Abstand Sammelgrube vom Haus

Frage: Hallo, hätte gerne eine kostenlose Auskunft! Haben eine 11000l Betonsammelgrube vor dem Haus einbauen lassen! Der Abstand zum Sockel beträgt gerade mal 1m, ist das so hinzunehmen? Wirken die Kräfte vom Haus nicht zu sehr auf die Grube? Unserem Baugutachter fiel dieses auf und ich sollte mich mal schlau machen! Vielen Dank schon mal im Voraus!

 

Antwort: Dabei kommt es auf die Gründungstiefe von Haus und Grube sowie deren Abstand voneinander an.

 

Bis zum Fundament werden die Lasten senkrecht abgeleitet. Unterhalb des Fundaments im Boden verläuft die Lastabtragung aber auch schräg nach außen. Der Winkel variiert je nach Baugrund und anderen Faktoren.

 

Wenn nun Ihr Haus nicht unterkellert ist oder die Grube recht tief ist, so kann die Grubenwand damit in der Belastungszone des Hauses liegen und müsste statisch darauf ausgelegt sein.

 

Umgekehrt gilt für das Haus aber natürlich dasselbe. Liegt die Sohle der Grube oberhalb der des Fundaments des Hauses, kann die Kellerwand in der Belastungszone der Grube liegen. Das wäre noch ungünstiger, da ein Schaden am Haus wohl um einiges gravierender wäre als einer an der Grube.

 

Es geht daher in Ihrem Fall nicht erster Linie um die Grube, sondern um das bestehende Haus. Aus oben beschriebenem Grund und aus Gründen der Stabilität der Gründung des Hauses.

 

In der DIN 4123 sind die Maßnahmen zur Sicherung von bestehenden Gebäuden im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen geregelt. Durch diese soll der Grundbruch, sprich das Instabilwerden des Bodens unter dem bestehenden und auch dem neuen Fundament, vermieden werden.

 

Wenn Sie mit einem neuen Bauwerk nahe an ein bestehendes Gebäude heranwollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten.

 

Wollen Sie keinen Abstand einhalten, so muss die Unterkante des neuen Fundaments mit der des bestehenden identisch sein und der Bodenaushub für den Rest des Bauwerks min. 50cm darüber liegen.

 

Wird das neue Bauwerk tiefer als das bestehende, so ist das Fundament des bestehenden Bauwerks bis auf die Tiefe der Unterkante des Fundaments des neuen Bauwerks zu unterfangen.

 

Ansonsten ist ein Abstand von min. 2m von der Außenkante des bestehenden Fundaments einzuhalten. Innerhalb dieser 2m darf zur Herstellung der Baugrube für das neue Bauwerk eine sogenannte Berme angelegt werden. Das heißt, dass in diesem Bereich so abgegraben werden kann, dass eine waagrechte Fläche von 2m Breite entsteht. Die Oberkante dieser Berme darf nicht tiefer als der bestehende Kellerfußboden sein und muss min. 50cm höher liegen als die Unterkante des bestehenden Fundaments. Anschließend an diese Berme darf die neue Baugrube durch eine Böschung im Verhältnis Höhe zu Breite = 1 zu 2 weiter vertieft werden. Sollte Ihr Haus nicht unterkellert sein heißt das, dass die Böschung des Aushubs für die Sammelgrube 2m von Ihrem Sockel entfernt sein und die Sammelgrube selbst dann je nach Tiefe einen entsprechend größeren Abstand haben müsste.

 

Da bei Ihnen dieser Abstand nicht eingehalten wurde, sollte zumindest die Gründung der Grube auf demselben Niveau der des Hauses liegen, was ich jetzt aus der Ferne erst mal bezweifeln würde. Zudem wird in der DIN diese Möglichkeit eigentlich für direkt an bestehende Gebäude angebaute Bauwerke aufgeführt. Ihre Grube hat aber einen Abstand von 1m zum Haus. Da die Grenze für den Bodenaushub neben dem Fundament bei 50cm über der Unterkante des Fundaments liegt, ergibt sich hierdurch meiner Meinung nach auch bei gleich tiefer Gründung von Grube und Haus ein Problem. Zwischen den Fundamenten von Grube und Haus befindet sich ja wahrscheinlich von vornherein kein gewachsener Boden in ausreichender Höhe, sondern teilweise die Verfüllung des Arbeitsraumes der Baugrube für das Haus.

 

Ich würde daher annehmen, dass die Situation auf keinen Fall korrekt gelöst wurde. Ich bin aber weder Statiker noch Geologe. Solche Fragen sind deren Metier. Daher möchte ich Sie bitten, sich an diese Kollegen zu wenden, um wirklich qualifizierte und belastbare Aussagen zu erhalten.

06. Jul 2008   | Email | Nach oben
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