Torbogen in tragende Wand

Frage: Wir haben ein ca. 50 Jahre altes Haus geerbt und wollen nun zur Wohnraumvergrößerung einen Torbogen zwischen Küche und Wohnzimmer schaffen. Da wir aber nicht wissen, ob es sich dabei um eine tragende Wand handelt und uns auch nicht bekannt ist, ob dieses bei einem Torbogen überhaupt von Bedeutung ist, bitten wir Sie um Hilfe. Dass es bei einem kompletten Wandwegbruch besser ist, einen Architekten zu Rate zu ziehen, ist uns bekannt. Aber wie ist es, wenn man die Wand zumindest im Rundbogen stehen lässt?

 

Antwort: Ich schreibe gern einen Artikel zu Ihrer Frage. Ein paar mehr Informationen wären aber hilfreich. Wie stark und wie lang ist die Wand? Wie groß soll der Torbogen werden? Am besten wäre es, Sie würden den geplanten Torbogen in den Grundriss einzeichnen, diesen einscannen und ihn mir als PDF schicken. Dann könnte ich Ihnen Konkreteres sagen. Mit den bisherigen Angaben wäre eine Antwort ziemlich spekulativ.

 

Frage: Erst einmal herzlichen Dank für diese super schnelle Antwort.

 

Da uns im Moment noch keine originalen Grundrisse vorliegen können wir damit leider noch nicht dienen.

 

Das Haus bietet zur Zeit kaum ausreichend Räume für vier Personen. Deshalb wäre dieser Torbogen die Möglichkeit, die Küche und eine Hälfte des Wohnzimmers zusammenzulegen und den zweiten Wohnzimmerteil als Schlafzimmer mit einer Leichtbauwand abzutrennen.

 

Die betreffende Wand ist ca. 4-5 Meter lang und mit den in den 50´er Jahren wohl üblicherweise verwendeten Ziegeln gemauert. Im Dachgeschoss wird diese Wand zur Abtrennung der dort befindlichen 2 Räume weiter geführt. Ob sie im Obergeschoss auch zum Tragen des Daches verwendet wird ist mir leider nicht bekannt. Da der Torbogen ja nicht als Durchgang sondern als Zusammenlegung von 2 Zimmern gedacht ist, wäre ein möglichst großer Rundbogen mit eingemauertem Klinker die für uns schönste Wahl.

 

Das Untergeschoss ist räumlich ca. geviertelt. In der Mitte steht der Schornstein. In einem Viertel sind der Flur und die 2 Treppen untergebracht, in einem Viertel befindet sich die Küche und die restlichen 2 Viertel waren ursprünglich 2 Zimmer, die durch einen recheckigen Durchbruch zu einer großen Wohnstube verbunden wurden. Von dieser Wand stehen an beiden Seiten und an der Decke umlaufend noch Reste von ca. 30cm mit einer Wandstärke von 25-30cm. Ich hoffe, dass die andere Wand ähnlich massiv ist. Leider ist mir das z. Zt. aber noch nicht bekannt und es könnte auch sein, das die Reste des ersten Durchbruchs aus optischen Gründen verbreitert wurden und die Wand nur 10-15cm hat.

 

Eine Verdickung der Restwand beim gedachten Torbogen wäre platztechnisch aber denkbar, falls dieses zur Stabilisierung Sinn machen würde.

 

Des weiteren wäre noch interessant, inwiefern man diese bauliche Veränderung eintragen bzw. prüfen lassen muss. Oder darf jeder bei Eigentum willkürlich jede Wand umhauen wie er Lust hat?

 

Antwort: Da, wie Sie beschreiben, über und unter der betreffenden Wand ebenfalls eine Wand steht und bei der Wand im UG bei der Schaffung des Wanddurchbruchs zwei Pfeiler und ein Unterzug stehen gelassen bzw. eingebaut wurden, können Sie davon ausgehen, dass die fragliche Wand tragend ist.

 

Somit sollten Sie auf keinen Fall leichtfertig selbst Hand anlegen. Das heißt jedoch nicht, dass Sie den gewünschten Durchbruch nicht herstellen können, Sie sollten es nur nicht selbst machen.

 

Zunächst zu Ihrer Frage, ob ein Torbogen tragend ist. Ein Torbogen kann durchaus tragend sein. Dies jedoch nachträglich in einer vorhandenen tragenden Wand herzustellen, gestaltet sich schwierig. Sie können nicht einfach einen runden Durchbruch in der Wand herstellen. Der Bogen an sich muss fachgerecht gemauert werden, die Decke in der Zwischenzeit abgefangen und das vorhandene Mauerwerk anschließend kraftschlüssig mit dem Torbogen verbunden werden. Der Aufwand hierfür ist unverhältnismäßig hoch und lohnt sich nicht.

 

Ich würde Ihnen daher raten so vorzugehen, wie es Ihre Vorbesitzer bei dem Durchbruch im UG anscheinend ebenfalls getan haben. Lassen Sie von einem Maurer- oder Zimmererbetrieb einen rechteckigen Durchbruch herstellen und einen Unterzug einbauen. Da ein Stahlbetonunterzug in der von Ihnen gewünschten Länge nachträglich schwer einzubauen ist, rate ich zum Einbau eines Stahlträgers. Die Dimensionierung der stehenzulassenden Pfeiler und des Trägers sollte für Ihren Maurer- oder Zimmerermeister kein Problem darstellen, zur Not ziehen Sie einen Statiker zu Rate.

 

Anschließend verkleiden Sie den Träger mit Gipskarton oder lassen ihn sichtbar. Falls Sie unbedingt einen Torbogen wollen können Sie auch diesen nachträglich in Trockenbauweise herstellen. Auch den von Ihnen angedachten gemauerten Torbogen könnten Sie dann immer noch bauen, er wäre dann nicht tragend, sondern hätte nur optisch einen Sinn.

 

Ob gemauert oder als Trockenbaulösung, ich denke, Sie sollten auch diese Arbeiten von Fachleuten ausführen lassen. So einfach ist beides nicht und das Ergebnis sollte ja auch einigermaßen ansehnlich sein.

 

Was die Frage angeht, ob Sie diese Maßnahme eintragen, prüfen oder genehmigen lassen müssen: nein. Zu diesem Thema finden Sie mehr in verschiedenen Artikeln der Kategorie Baurecht.

 

 

24. Jan 2008   | Email | Nach oben
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