Rueckbau verhaeltnismaessig

Frage: Das ist echt mal eine gute HP!

Meine Frage an Sie wäre:

Mein Nachbar hat an der Grenze zu meinem Grundstück eine Garage mit 9m Länge.
Jetzt hat er zusätzlich noch einen Holzschuppenanbau mit nochmals ca.3m (2m hoch) erstellt, wobei die LBO sagt man darf auf der Grenze max. 9m bauen!

Ich habe mich letzten Juni (06/2009) beim LRA beschwert, das ich diesen Anbau nicht dulde!
Nachbar hatte keine Einverständnisserklärung meinerseits!

Jetzt sagt das LRA, nachdem ich wiederholt nach dem Stand der Dinge nachfagte, das man prüfen müsste ob ein Rückbau VERHÄLTNISSMAßIG sei!--> schönes Wort

Kann es das sein, das ich alle meine Anbauten und Überdachungen genehmigen lasse und dementsprechend auch bezahlen(Gebühren) muss, und mein Nachbar baut einfach was er will und bekommt auch noch Recht?

Besten Dank für ihre Mühe!

 

Antwort: Bei einem Holzschuppen wäre ein Rückbau, sprich Abriss, meines Erachtens nicht verhältnislos.

 

Aber das ist meine persönliche Einschätzung. Wie das LRA in der Sache entscheidet kann ich nicht voraussehen.

 

Ob Ihnen, im Falle eines für Sie negativen Bescheides, der Klageweg als der angemessene erscheint, diese Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen.

31. May 2010   | Email | Nach oben
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