Balkonanbau BW

Frage: Wie möchten an unserem Wohnhaus einen Stahlbalkon mit Holzdielenbelag anbringen lassen. Eine Stahlbaufirma mit günstigen Konditionen hätte ich dazu. Wenn mit Geländerhöhe und Geländerteilung die LBO Baden-Württemberg eingehalten wird und die Statik von der Stahlbaufirma kommt, brauche ich dann einen Architekten? Ist der Balkon mit Ausladung 1,5 m haben und Breite 4,5 m ein untergeordnetes Bauteil? Zum Nachbarn (Doppelhaus) sind es nur 50 cm Abstand, muss bei einem untergeordneten Bauteil nun ein Bauantrag vom Architekt gestellt werden. Hoffentlich brauchen wir nicht auch noch einen Vermesser, es gibt hier keinen Bebauungsplan. Vielen Dank

Antwort: Nein, der Anbau eines Balkons ist kein untergeordnetes Bauteil.
29. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Gartenhuette Hessen

Frage: Wir haben vor einigen Jahren ein Reihen aus gekauft inkl. Gartehütte (Hütte steht seit 20 Jahren). Nun kommt das Bauamt (Hessen) und fordert uns auf die Hütte abzureissen, da nicht genehmigt. B-Plan ist nicht vorhanden. Nach HBO ist das Nebengebäude genehmigungsfrei. Das Amt argumentiert, das a) die faktische Baugrenze ist überschritten b) negativ Vorbildwirkung hat und c) die Baugrenzen überschritten sei. Zu a) In der Nachbarschaft sind Gartenhütten vorhanden und geduldet. Zu b) siehe a und c) Würde ich die Hütte auf die Grenze setzen, sollte die Überschreitung geduldet werden, da dann Grenzbebauung nach HBO. Mit welchen Argumenten könnte ich das Amt noch überzeugen?

Antwort: Mit der HBO und Hessischen Baurechtsämtern habe ich auch schon zwiespältige Erfahrungen machen müssen.
29. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Balkon mit Treppe

Frage: Ich besitze eine Erdgeschosswohnung. Zur bestehenden Terrasse möchte ich entweder eine Spindeltreppe (1,75m hoch) oder einen Balkon mit Treppe bauen. Ist für beide Varianten eine Baugenehmigung erforderlich? Ich wohne in Rheinland-Pfalz. Das Haus steht auf der Grundstücksgrenze (Doppelhaus).

Antwort: Für den Anbau eines Balkons werden Sie eine Genehmigung brauchen.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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GFZ Bezugsgroesse

Frage: wir besitzen einen Bungalow in München, der an den Nachbarbungalow angebaut ist. Wir planen aufzustocken. Unsere Frage wäre, die uns auch die LBK telefonisch nicht beantworten konnte: Errechnet sich die GFZ nur aus der Grundstückfläche mit der Flurnummer auf der das Haus errichtet ist oder mit der zusätzlichen Fläche der Flurnummer eines Grundstückteils, der uns mit unserem Nachbarn (Zufahrt - Geh- und Fahrtrecht) gemeinsam gehört. Beispiel: Flur-Nr. x 755 qm GFZ 0,4 = 302 qm Flur-Nr. y 237 qm zu 1/2 + 755 = 873 qm = GFZ 0,4 = 349 qm Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Antwort: Zur maßgeblichen Grundstücksfläche steht in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) folgendes:
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Nutzungsaenderung Geraeteschuppen

Frage: Wir haben in Berlin ein Grundstück mit einem Wohnhaus, Garage ( 9,5m ) und einen Mehrzweckgebäude gekauft. Wir möchten Mehrzweckgebäude als zweites Wohnhaus benutzen. Das Gebäude 6,4 x 3,7m groß und damals als Hobbyraum, Geräteraum genehmigt worden. Mit zwei Nachbarsgrundstück begrenzt, etwas schräg liegt, also nicht paralell. Die Entfernung 0,36cm und 1,35cm beträgt. Dürfen wir das als zweite Wohnhaus benutzen?

Antwort: Das wird nicht funktionieren.
18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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Abweichende Bestimmung BauNVO

Frage: ich hätte nur eine kurze Frage zum Them Baunutzungsverordnung: Darf das Stadtplanungsamt den § 19 Absatz 4 (Garagen und Stellplätze können die GRZ um bis zu 50 % übersteigen) im Bebauungsplan außer Kraft setzen ? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe

Antwort: Ja, darf es. Das steht im §19(4) BauNVO selbst drin Siehe:
17. Apr 2010   | Email | Nach oben
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GRZ durch Terrasse ueberschreiten

Frage: Wir haben im Jahr 2008 ein Haus gebaut und hatten uns einen Bauantrag vom Architekten stellen gelassen. Wir haben eine zulässige GRZ von 200 m², was im Bauantragsplan auch eingehalten war. Allerdings haben wir die Terrasse selbst gebaut und überschreiten nun die GRZ wg. der Terrasse um 28 m². Kann es passieren dass wir die betonierte Terrasse nochmal abreißen müssen ?

Antwort: Davon ist nicht auszugehen.
21. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Nachbarcarport

Frage: Wie haben ein Reiheneckhaus BJ 1997 gekauft, an unser Haus ist unser Carport angebaut, an diesem wiederrum "hängt" der Nachbarcaport. Sieht auf den ersten Blick wie ein Doppelcarport aus. Die Carports wurden aber zeitlich versetzt von den damaligen Besitzern errichtet. Nun ist es so, das unser Carport wohl statisch nicht auf die zusätzliche Last des 2. Carports ausgerichtet ist. Sind nur Punktfundamente, keine Streifenfundamente. Querstreben fehlen bei den Nachbarn komplett. Wie gehen wir nun hier weiter vor? Unser erster Weg wäre nun der Gang zu den Nachbarn und ihnen das mitzuteilen. Wir hatten schon mal "Über den Zaun" über das Thema gesprochen. Mittlerweile war der Architekt von damals auch bei uns und hat unsere Vermutung bestätigt. Haben wir rechtlich was in der Hand? Was ist, wenn sich der Nachbar hier "verschließt". Ist es eine Art Sachbeschädigung, weil der Nachbarcarport unseren Caport auf eine gewisse Art und Weise beschäigt?

Antwort: Zu Fragen wie Sachbeschädigung, Haftung o.ä. bin ich der falsche Ansprechpartner. Solche Dinge sind Sache eines Anwalts.
21. Mar 2010   | Email | Nach oben
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