Aussentreppe Mehrfamilienhaus

Frage: wir (Rheinland-Pfalz) beabsichtigen demnächst den Bau eines Mehrfamilienhauses (zur Vermietung als FeWos) mit 3,5 Stockwerken, 3 Wohneinheiten und im EG Garagen-Kellerraum. Das Haus wird auf einem kleinen Grundstück am relativ steilen Hang stehen und anstatt eines Treppenhauses im Gebäude planen wir den Zugang der einzelnen Appartments von einer Aussentreppe aus. Wir möchten damit Platz sparen und wüßten nun gerne ob das überhaupt prinzipiell zulässig ist oder ob jedes Mehrfamilienhaus grundsätzlich ein innen liegendes Treppenhaus benötigt. Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre freundliche Hilfe,

Antwort: Es steht nirgends geschrieben, dass sich die notwendige Treppe innerhalb des Gebäudes befinden muss. Es gibt genügend Beispiele, etwa bei Häusern mit Laubengangerschließung, bei denen sich die Treppe außerhalb des Gebäudes befindet.
21. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Statischer Nachweis Treppe Altbau

Frage: Ich habe eine Mesonettwohnung gekauft und umgebaut. Bei der Abnahme der Wohnung durch das Bauordnungsamt wollte der Beamte eine Statik für die Treppe vom DG in den Spitzboden haben. Die Treppe ist eine Zweiholtreppe aus Stahl die zusätzlich zum Kopf- und FUßpunkt in einer Wand verankert ist. Da die Treppe in einen Raum hinein ragt haben wir hier eine Stütze unter die 1/2 gewendelte Treppe gestellt damit diese nicht schwingen kann. Die anderen 4 Außenpunkte sind wie oben beschreiben befestigt. Der Beamte meinte nun da es sich bei der Decke nur um eine 15 cm dicke Betondecke im Altbau handelt, wäre ein statischer Nachweis nötig. Meine Frage nun: Muß für eine Treppe in einer Mesonette Wohnung überhaupt eine Statik erstellt werden, dies ist in Einfamillienhäusern doch auch nicht von nöten.

Antwort: Ich denke nicht, dass es dem Beamten um einen statischen Nachweis der Treppe an sich geht, sondern um einen der gesamten Konstruktion.
15. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Handlauf Gartentreppe

Frage: ich habe in Taunusstein (Hessen) in dem Weg zum Haus eine 3-stufige Treppe. Ist es nach der Hessischen Bauordnung notwendig, einen Handlauf anzubringen?

Antwort: Nein, für eine dreistufige Treppe im Garten brauchen Sie keinen Handlauf. Außer, es geht daneben senkrecht in die Tiefe mit einer Absturzhöhe von mehr als 1m. Dann bräuchten Sie eine Umwehrung, ob Treppe oder Weg.
11. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Treppe abschotten

Frage: Wir haben ein ausgebautes Dachgeschoss in unserem Haus, welches durch eine Wendeltreppe zu erreichen ist. Gibt es eine Möglichkeit die vorhandene Wendeltreppe so "abzuschotten", so dass der Zugang z.B. durch eine abschließbare Tür möglich ist, damit man im DG eine Privatsphäre hat. Habe von sog. Aufsätzen, z.b. aus Glas gehört mit integrierter Tür.

Antwort: Fertige Elemente werden Sie dafür nicht finden.
10. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Treppe Gehweg

Frage: Gibt es ein Maß, dass zwischen Grundstückgrenze und der ersten Stufe bzw. Stufenvorderkante einer Treppe eingehalten werden muss? (Das Grundstück mündet zur Straße hin, ohne Einzäunung. Die Treppe verläuft im 90°Winkel zur Straße. Die Treppenstufen sind Betonblockstufen.)

Antwort: Ein solches Mindestmaß gibt es nicht. Eine solche Treppe löst keine Abstandsflächen aus.
21. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Aussentreppe Reihenhaus

Frage: Hallo, ich möchte eine Stahl-Aussentreppe in das 1.OG anbringen, um einfacher in den Garten zukommen (EG ist vermietet; der Weg wäre somit nur durch den Keller möglich). Es handelt sich um Reihenmittelhaus in NRW. Die Treppe hätte einen Abstand zum Nachbargebäude von ca. 1m und ragt ca. 5m in den Garten hinein. Ist diese Montage ohne oder nur mit Zustimmung des Nachbarn möglich?

Antwort: Wenn die Treppe noch auf dem, bei einem Reihenhaus ja ohne Grenzabstand, zu bebauenden Bereich des Grundstücks liegt, sollte nichts dagegen sprechen.
07. Oct 2009   | Email | Nach oben
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Aussentreppe ohne Nachbarzustimmung

Frage: wir haben in Lübeck ( Schleswig- Holstein ) ein 2 Familienhaus geerbt. Bisher ist die fremdvermietete obere Wohnung durch eine gewendelte Innentreppe, die durch die untere Wohnung meiner Mutter an Schlafzimmer, Wohnzimmer, Esszimmer und Küche vorbei zu erreichen . Das Badezimmer der unteren Wohnung lässt sich nur über diesen kleinen Flur erreichen. Wir haben jetzt einen Bauantrag für eine Außentreppe gestellt. Die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück beträgt 2,10m .Als Begründung für die Unterschreitung der Abstandsfläche von 3,00 m schrieb ich folgendes: Antrag auf Gewährung einer Befreiung für die geplante Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung §6 Abstandsflächen (LBO) Hiermit beantrage ich die Befreiung für die geplante Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung §6 Abstandsflächen (LBO) mit folgender Begründung. Das Haus S_Str. 5a verfügt über 2 Wohneinheiten. In der unteren Wohnung lebte bis zum August 2008 meine Mutter. Die obere Wohnung wird seit 37 Jahren von der Mieterin Frau F. bewohnt. Frau F. ist mittlerweile 87 Jahre alt und möchte ihren Lebensabend in dieser Wohnung verbringen. Der Treppenaufgang zur oberen Wohnung führt direkt durch die untere Wohnung, vorbei an Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche. (Siehe Foto). Es handelt sich bei dieser alten Treppe um eine gewendelte Treppe, die für Frau F. schwierig zu begehen ist. Außerdem befinden sich im unteren Eingangsbereich noch zwei weitere Stufen die für sie gefährlich zu begehen sind. Da wir als Erbengemeinschaft bemüht waren Frau F. weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu lassen, haben wir mit den Käufern des Hauses nach Lösungen gesucht. Da auch der Aspekt der Wohnungstrennung für beide Seiten ein wichtiges Argument ist, entschlossen wir uns, unteren und oberen Wohnbereich zeitgemäß voneinander zu trennen. Da die neuen Eigentümer beabsichtigen, den oberen Wohnbereich zu einem späteren Zeitpunkt eigen zu nutzen, erscheint uns die Lösung mit einer geraden Außentreppe als die vernünftigste. Die ältere Mieterin könnte so die Übergangstreppe bequemer begehen und beide Wohnparteien hätten ihren eigenen Intimbereich. Das vorhandene große Fenster kann so ohne aufwändige Umbauarbeiten zum oberen Wohnungseingang mit Haustür umgeändert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dann ohne große Mühen der Rückbau, das heißt Abbau der Außentreppe und Wiederinbetriebnahme der Innentreppe erfolgen. Ich beantrage daher eine zügige Gewährung dieser Baumaßnahme. Das Bauamt meinte es gäbe wohl keine Probleme mit der zügigen Genehmigung wenn die Nachbarin die Zustimmung geben würde. Die Nachbarin sieht aber in dieser Maßnahme keine Notwendigkeit und hat ihre Zustimmung nicht gegeben. Nun meine Frage: Was muss ich tun , um auch ohne Genehmigung der Nachbarin die geplante Außentreppe vom Bauamt genehmigt zu bekommen ? Ist es richtig, dass eine Hauseingangstreppe ein untergeordnetes Bauteil sein kann und somit bei der Bemessung von Abstandsflächen außer Betracht bleibt ? mit freundlichen Grüßen aus Lübeck

Antwort: In der Landesbauordnung (LBO) S-H steht unter
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Treppe innerhalb von Wohnung Niedersachsen

Frage: Wir haben vor 4 Jahren eine zweigeschossige DG Wohnung gekauft, die gerade fertig ausgebaut war(Göttingen). Leider hatte der Architekt keinen Bauantrag für den Ausbau des zweiten Geschosses (Spitzboden, vorher Luftraum, Einbau einer Geschoßdecke)gestellt, wir haben nun endlich die Baugenehmigung erhalten. Der Architekt meint nun, wir müssen auf Grund von Brandschutzauflagen der Feuerwehr (zusätzlich zum Notausstieg) die Wendeltreppe, die in das obere Geschoss führt, komplett zum unteren Raum hin hermetisch (rauchdicht)abschließen. Dies solle im Trockenbau oder, (was wir aus ästhetischen Gründen favorisieren) mit Glas erfolgen (Jeweils F90) Der Spitzboden verfügt über drei Räume: 1 Bad, ein Schlafzimmer und ein offener Wohnraum, in den die Wendeltreppe mündet,(hier ist auch der Notausstieg geplant) hier soll der "Glaskasten mit Schiebetür" aufgesetzt werden. Ich habe schon einige DG-Wohnungen, auch in offener Bauweise gesehen, aber noch nie mit abgeschottetem Treppenaufgang. Da der Architekt in einigen Themen Fragezeichen hinterließ, bitte ich um handfeste Informationen zu den Fragen: 1. Muss die Treppe nach oben mit einer Wand (oben oder unten)rauchdicht abgetrennt sein? 2. Ist diese Abtrennung auch notwendig, wenn der Notausgang in das Badezimmer (durch Tür abgetrennt) gelegt wird? 3. Der Architekt hat ganz offensichtlich sowohl den Bauantrag für den Spitzboden als auch den Einbau des Notausgangs vergessen. Wer hat die Kosten für diesen nachträglichen Einbau zu tragen? Der Architekt, der Bauherr, von dem wir die Wohnung schlüsselfertig gekauft haben, oder wir selbst? 4. Wenn die Verursacher (Architekt/Verkäufer) die Kosten tragen müss en, dann auch für die teure, die Raumästhetik erhaltende Weise Mit F90 Glas?

Antwort: So was habe ich ja noch nie gehört. Das ist meiner Meinung nach ausgemachter Blödsinn.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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