Architektenhonorar

Frage: Ich hoffe, Sie können mir bezüglich meines geplanten Umbaus behilflich sein.
Ich plane, mein jetziges Flachdach in ein Satteldach umbauen zu lassen. Dafür benötige ich einen vereinfachten Antrag auf Baugenehmigung. Dieser muss von einem Architekten abgesegnet werden.
Meine Frage: Welche Kosten entstehen in der Regel für den Architekten (techn. Zeichnungen etc.).


Antwort:
Das hängt von der jeweiligen Baumaßnahme ab. Hier eine konkrete Zahl zu nennen, wäre unseriös.

 

Das Honorar für Architekten wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Dabei kommt es zum einen darauf an, zu welcher Honorarzone das Objekt gehört. Als nächstes darauf, welche Leistungsphasen der Kollege bearbeitet. Der wichtigste Punkt sind die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens.

 

Diese Punkte alle im Einzelnen zu erklären, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, sie werden jedoch in der HOAI definiert. Sie erhalten die HOAI im Buchhandel für etwa 10€. Dort finden Sie in den Honorartafeln zu §16 das Gesamthonorar für alle Leistungsphasen in Relation zu den anrechenbaren Kosten. In §15 finden Sie den prozentuellen Anteil der einzelnen Leistungsphasen am Gesamthonorar.

 

Falls die Grundfläche Ihres Hauses 150m² nicht übersteigt und das Haus auch nach dem Umbau nicht mehr als ein Vollgeschoss hat, könnten Sie als Planverfasser auch beispielsweise einen Zimmerer- oder Maurermeister bestellen. Mehr dazu finden Sie im Artikel Baugenehmigung. Was ein Vollgeschoss ist, wird erklärt im Artikel Vollgeschoss.

10. Feb 2008   | Email | Nach oben
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