Poolueberdachung

Frage: Ich möchte für meinen Pool im Garten eine bewegliche Überdachung aus Plexiglas bauen (11x6x2m).

Laut hessischer Bauordnung sind luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100m² Brutto-Grundfläche baugenehmigungsfrei.

Meine Fragen:

Was bedeutet luftgetragen?
Sind trotz Genehmigungsfreiheit Abstände zum Nachbargrundstück zu beachten?

Antwort: Luftgetragene Überdachungen sind sogenannte Traglufthallen. Diese bestehen aus einer elastischen, am Boden abgedichteten Hülle, in der mit einem Gebläse ein leichter Überdruck erzeugt wird. Durch diesen Überdruck wird die Hülle getragen. In Hessen finden Sie eine solche z.B. im Waldschwimmbad-Rosenhöhe in Offenbach. Hier wird das Freibad in der kalten Jahreszeit durch die Traglufthalle zum Hallenbad.

Traglufthallen werden meist zur temporären Überdachung von Sportanlagen wie Schwimmbecken, Tennisplätzen, Eissportanlagen etc. verwendet, es gibt jedoch auch Industriehallen nach diesem Prinzip. Vorteile dieser Hallen sind die Möglichkeit, große Spannweiten stützenfrei zu überspannen und das problemlose Auf- und Abbauen der Konstruktion. Die Nachteile liegen im schlechten Wärmedämmwert der Hülle und im Energiebedarf des Gebläses.

Die von Ihnen geplante Überdachung aus Plexiglas ist keine luftgetragene Überdachung. Wenn Sie die Überdachung nur im Winter auf- und im Frühjahr wieder abbauen möchten, könnte man sie eventuell unter „fliegende Bauten“ einordnen, von denen einige ebenfalls genehmigungsfrei sind.

Explizit für Ihren Fall finden Sie in der HBO jedoch keine Regelung. Ich schlage Ihnen daher vor, sich mit Ihren Fragen direkt an das für Ihren Wohnort zuständige Baurechtsamt zu wenden.

Was die Frage nach der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück angeht, gilt im Prinzip das gleiche. Genehmigungsfrei heißt nicht, dass für solche Vorhaben die allgemeinen Vorschriften nicht gelten, sondern nur, dass Sie bei Einhaltung aller Vorschriften keine Baugenehmigung benötigen. Es gibt Erleichterungen für Sonderbauten und untergeordnete Bauteile, für die keine Abstandsflächen vorgeschrieben sind. Jedoch ist die von Ihnen geplante Überdachung auch hier nicht erwähnt. Auch mit dieser Frage sollten Sie sich daher an Ihr Baurechtsamt wenden. Normalerweise sind die Herrschaften dort recht hilfsbereit und können Ihnen auch zu solchen Sonderfällen wie Ihrem Dach eine Auskunft geben.

Die Landesbauordnungen der meisten Bundesländer finden Sie unter Downloads.

30. Dec 2007   | Email | Nach oben
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