Abstand Loggia

Frage: Hallo, wir haben uns vor kurzem eine eigentumswohnung gekauft an der eine loggia zum bau vorgesehen war/d.h die betonplatte läuft ca 1.10 m raus und wurde mit bitumen behandelt,allerdings kam es früher nicht zum bau und es wurde einfach das dach darüber weiter gebildet.Der abstand zum nachbarn beträgt ab balkonkannte ca.2.50m ...der Nachbar allerdings weigert sich dem zuzustimmen weil ich dann volle einsicht in seine garten hätte.An dieser stelle wo die Loggia vorgesehen war ist ein Fenster.Ich wollte nun einen antrag stellen für eine baugenehmigung die schon 1994 vorlag allerdings nun an gültigkeit verloren hat.Ich wollte das Fenster durch eine tür ersetzten und den balkon in seiner jetzigen größe ausbauen ca 1,10 X 2,00 m.Nun wollte ich wissen wie meine Chancen auf das durchsetzen der Loggia sind.

 

Antwort: Da würde ich mir keine Sorgen machen.

 

Die Loggia war schon mal genehmigt und wird es wieder. Beim Bau des Hauses wurden ja wohl die Abstandsflächen nach der Landesbauordnung eingehalten. Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Bei uns in BW beträgt die Abstandsfläche nach LBO min. 2,50m, je nach Gebäudehöhe. Es gibt noch die Abstandsfläche vor "ausblickgewährenden Anlagen" wie z.B. einer Dachloggia nach dem Nachbarrechtsgesetz (NRG). Diese ist aber mit 1,80m geringer als die nach LBO.

 

Dies wird bei Ihnen ähnlich sein, falls Sie nicht in BW wohnen.

 

Sie sollten sich aber auf jeden Fall mit den anderen Eigentümern abstimmen, da das Dach Teil des Gemeinschaftseigentums ist.

 

LBO, NRG und mehr finden Sie unter Downloads.

23. Feb 2012   | Email | Nach oben
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