Treppe freilegen

Frage: Meine Frage bezieht sich auf den Umbau einer "alten" Holztreppe in einem Reihenmittelhaus von 1957. Die Treppe ist massiv aus Holz, geschlossen und wird auf beiden Etagen von Holzwangen getragen wovon jewails eine an der Wand befästigt ist und die andere frei im Raum ist. Die Unterseite wurde mit Drahtnetzen verschraubt um sie zu verputzen, sodass man von unten nicht die Stufen sondern eine grade weiße "Deckenfläche" sieht.
Meine Frage ist nun, ob es zulässig ist diese Drahtnetzte und den Putz abzureißen und die Treppe zu öffnen, sodass nur die Trittstufen und die Holzwangen übrig bleiben? Ein Geländer wird natütlich an den Treppen bleiben.

 

Antwort: Natürlich ist das zulässig. Warum denn nicht?

 

Die Unterseite der Treppe wird aber höchstwahrscheinlich nicht in einem sichtwürdigen Zustand sein, sodass Sie hier mit weiteren Maßnahmen zu rechnen haben.

30. Jun 2010   | Email | Nach oben
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