Rueckbau verhaeltnismaessig

Frage: Das ist echt mal eine gute HP! Meine Frage an Sie wäre: Mein Nachbar hat an der Grenze zu meinem Grundstück eine Garage mit 9m Länge. Jetzt hat er zusätzlich noch einen Holzschuppenanbau mit nochmals ca.3m (2m hoch) erstellt, wobei die LBO sagt man darf auf der Grenze max. 9m bauen! Ich habe mich letzten Juni (06/2009) beim LRA beschwert, das ich diesen Anbau nicht dulde! Nachbar hatte keine Einverständnisserklärung meinerseits! Jetzt sagt das LRA, nachdem ich wiederholt nach dem Stand der Dinge nachfagte, das man prüfen müsste ob ein Rückbau VERHÄLTNISSMAßIG sei!--> schönes Wort Kann es das sein, das ich alle meine Anbauten und Überdachungen genehmigen lasse und dementsprechend auch bezahlen(Gebühren) muss, und mein Nachbar baut einfach was er will und bekommt auch noch Recht? Besten Dank für ihre Mühe!

Antwort: Bei einem Holzschuppen wäre ein Rückbau, sprich Abriss, meines Erachtens nicht verhältnislos.
31. May 2010   | Email | Nach oben
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Holz fuer Pergola

Frage: ich möchte eine Pergola (überdacht) im Garten bauen. Welches Holz ist hierfür zu empfehlen. KVH; MH; normales Bauholz? Vielen Dank im Voraus!

Antwort: Eine überdachte Pergola ist keine Pergola sondern z.B. eine Terrassenüberdachung. Bei der Wahl des Holzes kommt es nun darauf an, aus welchem Material die geplante Überdachung ist.
25. May 2010   | Email | Nach oben
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Sichtschutzwand Bayern

Frage: Ich plane die Ersetzung einer Holztrennwand (ca. 2m x 2m) durch eine gemauerte Wand plus Erneuerung der Terassenüberdachung (ca. 2m x 2m). Ich habe das Reihenmittelhaus in Bayern vor 5 Jahren so gekauft. Nach Lektüre verschiedener Artikel in diesem Forum komme ich zu dem Schluss, dass Sichtschutzmauern zum Nachbarn bis 2m x 4m und Überdachungen bis 30 m² genehmigungsfrei sind. Ist das korrekt? Danke für die Hilfe!

Antwort: Solange im Bebauungsplan nichts gegensätzliches steht, ist das korrekt. Siehe Bayerische Bauordnung (BayBO) unter
25. May 2010   | Email | Nach oben
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Carport vergroessern Niedersachsen

Frage: Hallo, wir wohnen in Niedersachsen und wollen unser Carport (5 x 6 m) verbreitern (5 x 9,5 m). Wir rücken damit nicht näher an eine Grenze sondern in unser Grundstück. Brauchen wir dafür einen Bauantrag? Das bereits stehende Carport wurde vor 14 Jahren mit Bauantrag genehmigt.

Antwort: Dazu steht in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) folgendes:
21. May 2010   | Email | Nach oben
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GRZ Ueberschreitung

Frage: wir beabsichtigen eine DHH zu bauen. Im Bebauungsplan ist GRZ = 0,4 angegeben. Der Bauplatz ist 285 m² groß. Die GRZ I (40%) liegt somit bei 114 m² und die GRZ II (60%) bei 171 m². Aufgrund der Planung ergibt sich für das Gebäude (mit innenliegender Garage), Terrasse und Balkon eine Grundfläche von 128 m². Für den Außenstellplatz, Garageneinfahrt und Zugangswege fallen laut Entwurfsplan insgesamt 32 m² an. Dies hat zur Folge, dass der GRZ I um 14 m² überschritten (ca. 45 statt 40%) aber die GRZ II um 11 m² unterschritten wird (ca. 56 statt 60%). Meine Fragen sind nun wie folgt: 1. Wird die im Haus befindliche Garage in der GRZ I oder GRZ II berechnet? 2. Müssen beide Einzel-Werte (GRZ I und GRZ II) eingehalten werden oder zählt nur die Gesamt-Grundflächenzahl (GRZ II)? 3. Wie stehen die Aussichten auf eine Baugenehmigung? Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort: Die Garage innerhalb des Hauses zählt zur GRZ I. Diese dürfen sie um max. 50% mit den Anlagen der GRZ II überschreiten.
21. May 2010   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung 30-40m²

Frage: ICH MÖCHTE EINE ÜBERDACHTE TERRASSE BAUEN (~30-40m²) AUF WAS MUSS ICH ACHTEN ? (BAUGENEHMIGUNG)

Antwort: Bei dieser Größe werden Sie um eine Genehmigung nicht herumkommen.
09. May 2010   | Email | Nach oben
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Zwischenpodest Aussentreppe

Frage: Bitte um Info, ob eine Außentreppe ohne Zwischenpodest in Niedersachsen 22 Stufen haben darf! Gibt es einen Grenze zB 16 Stufen?

Antwort: Darüber finden Sie weder in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) noch in deren Durchführungsverordnung (DvNBauO) etwas.
06. May 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Wintergarten

Frage: Hallo ich möchte ein Haus bauen, und habe jetzt das Problem das ich einen Wintergarten/erker am haus plane. Zwischen dem Wintergarten/Erker und der Grundstücksgrenze wären jetzt nur noch 2,5m!!! Wie groß muss der abstand sein? Der Erker steht 1,5m aus der Wand.

Antwort: Das Problem ist weniger die Abstandsfläche, sondern dass Sie sich anmaßen, das Haus selbst zu planen.
29. Apr 2010   | Email | Nach oben
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