Kosten fuer Gutachten und Wertermittlung

Frage: Wir wollen ein EFH kaufen, wollen aber zunächst mit einem Fachmann zusammen abschätzen, wie hoch der Renovierungsaufwand ist (Dämmung, Heizung neu, Dach evtl. neu?). Ist der benötigte Fachmann eher ein Architekt oder ein Bau-Ing. oder welche Qualifikation sollte er haben?
Wie finde ich einen "guten"?
Wie hoch sind die Kosten für eine erste Pi-mal-Daumen-Schätzung, die die Frage beantworten soll: Liegt der Renovierungsaufwand bei 10.000, 50.000 oder 100.000 EUR und lohnt der Aufwand für das Haus noch?
Baupläne von 1965 liegen vor.

 

Antwort: Da Sie eine umfangreiche Beratung benötigen, sollten Sie auch einen Fachmann mit umfangreichen Kenntnissen zu Rate ziehen, und nicht einen Spezialisten auf einem der Gebiete. Sprich, Sie sollten sich an einen Architekten wenden.

 

Finden werden Sie Architekten in den Gelben Seiten. Da sehen Sie natürlich nicht, was der Kollege macht, aber zumindest schon einmal, welche Architekten es in Ihrer Gegend gibt. Vielleicht steht ja auch eine Internetadresse dabei, oder Sie finden das Büro über Google.

 

Oder Sie schauen auf der Seite der Architektenkammer Ihres Bundeslandes nach. Dort finden Sie in Baden-Württemberg und Bayern auf jeden Fall, in den anderen Bundesländern bestimmt auch, ein Büroverzeichnis, in das sich Büros mit Link auf ihre Seite eintragen können.

 

Nun zu den Kosten:

 

Die Honorare von Architekten und Ingenieuren werden geregelt in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese finden Sie, zusammen mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in einem Band, als Taschenbuch für um die 10€ im Buchhandel.

 

Unter Teil IV. Gutachten und Wertermittlung finden Sie etwas zu Ihrer Frage.

 

Das Honorar für Gutachten ist nach §33 frei vereinbar. Wenn es nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird, ist es auf Stundenlohnbasis abzurechnen. Die Stundensätze liegen nach §6 für den Auftragnehmer zwischen 38€ und 82€, für einen angestellten Architekten zwischen 36€ und 59€.

 

Falls Sie eine Wertermittlung für das Haus und/oder Grundstück haben möchten, so finden Sie das Honorar dafür in der Honorartabelle in §34. Das Honorar richtet sich hier nach dem am Ende festgestellten Wert und der Schwierigkeit der Wertermittlung.

 

Als Beispiel: bei einem festgestellten Wert von 300.000€ in der Normalstufe, also ohne besondere Schwierigkeiten, bewegt sich das Honorar zwischen 1.071€ und 1.304€, kann sich aber unter bestimmten Umständen auch noch verringern.

 

Wie gesagt, die HOAI finden Sie recht günstig im Buchhandel.

 

Für die von Ihnen gewünschte Schätzung sollten Sie einen Architekten mit einem entsprechenden Gutachten beauftragen.

17. Jun 2008   | Email | Nach oben
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