Haeuslebauer aufgepasst – Gasversorger wechseln

Der Umzug ins Eigenheim ist oftmals teurer als zunächst angenommen. Da kommen die 400 Euro Einsparpotenzial gerade rechtzeitig, die man bei dem Wechsel des Gasanbieters sparen kann. Denn wird der Neubau vom Grundversorger mit Gas versorgt, ist dies in der Regel gleichzeitig der teuerste Anbieter. Wir erläutern nachfolgend die Kündigungsmöglichkeiten.

Darauf müssen Kunden beim Wechsel ihres Gasanbieters achten

Der Gesetzgeber hat eine zweiwöchige Kündigungsfrist in der Grundversorgung festgelegt. Ist ein Laufzeitvertrag mit einem anderen Gasanbieter abgeschlossen worden, gilt diese Frist allerdings nicht. Dann sind die AGBs des Anbieters ausschlaggebend. Oft enthalten sie eine Umzugsklausel, die ihren Kunden im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht einräumt.

Hat man Gastarife verglichen und sich für einen neuen Anbieter entschieden, sollte man für den Wechsel eine Frist von sechs Wochen einkalkulieren. Das hat den großen Vorteil, dass bereits mit Einzug die Versorgung durch den neuen Anbieter erfolgen kann, ohne dass die Zwischenversorgung vom regionalen Grundversorger erfolgt.

Um auf einem Vergleichsportal den günstigsten Gasanbieter zu finden, wird die Postleitzahl des neuen Wohnortes sowie der geschätzte Jahresverbrauch benötigt. Zwar kann der alte Jahresverbrauch aus der Abrechnung des alten Versorgers entnommen werden, doch ist dieser vermutlich im neuen Haus höher, wenn zuvor eine Wohnung bewohnt wurde. Selbst bei gleicher Quadratmeterzahl kann es zu Unterschieden im Verbrauch kommen, beispielsweise durch eine bessere Dämmung.

Für den Wechsel benötigt der neue Versorger noch das Einzugsdatum sowie die Zählernummer und den Zählerstand. Der Zähler ist in der Regel in einem Einfamilienhaus im Keller angebracht.

Was passiert bei Neubauten, wenn nichts unternommen wird?

Wird nichts unternommen, entsteht automatisch ein Vertrag mit dem örtlichen Gasversorger zu dessen Grundversorgungsbedingungen. Diese Grundversorgungstarife sind meistens auch die teuersten, weshalb entweder bereits im Vorfeld ein Vertrag mit einem anderen Gasanbieter abgeschlossen werden sollte oder spätestens bei Einzug. Ein Grundversorgungstarif kann mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden. Eine weitere Alternative ist die Wahl eines anderen, günstigeren Tarifs des Grundversorgers. Bei einem Wechsel zu einem anderen Gasanbieter übernimmt dieser auch die Kündigung.




Foto: © istock.com/filmfoto
22. Sep 2014   | Email | Nach oben
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