Ueberdachung fuer Holz

Frage: folgende Fragen habe ich auf den Herzen und werde im Internet nicht richtig schlau. Und zwar haben wir in NDS an unserm haus nach hinten ein Unterstand für Holz und andere Gegenstände gebaut. Die maße sind 2,40m brei, 2,40m hoch und 9m lang. Nicht im Boden verankert sondern an der wand befestigt. Die eine Wand ist unsere eigene Hauswand und die andere Wand gehört unsere Nachbarin die dort ihre garage hat. Meine Frage ist jetzt brauche ich eine Baugenehmigung dafür oder nicht??? HAbe ich jetzt Grundstücksbebauung gemacht??? Ich stelle die letzte frage deswegen da die garage auch direkt an unser grundstück steht. Bitte um schnelle antwort.

Antwort: Schnelle Antworten sind zur Zeit leider absolut nicht drin. Ich habe viel zu tun und beantworte die Fragen in meiner nicht gerade üppigen Freizeit.
30. Oct 2009   | Email | Nach oben
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F-90 Wand auf Grundstueck

Frage: ich suche eine Möglichkeit, eine Mauer mit der Brandschutzklasse F90-AB für draußen als Trennmauer zwischen zwei Grundstücken, ca. 7m lang, 2,2m hoch, nicht tragend aber dem Wetter ausgesetzt, in Fertigbauweise, Leichtbauweise oder Trockenbau zu erstellen. Sind Ihnen dafür Systeme bekannt?

Antwort: In Leicht- oder Trockenbauweise dürfte das schlecht möglich sein.
29. Oct 2009   | Email | Nach oben
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Hoehen Bebauungsplan

Frage: Für mein grundstück gibt es einen bebauungsplan in meckl vorpommern - ich muß keinen bauantrag stellen lediglich eine bauanzeige - da es in diesem plan keine traufhöhe noch eine höhe der bodenplatte gibt - stellt sich mir die frage wie hoch darf ich die bodenplatte setzen bzw aufschütten - das grundstück befindet sich an einem privatweg - gilt der level bzw die höhe der öffentlichen strasse als bezugspunkt? wie hoch darf ich eine terrasse bauen , wenn ich dabei über die bebauungsgrenze gehe? wie hoch darf ich den first einer garage maximal setzen wenn ich sie an die grundstücksgrenze setze ?

Antwort: Wenn Ihr B-Plan nichts zur EFH (Fußbodenhöhe EG) und zur Traufhöhe aussagt, dann ist da eben nichts vorgeschrieben. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es keinerlei Vorschriften zu irgendwelchen Höhen gibt. Lesen Sie den Textteil des B-Plans. Dort werden Sie bestimmt fündig.
29. Oct 2009   | Email | Nach oben
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Betonplatten

Frage: ich suche für unsere Terrasse Sichtbetonplatten (ab 50x50cm). Optimal in diversen Stärken, so dass auch der Freisitz damit ausgelegt werden kann. Wo kann ich denn so etwas beziehen? Oder eignet sich Sichtbeton nicht für Terrassen? Mir geht es darum, einen möglichst einheitlichen Boden zu haben, in lichtgrau oder Lavafarben.

Antwort: Natürlich sind Betonplatten für diesen Zweck geeignet. Diese gibt es in den unterschiedlichsten Formen und Farben.
15. Oct 2009   | Email | Nach oben
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Stuetzmauer BW

Frage: Vorhaben Garten Stützmauer zur Befestigung und Aufschüttung des Grundstücks Höhe zwischen 150 und 200 cm in Baden-Württemberg. 1.verstehe ich es richtig, dass nach der Landesbauordnung in Baden-Würrtemberg die Errichtung einer Stützmauer verfahrensfrei ist und somit keiner Genehmigung bedarf? 2. Spielt die Länge der Mauer hierbei keine Rolle? 3. Darf die Mauer auch selbst erstellt werden? 4. Bedarf es eines Statischen Nachweises oder Standsicherheitsnachweis bzw. wann ist ein solcher grundsätzlich erforderlich? 5. Muss solch eine Mauer zwingend eine Drainage haben – ich glaube in manchen Gebieten ist eine Drainage wegen der Wasserabführung (Trockenlegung) gar nicht erlaubt. Ich danke für Ihre kurze Ausführungen

Antwort: Stimmt, Stützmauern sind in BW bis 2m Höhe verfahrensfrei. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter
24. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Bauliche Anlage BW

Frage: laut LBO darf eine Stützmauer 2m Höhe haben, damit diese keine bauliche Anlage ist. Wie sieht es aus, wenn auf die Stützmauer noch ein Zaun (Einfriedung) zur Absturzsicherung angebracht werden soll? Die Einfriedungshöhe/Abstand regelt das NRG bzw. die Ortsbausatzung. Entsteht zusammen (Stützmauer und Zaun) eine bauliche Anlage, wenn man dann über die 2 Meter kommt? Braucht man dann in diesem Fall eine Baugenehmigung oder sind Stützmauer und Zaun zwei getrennte Sachen? Wenn ein Drahtzaun gesetzt wird, ist dann die Höhe unrelevant oder kommt immer die 2 Meter-Regelung in Betracht? Kann also ein Zaun unter der Beachtung des NRG bzw. Ortsbausatzung auf die Stützmauer gesetzt werden, solange die 2 Meter nicht überschritten werden?

Antwort: Wie kommen Sie denn darauf, dass eine Stützmauer keine bauliche Anlage ist? Sie ist eine, wie auch ein Zaun, egal wie hoch er ist.
24. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Wintergarten abgesackt

Frage: mein 16 Jahre alter Wintergarten ist etwas abgesackt, so dass ein Fenster nicht mehr schließt und ein einstellen wohl nicht mehr ist. Was kann ich tun?

Antwort: Sie könnten versuchen, die Verankerung des Wintergartens im Boden zu lösen und diesen mit Keilen so weit anzuheben, dass er wieder im Wasser ist und das Fenster wieder schließt.
24. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung ueber Baugrenze

Frage: können Sie rechtliche Fragen überhaupt noch hören? Finde jedenfalls toll, dass Sie diese Seite betreiben! Unsere Nachbarn (BaWü) haben uns heute Pläne für eine Terrassenverglasung vorgestellt. Maße 5 m Länge (vom Haus), 3 m breit, 2,53 bis 2,78 m hoch, Dachschräge 8°. Unter dem Dach soll eine Markise laufen, laut Plänen befinden sich auf allen drei Seiten Glasscheiben mit Lücken dazwischen und darüber. Soll dem Windschutz dienen. Sie wollten von uns eine Unterschrift, da ihrer Meinung nach das genehmigungsfreie Raummaß von 40 m³ geringfügig überschritten ist, so die Begründung. Da wir zunächst einmal abgelehnt haben, wollen sie nun unter 40 m³ gehen. Soweit ich dies sehe, ist das Thema aber ein ganz anderes: Die Verglasung ragt 2 m über die Baugrenze hinaus. Damit ist sie nach meinem Verständnis auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Liege ich damit richtig?

Antwort: Fragen wie die Ihre sind in Ordnung. Manche Fragen hat man aber schon für 15 Bundesländer beantwortet und fragt sich dann schon, warum auch aus dem 16. Bundesland noch einer kommen muss, der die gleiche Frage stellt, anstatt die schon vorhandenen Artikel zu lesen und die dort angeführten Vorschriften mit denen seines Bundeslandes zu vergleichen. Ist das nur Bequemlichkeit? Zumindest ist es für mich unverständlich und ärgerlich.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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