Dachform Vorschriften

Frage: Wenn in einem Bebauungsplan eines Wohngebiets mit überwiegend Einfamilienhäusern + Satteldächern die Dachform nicht vorgeschrieben ist, kann es bei der Genehmigung Probleme bei der Erstellung eines Flachdachhauses geben? Bzw. haben die Nachbarn das Recht dagegen vorzugehen?

 

Antwort: Zunächst einmal möchte ich Sie dazu beglückwünschen, dass Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, in dem keine bestimmte Dachform vorgeschrieben ist. Da könnte man glatt neidisch werden.

 

Dies ist leider äußerst selten, dass eine Kommune mal den Mut hat, auch andere Bauformen zuzulassen als den üblichen Einheitsbrei.

 

Noch schlimmer finde ich dann, dass die Bauherren, wie Ihre zukünftigen Nachbarn, dann oftmals nicht den Mut oder Geschmack aufbringen, diese ungewöhnlichen Freiheiten zu nutzen und etwas anderes, modernes zu bauen, sondern ebenfalls das überall vorhandene Grauen komplettieren.

 

Wenn Sie die Vorgaben des Bebauungsplans einhalten, dann haben Ihre Nachbarn überhaupt kein Recht, dagegen vorzugehen.

 

Bitte bauen Sie Ihr Haus mit Flachdach und ansprechender Architektur und beweisen Sie damit Ihren Nachbarn, dass es auch anders geht!

04. Apr 2009   | Email | Nach oben
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