Durchbruch Brandwand

Frage: Wir möchten gerne unsere Wohnung um 1 Zimmer erweitern (Wohnung im Altbau, Doppelhaus, in Hessen). Dafür müssten wir die Brandmauer (in die andere Doppelhaushälfte durchbrechen). Wir sind selbst Eigentümer. Alle Wohnungen beider Häuser sind mit einer Rauchmeldeanlage miteinander per Funk vernetzt.
Darf man einen Durchbruch der Brandmauer machen? Muß der genehmigt werden (Baumamt der Stadt, aber wer)? Muß man eine Brandschutztür einbauen?

Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung

 

Antwort: Sie brauchen schon für die Nutzungsänderung eine Genehmigung. Dafür ist Ihr Baurechtsamt zuständig. Wer dort genau können Sie dort erfragen.

 

Wenn Ihnen beide Häuser gehören, könnten Sie sie im Zuge dieser Nutzungsänderung zu einem Gebäude zusammenlegen. Dann wäre die Brandwand nicht mehr nötig und die Öffnung somit möglich.

 

Wenn das nicht durchgeht, sehe ich keine Möglichkeit für Ihr Vorhaben, da Öffnungen in Brandwänden und Gebäudeabschlusswänden unzulässig sind.

18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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