Terrassenueberdachung in Bayern

Frage: ich würde gerne meine Terrasse überdachen, brauche ich in Bayern (Niederbayern) eine Genehmigung?
Die Dachfläche würde ca. 25qm betragen.
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort!

 

Antwort: Das kommt auf die Tiefe an. In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) steht dazu unter

 

Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

 

(1) Verfahrensfrei sind

 

1. folgende Gebäude:

 

a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75m3, außer im Außenbereich,

 

b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50m2, außer im Außenbereich,

 

c) freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen

Erzeugung im Sinn der § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, höchstens 100m2 Brutto-Grundfläche und höchstens 140m2 überdachte Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,

 

d) Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5m und nicht mehr als 1600m2 Fläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder

einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinn der § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 201 BauGB dienen,

 

e) Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personenverkehr oder der Schülerbeförderung dienen,

 

f) Schutzhütten für Wanderer, die jedermann zugänglich sind und keine Aufenthaltsräume haben,

 

g) Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30m2 und einer Tiefe bis zu 3m,

 

h) Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinn des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl I

S. 210), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl I S. 2146),

 

Unter g) sehen Sie, dass Ihre Terrassenüberdachung mit 25m² Fläche genehmigungsfrei ist, solange sie eine Tiefe von 3m nicht überschreitet. Die Tiefe messen Sie winkelrecht zu der Außenwand, an die die Überdachung anschließt.

 

Wenn die Tiefe von 3m oder die Fläche von 30m² überschritten wird, brauchen Sie eine Genehmigung.

 

BayBO und anderes mehr finden Sie unter Downloads.

25. Jun 2008   | Email | Nach oben
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