Genehmigung fuer Fenstervergroesserung

Frage: Hallo, bin gerade auf diese informative Seite gestoßen.
Besonders die ausführliche Info über die Fassadenverkleidung aus Holz war sehr interessant.
Aber nun eine ganz andere Frage:
Ich wohne in Baden-Württemberg: Ich würde gerne ein vorhandenes Fenster nach unten bis kurz vor den Boden vergrößern. Brauche ich hierzu eine Genehmigung?
Statisch verändere ich damit nichts, da es ja nicht verbreitere. Oder liege ich da falsch?
Besten Dank vorab.

 

Antwort: Dafür brauchen Sie in Baden-Württemberg keine Genehmigung. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter

 

Anhang  (zu § 50 Abs. 1)

 

Verfahrensfreie Vorhaben

 

Tragende und nichttragende Bauteile

 

13. Wände, Decken, Stützen und Treppen, ausgenommen Außenwände, in Wohngebäuden und in Wohnungen,

14. nichttragende Wände in sonstigen Gebäuden,

15. Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,

16. Außenwandverkleidungen, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,

17. sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrichtungen,

18. sonstige Änderungen in Wohngebäuden und in Wohnungen;

 

Unter Punkt 15 sehen Sie, dass Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen verfahrensfrei sind, sprich Sie dafür keine Genehmigung brauchen.

 

Die LBO und mehr finden Sie unter Downloads.

29. Oct 2008   | Email | Nach oben
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