Haustuer abgeschlossen

Frage: ich wollte mal fragen, ob es erlaubt ist, wenn man in einem Mehrfamilienhaus, ab einer gewissen Uhrzeit immer die Haupteingangstür abgeschlossen wird, da diese ja in gewisser Weise auch ein Not-Ausgang ist, vor allem für die weiter oben wohnenden ?

 

Antwort: Das würde ich zwar genauso sehen. Ich habe aber in den Landesbauordnungen kein Verbot, die Haustüre abzuschließen, finden können.

 

Was man im Netz so liest, ist dieses Thema wohl ein Dauerbrenner.

 

Beim Mieterbund habe ich folgenden Beitrag gefunden, der Ihnen vielleicht weiterhelfen könnte:

 

http://www.mieterbund.de/945.html

05. Jun 2009   | Email | Nach oben
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