Notausstieg

Frage: Wir betreiben eine Pflegestelle für Kinder bis 3Jahre und haben nun die Auflage bekommen, einen Notausstieg zu errichten.
Unsere Betreuung ist Hochparterre.
Wir würden gerne eines der beiden Küchenfenster in eine Tür umbauen und dann auf der Hofseite eine Treppe errichten.

Meine Frage: Ist der Tausch Fenster - Tür genehmigungsfrei?
Müssen wir für die Treppe eine Genehmigung einholen oder können wir dies durch eine "mobile" Metallkonstruktion umgehen?

 

Antwort: Sie haben leider nicht geschrieben, in welchem Bundesland Sie leben. Ob Sie in Ihrem Bundesland eine Genehmigung für den Einbau der Tür brauchen, steht in Ihrer Landesbauordnung.

 

Bei uns finden Sie einige Artikel zu diesem Thema in unterschiedlichen Bundesländern, z.B.:

 

Fenster und Türen verfahrensfrei

Abstandsflächen und Genehmigung bei Fenstereinbau

Terrasse auf Garage

Terrasse auf Garage in Niedersachsen

Genehmigung für Fenstervergrößerung

Fenster vergrößern Rheinland-Pfalz

 

Schauen Sie doch dort mal rein. Die verschiedenen LBOs finden Sie unter Downloads.

 

Darin finden Sie auch etwas darüber, ob Sie für die Treppe eine Genehmigung brauchen. Schauen Sie unter verfahrens- oder genehmigungsfreie Vorhaben nach.

 

Allerdings muss ein Notausstieg ja keine Türe mit einer Treppe davor sein. In den LBOs, in Baden-Württemberg in der Ausführungsverordnung zur LBO (LBOAVO), stehen die Mindestmaße für als Rettungsweg dienende Fenster, sprich die mindestnötigen lichten Öffnungsmaße und die maximale Brüstungshöhe.

 

Für einen Notausstieg benötigen Sie also nicht zwingend eine Tür sondern nur ein Fenster, das diesen Anforderungen genügt.

 

Schauen Sie unter Downloads in Ihrer LBO nach oder fragen Sie auf Ihrem Baurechtsamt nach. Dort wird Ihnen auch in Bezug auf die Genehmigungsfreiheit Auskunft erteilt.

01. Jul 2009   | Email | Nach oben
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