Statik und Bauantrag nachreichen

Frage: Ich habe an meine Hauswand ein Carport selbst gebaut zuvor waren auf diesem bereich 2 KFZ Stellplätze im Bauantrag genehmigt worden nach ca. 3 Jahren habe ich dann, eine kurze Mitteilung an die Bauaufsicht geschikt und mitgeteilt dass ich vor habe ein Carport mit anschließendem abgeschlosenem bereich(Werkzeuglager nicht größer als 40m3 sein wird) zu errichten und habe dann mein selbst errichtete Carport Hergestelt ich habe den Gesimskasten an der Hauswand demontiert und an die Balken vom Haus die Träger balken der stärke 8cm breit und 14cm hoch mit 4 stück 12mm dick und 180mm Lange verzinkte
Schrauben an das Hauswand anliegend Montiert mit Abstand des Hausdach Balken diese sind ca. 60-70 cm abstände voneinnander Montiert auf der gegen überliegende Grundstückgrenze habe ich dann die Träger Pfsosten aus 4x 12mm Stahl verstärtk und aus Beton hergestellt die Schalung der Betonpfeiler sind aus 25x30cm Pflanzkübel aus dem Baumark übereinnander gestapelt und sind 2 Meter hochgeworden und sind 90cm ins boden fest verankert und einbettoniert die abstände sind 168cm bis teilweise 222cm voneinnander entfernt positioniert da drauf liegt ein Trägerbalken der Stärke 9cm breite und 14cm höhe, als Belastung habe ich errechnet das einzelne Trägerbalken ca.600kg pro m2 tragen kann und die an Hauswand anliegende Balken die an das Hausdachkonstruktion an die Dachbalken befestigt sind haben ein Abstand (Lichteweite) von, gemessen vom Hauswand sind es 450cm und vom Hausdachbalken wo das Gesimskasten war ca 390cm und habe dann eine Belastung von ca 90kg pro m2 errechnet und der Carport ist teilweise mit Dachziegel bedeckt das heist von Hauswandseite sind 3 reihen Dachziegel, de r ursprüngliche Dach verlängert worden und in der mitte 180cm Well PVC Sinus 78/16 Klarsicht durchgehend montiert worden so das Tageslicht rein kommen kann und am unteren bereich zum Grundstücksgrenze an den Pfeilerbereich sind es mit 5 Reihen Dachziegel durchgehend bedeckt worden, nun bin ich mit der ganzen Dachbedeckungs arbeiten fertig geworden und wolte den raum also die 40m3 Geschlossenen Raum teilen und da kamm der Bauaufsicht unangemeldet und hat Baustop Verfügung angehängt und mitgeteilt dass ich bis zum 07.09.09 die Stätik für den selbsterrichteten Carport mit anschließendem Bauantrag stellen soll und hat mich darauf Informiert dass ich ca 75m3 bedeckte bereich mit Hausdachverlängerung errichtet habe und solle zur Prüfung die Statik dazu nachreichen.

Jetzt kommen wir auf die Frage: es war von meiner seite aus ein Missverständnis entstanden so das ich gedacht habe dass ein Raum am Anschluß vom Carport mit Tür 40m3 ohne Baugenehmigung errichtet werden kann, und es hieß ein Überdachter Bereich bis 40m3 sei Genehmigungs frei zu errichten, kann ich meine selbst errechnete Statik an die Bauaufsicht schicken mit einzelnen Belastungs bereichen wo ich es selbst errechnet habe und die Träger Balken auch mit Kopfbänder und verstärkungs Winkeln und so die Bilder wie ich es befestigt habe damit ich Kosten ersparen kann, weil die werden so oder so gegen rechnen wenn ein Statiker es vorrechnet oder sollte ich es darauf ankommen lassen. Die Bauaufsicht war schon da und hat sich intensiv meine Konstruktion angegukt und es ist ja auch fertig geworden bis auf raum Aufteilung es ist Regen dicht und ist wirklich Sehr Stabil hergerichtet worden ich habe sogar die einzelnen Dachziegel und Dachlatten in 4cmx6cm stärke nicht mit Nägeln sondern mit 6x80mm Schrauben an die Träger Balken befestigt, ansonsten haben die noch auf die 9 Meter am Nachbargrenze hingewiesen meine Nachbar aber hat nichts dagegen wegen der 11 Meter (Upss) die ich am Grundstückgrenze bedeckt(Meine Grundstückgrenze an dieser seite beträgt 14,5 mete r, also ist auf meiner Grundstück) habe zur Not würde ich die 2 Meter offen lassen also Dachziegel und Well PVC demontieren und die Balken mit Kletterpflanzen bedeckt werden lassen ginge das oder gibt es ein Ausnahme Regelung wegen der 9 Meter Grenze.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Geduld und Antwort wenn Sie mir bis zum 07.09.09 antworten würden und mir informieren würden würde ich mich freuen.

 

Antwort: Tut mir leid. Bis zum 07.09. hat es leider nicht gelangt. Ich habe ziemlich viel zu tun und beantworte die Fragen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Da dauert es leider manchmal etwas länger.

 

Was die 9m-Regelung angeht, so gibt es dafür keine Ausnahmeregelung. Sie müssen einen Antrag auf Befreiung stellen. Wenn Ihr Nachbar nichts dagegen hat, könnte dies klappen.

 

Die Statik muss Ihnen ein Statiker rechnen, das können Sie nicht selber.

 

Wahrscheinlich kommt der Artikel ja aber eh schon zu spät und die Sache hat sich inzwischen erledigt. Sorry.

19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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