Streit mit Nachbar wegen Terrassenueberdachung

Frage: Wer kann uns helfen?
Terrassenüberdachung im Reihenmittelhaus mit gesamt 3 Parteien
Wir haben 2000 ein Reihenmittelhaus gekauft, Verhältnis war am Anfang bis 2007 mit Nachbarn A und Nachbarn B super. Wir haben auch darüber gesprochen und gezeigt was und wie wir es einmal Vorhaben. Nachbar A sagte oh es ist schön wen junge Leute daraus was machen. Nachbar B hielt Sich mit aussagen zurück sagte nur schön.
Ich hatte mich 2002 auf der Gemeinde erkundigt ( Bauamt )was wir machen können und was  Genehmigungsfrei ist für eine Terrassenüberdachung und eventuell ein Carport.
Laut Aussage und Durchsicht am Computer und der Bauordnung oder vielmehr der Artikel 63 sagt  das wir eine Mauer bei Nachbar A und B machen kann (Grenzbebauung)und eine Überdachung
machen kann ohne Genehmigung nach Artikel 63 .Größe der Terrasse 8,30 breit wie das Haus auf  4mtr Tief =ca.32 qm. Carport ist auch OK wenn der Mittelpfosten von 3mtr. nicht überschreitet,  sind vorne 8,3 breit mal 5mtr. =ca. 40qm. Nachbar B hatte damals schon eine Terrassenüberdachung  mit Grenzbebauung ohne Genehmigung und Unterschrift von Nachbarn.

Nachbar A
Unser Haus
Nachbar B
2007 hatte ich mich nochmal auf der Gemeinde (Bauamt)erkundigt ob der Stand der Dinge sich

Es wurde seitlich ab gemauert als Sichtschutz und zugleich die Auflage für die Leimbinder

Mauer 198 cm hoch 4 mtr. Lang

verändert hat. Wir sind die Sachen nochmal durchgegangen Terrassenüberdachung und Carport alles OK. Wir haben angefangen die Seiten zu Mauern bei A und B mit Grenzbebauung kam der Nachbar A
was das soll wo ist der Bauplan meine Frau sagte wir brauchen kein nach langer Rederei und telefonieren mit der Gemeinde hat uns der Nachbar A Angezeigt wir mussten den Bau einstellen.
Ich sprach mit Nachbarn A, er meinte wir hätten vorher fragen können wir sagten das wir darüber Schon mal gesprochen haben. A sagte wenn mal der Opa Stirbt und wir das Haus Umbauen Wollen mit Wintergarten dass ER bei uns an der Mauer anbauen kann, sagte ich kein Problem das bekommen Sie schriftlich. A sagte nein da ER schon früher mal Probleme gehabt hatte möchte ER  das Notarisch haben da blockte ich ab wegen zusätzlichen Kosten. Ich lies mir das durch den Kopf gehen weil A sagte ER zahlt die Hälfte mit darauf hin ging ich zum Notar und der Notar setzt auf, wir bekamen die Unterlagen von Notar gaben es bei A ab. Später bekamen wir die Unterlagen zurück mit der Aussage ER unterschreibt nicht Grund weil in den Unterlagen nicht drin steht , das er später an unsere Mauer anbauen kann. A rief beim Notar an warum da nichts drin stehe der Notar sagte dass dies die Standard Variante ist und eigentlich positiv für Ihn wäre, für andre Fragen wäre das Landratsamt zuständig. Mittlerweile bekamen wir die Auflage einen Plan zu machen . Die Pläne kamen zu Unterschrift von A und B die anderen Nachbarn hatten Unterschrieben A gab uns nach einer zeit die Pläne zurück sie hat gebetet das wir bauen können aber Unterschreiben tun sie nicht. B möchte für die Unterschrift das begeh recht , wir sagten das sie das nicht bekomme. Mit vielen hin und her mit B , bekam B etwas druck vom Landradsamt wenn sie nicht unterschreibt muss sie 3mtr. mit Ihrer Terrassenüberdachung
von der Grenze Abstand nehmen, weil B eine unerlaubte Grenzbebauung gemacht hat .
Da bekamen wir ein Schreiben von B und Ihren Töchtern es wäre eine Unverschämtheit das B die Überdachung nach 20 Jahren abbauen muss. Wir hatten einen Rechtsanwalt genommen weil die Sache kein Ende fand .hatte B zuletzt noch ein Termin mit uns am Landratsamt zwecks Aussprache aber B hat angerufen sie komme nicht. Das Landratsamt versteht nicht das Verhalten von der Nachbarschaft A und B sie wollen alle, aber lassen andere nicht. B hatte die Auflage
bekommen 3mtr.die Überdachung zu versetzen.

Wohnort Bayern
Frage das die Nachbarn endscheiten können was der andere machen darf, es würde keinen Stören oder beeinträchtigen.
Man sagte auch wenn die Nachbarn nicht Unterschreiben wir es von Landratsamt genehmigt.
Wir wissen nicht 100% ob das alles so richtig gelaufen ist.
Es wäre schön das wir vielleicht doch noch Überdachen können.
Markise ist auch nicht möglich laut Landratsamt.
Wer kennt sich aus oder hat das gleiche mit durch gemacht und doch gewonnen.
Wer kann uns helfen.

 

Antwort: Ihre Nachbarn können nicht entscheiden, was Sie bauen dürfen oder nicht.

 

Sie können Einwände vorbringen, aber entscheidend ist, was die Baurechtsbehörde sagt. Wenn Sie eine Genehmigung oder einen positiven Bescheid der Behörde haben, können Sie Ihre Überdachung bauen, da können Ihre Nachbarn dagegen sein wie sie wollen.

 

Wenn Sie also die Überdachung laut Landratsamt genehmigungsfrei erstellen dürfen, dann machen Sie das. Wenn ein Bauantrag nötig ist, dann lassen Sie sich von einem Architekten diesen anfertigen, reichen ihn ein und bauen nach erfolgter Genehmigung.

 

Besser wäre es natürlich gewesen, Sie hätten diesen Weg schon von Anfang an beschritten. Dann hätten Sie sich viel Ärger und Ungewissheit erspart.

Frage: (siehe Kommentar unten) wir haben nach der Anzeige vom Nachbar den Bau einstellen müssen, und die Auflage vom Landratsamt bekommen ein Bauplan einzureichen wurde auch gemacht.
Kann das unser Problem sein mit den seitlichen Mauern ?

 

Antwort: Tut mir leid. Aber ich werde aus Ihrer Fragestellung, heute wie auch bei der ersten Frage, nicht wirklich schlau.

 

Da anscheinend ein Bauantrag erforderlich war, wie ja auch von mir bereits angesprochen, und Sie diesen wohl eingereicht haben, dann warten Sie doch dessen Entscheidung ab.

 

Danach wissen Sie, woran Sie sind.

 

Falls das Ergebnis nicht Ihren Erwartungen entspricht, wenden Sie sich an einen ortsansässigen Kollegen, der Ihnen hierbei wohl besser weiterhelfen kann als ich aus der Ferne.

11. Apr 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010