Terrassenueberdachung NRW

Frage: Am Haus meiner Mutter in Oberhausen NRW soll eine an der Längsseite offene, überdachte Terrasse an ein bestehendes Wohngebäude angebaut werden. Länge ca. 10 m, Breite ca. 4 m. Ist dieses Vorhaben genehmigungsfrei?
Bzw. welche Vorschriften sind in NRW einzuhalten. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.


Antwort:
Die Bauvorschriften, ob nun die der Landesbauordnung (BauO NRW), der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VVBauO) oder des Bebauungsplans sind immer einzuhalten, egal ob das Vorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht.

 

BauO NRW, VVBauO und mehr finden Sie unter Downloads, Ihren Bebauungsplan auf Ihrem Baurechtsamt.

 

In §65 BauO finden Sie die genehmigungsfreien Vorhaben. Dazu zählen in NRW lediglich unüberdachte Terrassen und Pergolen, nicht aber Terrassenüberdachungen.

19. Feb 2012   | Email | Nach oben
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