Geschosshoehe und Traufhoehe

Frage: Hallo, wir wollen gern ein Haus bauen, dass aus 2 vollgeschossen + ausgebautem bewohnbaren Dachboden besteht. Ist das bei einer Traufhöhe von 5 m möglich? Trotz Recherche konnt ich das bisher noch nicht eindeutig herausfinden. Falls es nicht möglich ist, wie hoch muss die Traufhöhe sein? Vielen Dank im Voraus!

 

Antwort: Das hört sich nach grundlegenden Verständnisproblemen an.

 

Fangen wir mal mit der Geschosshöhe an.

 

Diese wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden gemessen. Bei einem angenommenen Fußbodenaufbau von 15cm, 2,50m lichter Raumhöhe und einer Decke mit 20cm sind wir bei einer Geschosshöhe von 2,85m. Bei zwei Geschossen wären wir schon bei 5,70m.

 

Ich nehme mal an, Sie meinen mit zwei Vollgeschossen nicht ein Vollgeschoss im EG und ein Dachgeschoss, das ein Vollgeschoss ist, sondern zwei „normale“ Geschosse. Sie sehen also, dass schon dies die 5m deutlich übersteigt.

 

Wie kommen Sie überhaupt auf die 5m Traufhöhe?

 

Schauen Sie mal in Ihren Bebauungsplan. Da steht die maximal erlaubte Traufhöhe drin. Außerdem wird die Ermittlung der Traufhöhe erklärt. Im Normalfall ist sie das Maß zwischen Erdgeschossfußboden oder der Geländeoberfläche und dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut.

 

Ebenfalls wird im Bebauungsplan drinstehen, wieviele Vollgeschosse Sie bauen dürfen.

 

Ich würde vorschlagen, dass Sie:

 

1.   Sich Ihren Bebauungsplan mal durchlesen und

2.   Einen Architekten mit der Planung Ihres Hauses beauftragen. Der weiß dann schon, auf was er achten muß.

29. Aug 2009   | Email | Nach oben
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