Giebel verglasen Bayern

Frage: ich habe ein Wohnzimmer, daß bis zum Gibel offen ist, Deckenhöhe: 3,90 - 5,20 m, Breite 5 m. Zur Westseite ist leider nur ein relativ kleines Fenster: 1m * 1,20m eingebaut. Damit das Wohnzimmer wesentlich heller wird, möchte ich eine Fensterfront einbauen lassen. Die Festergröße wäre dann ca. 4 m breit 2,50m bis 3,90m hoch.
Ich wohne in Bayern im Außenbezirk.
Brauche ich hierfür eine Baugenehmigung? Wie gehe ich am besten vor: Architekt / Bauunternehmer / Fensterbauer, ... beauftragen oder z.B. über myhammer und was muß ich bei der Beauftragung beachten.

 

Antwort: Zwar sind Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei. Siehe

 

Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

 

(1) Verfahrensfrei sind

 

10. folgende tragende und nichttragende Bauteile:

 

a) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,

b) die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden,

c) zur Errichtung einzelner Aufenthaltsräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Dachgeschoss überwiegend zu Wohnzwecken

genutzter Gebäude, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger Weise verändert

werden,

d) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,

e) Außenwandbekleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen, auch vor Fertigstellung der Anlage,

 

Allerdings steht hier unter b) auch, dass die Änderung tragender und aussteifender Bauteile nur innerhalb von Wohngebäuden verfahrensfrei ist.

 

Wenn Sie Ihren Giebel großflächig verglasen wollen, dann greifen Sie schon in tragende Bauteile ein, die nicht innerhalb des Gebäudes liegen.

 

Außerdem verändern Sie die äußere Gestalt des Gebäudes nicht unerheblich.

 

Daher denke ich, dass Sie um eine Genehmigung nicht herumkommen werden.

 

Suchen Sie sich einen Architekten, aber bitte nicht bei myhammer. Dieser wird Ihnen Planung und Bauantrag anfertigen, einen Statiker empfehlen, sowie die Arbeiten ausschreiben. So kommen Sie dann auch an vergleichbare Angebote von Handwerkern.

 

BayBO und mehr finden Sie unter Downloads.

24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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