Beheiztes Gebaeudevolumen, Luftvolumen nach EnEV

Frage: ich habe eine Frage zur Berechnung des beheizten Gebäudevolumens (Ve). Bei uns wurde für die Berechnung das gesamte Gebäudevolumen genommen, einschließlich des unbeheizten Kellers und eines unbeheiztem Abstellraumes. Das erscheint mir falsch. Ebenso habe ich irgendwo gelesen, dass das Volumen des Treppenhauses nicht auf der Gesamten Höhe gerechnet wird, sondern nur auf Höhe eines Vollgeschosses.
Was ist an den beiden Vermutungen dran?

Antwort: An Ihrer zweiten Vermutung bzgl. des Treppenhauses ist nichts dran. Entweder ist es beheizt oder unbeheizt. Entweder gehört es dazu oder eben nicht.

 

Ihre erste Vermutung ist richtig. Es wird das beheizte Volumen berechnet und bei den wärmeübertragenden Umfassungsflächen die Wände, Decken, Bodenplatte und Dächer von beheizten Räumen, die gegen Außenluft, Erdreich oder unbeheizte Räume gehen.

 

Das beheizte Gebäudevolumen Ve kann dann zur Ermittlung des beheizten Luftvolumens V zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs bei Wohngebäuden bis zu 3 Vollgeschossen vereinfacht mit 0,76, bei anderen Gebäuden mit 0,8 multipliziert werden.

 

Damit es nicht zu unkompliziert wird, hier noch die dementsprechenden Auszüge aus der EnEV:

 

Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9)

Anforderungen an Wohngebäude

 

1 Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen

Transmissionswärmeverlusts für zu errichtende Wohngebäude (zu § 3 Absatz 1 und 2)

 

1.3 Definition der Bezugsgrößen

 

1.3.1 Die wärmeübertragende Umfassungsfläche A eines Wohngebäudes in m2 ist nach Anhang B der DIN EN ISO 13789 : 1999-10, Fall „Außenabmessung“, zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Flächen sind die äußere Begrenzung einer abgeschlossenen beheizten Zone. Außerdem ist die wärmeübertragende Umfassungsfläche A so festzulegen, dass ein in DIN V 18599-1 : 2007-02 oder in DIN EN 832 : 2003-06 beschriebenes Ein-Zonen-Modell entsteht, das mindestens die beheizten Räume einschließt.

 

1.3.2 Das beheizte Gebäudevolumen Ve in m3 ist das Volumen, das von der nach Nr. 1.3.1 ermittelten wärmeübertragenden Umfassungsfläche A umschlossen wird.

 

2.4 Beheiztes Luftvolumen

 

Bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Nr. 2.1.1 ist das beheizte Luftvolumen V in m3 gemäß DIN V 18599-1 : 2007-02, bei der Berechnung nach Nr. 2.1.2 gemäß DIN EN 832 : 2003-06 zu ermitteln. Vereinfacht darf es wie folgt berechnet werden:

– V = 0,76·Ve in m3 bei Wohngebäuden bis zu drei Vollgeschossen

– V = 0,80·Ve in m3 in den übrigen Fällen

mit Ve beheiztes Gebäudevolumen nach Nr. 1.3.2 in m3.

 

Wie gesagt, nur Auszüge. Wenn man alles liest, wird man irre.

 

Falls Sie das trotzdem möchten, finden Sie die EnEV und mehr unter Downloads.

20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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