Abstand Wintergarten

Frage: Hallo ich möchte ein Haus bauen, und habe jetzt das Problem das ich einen Wintergarten/erker am haus plane. Zwischen dem Wintergarten/Erker und der Grundstücksgrenze wären jetzt nur noch 2,5m!!! Wie groß muss der abstand sein? Der Erker steht 1,5m aus der Wand.

Antwort: Das Problem ist weniger die Abstandsfläche, sondern dass Sie sich anmaßen, das Haus selbst zu planen.
29. Apr 2010   | Email | Nach oben
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KfW-Foerderung fuer Fensteraustausch

Frage: Wir wollen in unserem 1 Familienhaus, Baujahr 1969 neue Fenster einbauen lassen, da etliche noch 1 Scheibenglas haben. (Ein Teil wurde schon vor einigen Jahren m. Kunststoffdoppelglasfenstern erneuert) Ist es möglich auch für eine solche Einzelmassnahme Fördermittel und günstige Konditionen bei der kfw zu erhalten? Es wäre dann möglich alle alten Fenster zu erneuern, um Energie zu sparen!

Antwort: Ja, auch für Einzelmaßnahmen gibt es Förderprogramme der KfW. Siehe unter folgendem Link:
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Nachbarcarport

Frage: Wie haben ein Reiheneckhaus BJ 1997 gekauft, an unser Haus ist unser Carport angebaut, an diesem wiederrum "hängt" der Nachbarcaport. Sieht auf den ersten Blick wie ein Doppelcarport aus. Die Carports wurden aber zeitlich versetzt von den damaligen Besitzern errichtet. Nun ist es so, das unser Carport wohl statisch nicht auf die zusätzliche Last des 2. Carports ausgerichtet ist. Sind nur Punktfundamente, keine Streifenfundamente. Querstreben fehlen bei den Nachbarn komplett. Wie gehen wir nun hier weiter vor? Unser erster Weg wäre nun der Gang zu den Nachbarn und ihnen das mitzuteilen. Wir hatten schon mal "Über den Zaun" über das Thema gesprochen. Mittlerweile war der Architekt von damals auch bei uns und hat unsere Vermutung bestätigt. Haben wir rechtlich was in der Hand? Was ist, wenn sich der Nachbar hier "verschließt". Ist es eine Art Sachbeschädigung, weil der Nachbarcarport unseren Caport auf eine gewisse Art und Weise beschäigt?

Antwort: Zu Fragen wie Sachbeschädigung, Haftung o.ä. bin ich der falsche Ansprechpartner. Solche Dinge sind Sache eines Anwalts.
21. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Genehmigung Hackschnitzellager

Frage: ich habe vor einen Raum zur Lagerung von Holzhackschnitzeln und anschließenden Weiterverarbeitung zur Holzpellets zu bauen. (alles privat, kein Gewerbe) Vor ca. 10 Jahren haben wir auf unserem Grundstück unser altes Fachwerkhaus abgerissen und nur noch den Keller stehen gelassen. Ich habe jetzt vor auf den Keller mir diesen Raum zu bauen. Die Außenmaße sind 4,4m x 7,7m. Der Keller bzw. die Kellerdecke ist bereits 1,0m über unserem Hof. Der Raum soll auf der einen Seite ca. 3,5m hochwerden und auf der anderen Seite 2,5m. D.h. die maximale Höhe wäre dann ca. 4,5m. Meine Fragen sind: 1. Benötige ich dafür eine Genehmigung oder kann ich dass alles einfach so machen. 2. Was würde mich für das Bauvorhaben ein Architekt kosten?

Antwort: Bei dieser Größe kommen Sie um einen Bauantrag nicht herum.
20. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Architekt fuer Anbau

Frage: Hallo, ich plane an unserem Einfamilienhaus einen Anbau. Dieser soll über beide Etagen gehen, unten einen separaten Eingang bekommen und oben vom Haus aus begehbar sein. Im Grunde "nur" Zwei Räume a 2,5 m X 5 m + Dach. Welche Vorgehensweise würden Sie vorschlagen? Einen Architekten kontaktieren, wie komme ich an den richtigen (PLZ58515), gibt es Spezialisierungen? Kann man auch einfach einen Bauunternehmer das planen lassen? Benötigt man dafür eine Baugenehmigung? Was sollte man beachten? Danke schon mal im Voraus!

Antwort: Dafür brauchen Sie eine Genehmigung und somit auch jemanden, der Ihnen die Planvorlagen für den Bauantrag fertigt. Sprich, einen Architekten.
14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Termin Fertigstellung

Frage: Einen schönen guten Tag, Wir bauen gerade ein Haus(Reihen Endhaus).Diese hat im inneren keine tragenden Wände.Vor beginn der Bauzeit hatten wir einen Termin mit unseren Architektin um zu besprechen wo welche Wand hinkommen soll.Mein Problem an der ganzen Sache ist folgendes. Unsere Baufirma konnte das Bauobjekt nacht Vertraglich festgelegten 15 Monaten Bauzeit nicht rechtzeitig fertig stellen. Die Baufirma behauptet das sie wegen dem Innenbau eine Baugenhmigung holen mußte wodurch sie dadurch mehr Zeit hätte.Es handelt sich dabei um ein Schlüsselfertiges Reihenendhaus.Auf dem Grundstück werden acht Häuser gebaut.Wir nicht bei so einem Bauobjekt schon alles im vorraus mit den Behörden abgeklärt.Wenn in dem Hausflyer schon mögliche Umbauten gezeigt werden? Ich hoffe sie können etwas Licht ins dunkle bringen.

Antwort: Zunächst mal müsste die Baugenehmigung ja schon vor Baubeginn vorgelegen haben.
14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Ausschreibung sinnvoll?

Frage: wir sind Miteigentümer an einem Neubau, dessen Balkone saniert bzw. abgerissen und erneuert werden sollen. Wir haben zwei KVAs erhalten. Der eine sagt, Abriss und Neuaufbau der Balkone kosten 5.700 Euro pro Stück, der andere veranschlagt 10.000 Euro (noch ohne Gerüst und Putzarbeiten, etc.). Der teurere KVA entstand aber auch, nachdem ein gerüst aufgebaut und Untersuchungen angestellt wurden. Wie können wir als Eigentümer eine Lösung finden, die vernünftig und kostengünstig ist? Sollte man eine Ausschreibung veranlassen? Herzlichen Dank für Ihren Rat,

Antwort: Selbstverständlich, falls Sie nicht Äpfeln mit Birnen vergleichen wollen. Beauftragen Sie einen Architekten mit Planung und Ausschreibung. Nur so werden Sie vergleichbare Angebote erhalten.
11. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Groesse Haus

Frage: Im Bebauungsplan zu meinem Grundstück (in BW) steht, dass ich ein Wohnhaushaus mit zwei Vollgeschossen bauen darf. Aufenthaltsräume, die sich in Geschossen befinden, die keine Vollgeschosse sind, müssen, samt zugehörigen Treppenräumen, mit ihren Umfassungswänden zur GFZ gerechnet werden. Die Anzahl der Geschosse ist nicht geregelt. Zwei Wohneinheiten sind erlaubt. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet. Bitte prüfen Sie folgende Berechnungen. Grundstücksgröße: 433 m2 Grundfläche GRZ: 0,4 Das entspricht 173,2 m2 Ich möchte ein Haus mit zwei Vollgeschossen (EG und 1.OG) und einer Grundfläche von 14 x 8 m, also 112 m2 und an das Haus eine Garage mit 6,5 x 6 m, also 39 m2 bauen. Das Haus soll innerhalb des Baufensters errichtet werden. Die Garage ragt 0,7 m (4,2 m2) in die 3 m breite Abstandsfläche zum Nachbargrundstück. Es gibt daher immer noch 2,3 m Abstand. Wenn ich mich richtig informiert habe, darf ich mit Stellplätzen, Außentreppen, Zufahrten und Wegen die zulässige Grundfläche um 50% überschreiten. Haus + Garage 112 m2 + 39 m2 = 151 m2 < 173,2 Terrassen, die an das Haus angebaut werden, müssen zu 100% angerechnet werden, oder? Dann kommen 16 m2 dazu. Somit wären das 167 m2 die zu 100% gerechnet werden Die erhöhte Grundfläche ist dann 0,4 x 1,5 = 0,6 433 x 0,6 = 259,8 m2 259,8 m2 - 167 m2 = 92,8 m2 Bleiben 92,8 m2 für die zwei Stellplätze, die ich vor der Garage benötige (gefangene Stellplätze sind zulässig). Insgesamt benötige ich 4 Stellplätze (2 pro Wohneinheit und 2 sind auch geplant). Wenn ich die Stellplätze ca. 6 m x 5m groß mache, so werden hierfür 30 m2 abgezogen. Bleiben noch 62,8 m2 für z.B. Wege oder weiter Stellplätze. Geschoßfläche GFZ: 0,7 Das entspricht 303,1 m2 Die zwei Vollgeschosse haben jeweils 112 m2. Zusammen 224 m2. 303,1 m2 - 224 m2 = 79,1 m2 . Kann ich jetzt 79,1 m2 der Geschoßfläche im Dachgeschoß als Aufenthaltsräume nutzen wenn ich eine Loggia mit 112 m2 - 79,1 m2 = 32,9 m2 erstelle. Kann Ich dann mit einer Grundfläche des Dachgeschosses von 79,1 m2 rechnen auch wenn das Dach über die Loggia gebaut wird? Ist eine Loggia ein Aufenthaltsraum? Die Raumhöhe im DG ist weniger als ¾ der Grundfläche höher als 2,3m gemessen von Oberkante Fußboden DG zur Oberkante Dachhaut. Damit ist das Dachgeschoß kein Vollgeschoß, oder? Sind Bäder und Flure Aufenthaltsräume und wenn nicht kann ich deren Flächen zusammen mit den zugehörigen Umfassungswänden von den 32,9 m2 der Loggia abziehen? Also die Loggia kleiner machen? Die zulässige Traufhöhe (Wandhöhe) beträgt 7m. Diese möchte ich auch voll ausnutzen. Bei einer Dachneigung von 40 Grad und bei einer Dachgiebelwandbreite von 8 m ergibt sich, dass der First auf 10,36 liegt. Ist das zu hoch? Bis zu einer Wandhöhe von 7m sind sogar 45 Grad zulässig. Die Hälfte des Garagendaches möchte ich als Dachterrasse nutzen (ca. 20 m2). Ist das zulässig? Die Dachterrasse befindet sich innerhalb des Baufensters. Ist eine Überdachung dieser Terrasse erlaubt? Leider habe ich viele Fragen. Ich war bereits bei einem Architekten, da ich wegen der Finanzierung dringend wissen muss wie groß ich bauen darf. Leider konnte dieser mir bei diesen Fragen nicht richtig weiterhelfen. Wenn es Ihnen möglich wäre meine Angaben zu prüfen und die vielen Fragen zu beantworten wäre ich Ihnen sehr dankbar

Antwort: Mir ist nicht ganz klar, warum Ihnen der Kollege da nicht weiterhelfen konnte.
07. Oct 2009   | Email | Nach oben
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