackspolizei einrichten würden. Obwohl… wenn man sich ansieht, was in den Einfamilienhauswüsten überall so gebaut wird, wäre das vielleicht auch kein Fehler!??? Aber wer würde das kontrollieren? Absolut kompetente und geschmackssichere Beamte?

 

Ich kann nicht ermessen, inwieweit Ihre Siedlung und Ihre Glasbausteine bzw. die Farbgebung der Eingangstüre ein solches architektonisches Kleinod darstellen, dass sie keinerlei Veränderung vertragen.

 

Ist es eine Siedlung etwa vom Range der Stuttgarter Weissenhof-Siedlung o.ä., dann habe ich für die Vorgaben Verständnis. Wenn man in einer solchen Siedlung wohnt, hat man zugunsten der Bewahrung des kulturellen Erbes gewisse Einschränkungen hinzunehmen. Wie sich das bei Ihnen verhält, vermag ich nicht einzuschätzen.

 

Vielleicht reden Sie nochmal mit den Leuten vom Amt und lassen sich die Bedeutung Ihrer Glasbausteine nochmal dezidiert erklären.

30. Aug 2010   | Email | Nach oben
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