Was mich wirklich nervt

06.07.: Frage als Kommentar unter Willkommen bei Frag den Architekt: haben eine Wohnung mit Terrasse angemietet. Die Terrasse hat nach vorne hin kein Geländer. Die angrenzende Freifläche ist jedoch ca. 1,50 m abschüssig. Derzeit kann ich diese mit unserem Kleinkind wegen der Sturzgefahr nicht ohne weiteres nutzen. Gibt es eine Vorschrift, wonach ich Anspruch auf ein Geländer habe?

 

07.07.: Kommentar einer anderen Leserin: Ja, die gibt es, schauen Sie in der jeweils gültigen Bauordnung ihres Landes nach dem Punkt 'Umwehrung'. Der Vermieter ist meines Wissens nach auch verpflichtet, diese auf seine Kosten anzubringen oder die Terrasse für den Zugang zu sperren (könnte dann von der Miete abgezogen werden).

Diese Absturzhöhe von 1,50m kann für ein Kleinkind lebensgefährlich sein!

 

15.07. per mail: Schade, dass Sie nicht auf alle Fragen antworten; hatte mir echte Hilfe erhofft.

 

Antwort: was glauben Sie eigentlich, wie viele Anfragen ich bekomme?

 

Sie stellen eine Frage, nicht mal über das Kontaktformular sondern als Kommentar zu einem anderen Artikel und erwarten dann, dass ich darauf innerhalb von ein paar Tagen antworte. Geht´s noch?

 

Ich mache das unentgeltlich in meiner nicht sehr reichlichen Freizeit. Wenn Sie nicht warten können, gehen Sie zu einem Kollegen vor Ort und bezahlen den dafür angemessenen Preis für die Beantwortung Ihrer Frage.

 

Zudem wurde Ihre Frage in einem zweiten Kommentar zu dem Artikel von einer anderen Leserin ausreichend beantwortet.

 

Zu allem Überfluss haben Sie sich für Ihren Kommentar auch noch ausgerechnet den Artikel Willkommen bei Frag den Architekt ausgesucht, in dem genau dieses erklärt wird und auch, dass Fragen bitte über das Kontaktformular gestellt werden sollen.

19.07.2010 Re: Antwort: Danke für die Rückinfo. Hatte mich bereits an einen Ihren Kollegen gewandt, der sich nicht so in der Wortwahl vergreift, was aber daran liegen mag, dass er dafür Entgelt bezieht.

 

Antwort: Kein Kommentar!

16. Jul 2010   | Email | Nach oben
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