Balkon mit Treppe

Frage: Ich besitze eine Erdgeschosswohnung. Zur bestehenden Terrasse möchte ich entweder eine Spindeltreppe (1,75m hoch) oder einen Balkon mit Treppe bauen.
Ist für beide Varianten eine Baugenehmigung erforderlich?
Ich wohne in Rheinland-Pfalz. Das Haus steht auf der Grundstücksgrenze (Doppelhaus).

 

Antwort: Für den Anbau eines Balkons werden Sie eine Genehmigung brauchen.

 

Für die Treppe meines Erachtens auch, außer Ihr Baurechtsamt sieht sie als unbedeutende und somit genehmigungsfreie bauliche Anlage an.

 

Gehen Sie doch einfach mal dort vorbei und fragen nach.

18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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