Wintergarten Reihenhaus

Frage: habe mich durch die Fragen und Antworten der Kategorie Garten und durch die BayBO gelesen. Habe dabei schon einiges gelernt - vielen Dank vorab!

Wir möchten einen Wintergarten errichten in Fürstenfeldbruck an einem ggü. dem Nachbarhaus (RMH) um ca. 2,5 m versetzt stehenden REH (auf der Südseite, die Terasse einhausend, nebenan beim Nachbarn ist "Luft", da sein Haus um die erwähnten 2,5 m nach hinten - also nach Norden - versetzt ist).
Mit Einverständnis den Nachbarn haben wir vor Jahren bereits eine Trennmauer auf der Grenze errichet, ca. 3,3 m lang und ca. 2 m hoch.
Nun möchten wir mit gleicher Tiefe die Terasse unter Anbindung an die bestehende Sichtschutzmauer zum Wintergarten erweitern. Geplante Masse: ca. 6,5 m breit und 3,3 m tief.

Hierzu zwei Fragen:
1) auf welcher Grundlage kann das Bauamt einen Wintergarten von 3,5 m ablehnen und maximal 3 m Tiefe vorschreiben. Das REH (unseres) hat einen Grundriss von etwa 7x7 m. Der Architekt des Wintergartenbauers war zu einer Voranfrage beim Bauamt mit dem Ergebnis, das maximal 3 m Tiefe genehmigt werden würden. Ist das potentiell Willkür? :-)
Eine lokale Bauordnung / Bebauungsplan ist nicht bekannt / bestehend. Das habe ich vor Jahren bereits zur Frage von Dachfenstern / Dachgauben bei uns gelernt.
Mit dem Nachbarn sind wir zum Thema im Gespräch. Er denkt wohlwollend darüber nach. Wird aber vorab wohl nichts unterschreiben sondern erst im Rahmen der Anhörung / Information bei eingereichtem Bauantrag. (Sind ältere Herrschaften, nett, aber nicht willens, Dinge ohne Not zu unterschreiben.)

Zweite Frage:
Da neben dem Wintergarten jenseits der Grenze nur Luft ist (wg. dem nach Norden versetzten RMH des Nachbarn) verstehe ich nicht den Zwang zur Brandmauer. Laut Bauamt können die Genehmiger damit leben, wenn die bestehende Trennmauer senkrecht nach oben im Rahmen der Wintergartenkonstruktion brandhemmend (F30 / G30) ausgeführt wird, was aber ein Preistreiber sein wird (Metallkonstruktion für den Rahmen und Brandschutzverglasung statt wie beim Rest der senkrechten Kunststoff. Dach und Tragwerk sind eh in Alu geplant). Kann man nicht darauf verzichten, weil nebendran kein Gebäude steht? Oder ist das ein "Vorhalt", wenn irgendwann der Nachbar nachziehen möchte mit einem Wintergarten seinerseits?

 

Antwort: Erst mal sorry, dass es so ewig gedauert hat. Reine Willkür wird das Vorgehen des Baurechtsamts wohl nicht sein. Wenn wirklich kein Bebauungsplan vorhanden ist, dann sollte Ihnen das Amt mitteilen, mit welcher Begründung Ihr Vorhaben abgelehnt wurde. Einfach mal nachfragen.

 

Was die Brandschutzanforderungen angeht, so entspricht dies den Vorgaben der BayBO. Diese finden Sie im  Abschnitt IV Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer.

 

Diese wiederum finden Sie unter Downloads.

20. Nov 2009   | Email | Nach oben
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