Abstand Dachfenster BW

Frage: wir sanieren gerade eine Doppelhaushälfte Baujahr 1934. Da das dach nun neu Isoliert und eingedeckt wird, möchten wir gerne ein Dachfenster einbauen. Wie weit muss es vom Nachbardach weg sein ? Wir leben in Baden Würtemberg. Gibt es eine Baurecht verordnung speziel für Altbauten im Netz ? Auf den Landratsämtern bekommt man verschieden Antworten. danke

Antwort: Eine spezielle Verordnung für Altbauten gibt es nicht. Warum auch? Zu Ihrer Frage steht in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW (LBOAVO) folgendes:
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Fenster und Tuer vergroessern

Frage: Hallo und erstmal ein dickes Lob für Ihre tolle Seite. Ich habe mir schon sehr viele der Fragen angeschaut aber leider für meine Frage keine passende antwort gefunden. 1) Wir haben uns ein Haus gekauft Bj. 1966 in dem Haus sind normale Fenster Brh. 72cm unter dem Fenster ist die Heizkörpernische. Wir würden jetzt gerne das Fenster Bodentief machen. Gibt es da eine Pauschale antwort??? 2) Wir haben eine Tür in einer Tragenden Wand (über der Tür ist kein Sturz) ist es ohne weiteres möglich diese Tür Deckenhoch zu machen??? Ich würde mich freuen wenn Sie mir bei meinen Anliegen helfen könnten.

Antwort: Zu 1): was für eine pauschale Antwort hätten Sie denn gern? Ich verstehe leider nicht mal, was sie mich eigentlich fragen wollen.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Umbau Dachgeschoss BW

Frage: ertmal riesen Komplement für die interessante Internetseite und vielen Dank für die Zeit, die Sie hier opfern. Nun zu meinem Anliegen. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus aus dem Jahr 1958 in 71686 Remseck gekauft. Das Haus hat 2 Etagen (Erd- und Obergeschoss) und ein Dachgeschoss. Nun will ich das Dachgeschoss umbauen und später vermieten. Es gibt einen alten Plan zu dem Dachgeschoss mit Stempel der Gemeinde Ludwigsburg. Das Dachgeschoss war auch vor einigen Jahren vermietet. Brauche ich für die Umbauung eine Genehmigung. Ich möchte das vermeiden, wenn es geht (wegen der Wartezeit, Kosten). Wie sieht es mit Stellplatz aus. Brauche ich unbedingt eines. Ich habe ein kleines Garten und möchte das nicht verlieren, um ein Stellplatz zu errichten. Darf ich das Giebelfenster etwas vergrössern?

Antwort: Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum ja schon immer genehmigt und das Geschoss wurde auch schon dementsprechend genutzt. Damit wäre eine erneute entsprechende Nutzung ja keine Nutzungsänderung. Somit dürfte die Frage nach einem weiteren notwendigen Stellplatz und dem befürchteten Verlust des Gartens durch die Anlage eines solchen vom Tisch sein.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Architektonische Veraenderung

Frage: Hallo! Wir wohnen in einem Flachdachbungalow-Siedlung aus den 60er/70er Jahren und würden gerne unseren Hauseingang renovieren. Dieser besteht aus einer Haustür und einem Teil (1,60 x 2 m) Glasbausteinen. Diese würden wir gerne durch eine Glasscheibe ersetzen. Es liegt allerdings eine Grunddienstbarkeit vor, nach der wir keine architektonische Veränderung am Haus vornehmen dürfen. Auf Nachfrage erhielten wir nun die Antwort,dass wir die optisch gleichen Glasbausteine (nur energetisch hochwertiger) wieder einbauen müssen und die Haustür wieder diesselbe Farbe haben muss. Meine Frage nun: Wer entscheidet eigentlich, was eine architektonische Veränderung ist.Liegt das im Ermessen des Architekten, der diese Siedlung geplant hat, oder gibt es da bestimmte Vorgaben, was zum jeweiligen Stil eines Hauses zwingend gehört?

Antwort: Vorgaben, was zum Stil eines Hauses gehört, gibt es nicht. Das wäre ja noch schöner, wenn wir jetzt auch noch eine Geschmackspolizei einrichten würden. Obwohl… wenn man sich ansieht, was in den Einfamilienhauswüsten überall so gebaut wird, wäre das vielleicht auch kein Fehler!??? Aber wer würde das kontrollieren? Absolut kompetente und geschmackssichere Beamte?
30. Aug 2010   | Email | Nach oben
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Sturz direkt unter Decke

Frage: Ich habe eine Frage zu Kellerfenster austauschen. Ich wohne seit knapp einem Jahr in einem Haus aus den 50er Jahren und bin grad dabei die Kellerwand von außen trocken zu legen und isolieren.Dazu will ich noch die Kellerfenster vergrößern, da jetzt nur kleine Gitterfenster in der Größe 50*40cm eingebaut sind. Die Wand hat eine stärke von insgesamt 27cm und die Kellerhöhe innen beträgt grade mal 1,90m. Die jetzigen Kellerfenster sind 8cm unter der Kellerdecke eingebaut. Die neuen Fenster sollen eine größe von 80*50cm haben, da der Keller sehr dunkel ist, und einen Sturz von 1,25m habe ich gedacht. Wollte nun fragen ob man den Sturz direkt unter die Kellerdecke einbauen kann oder muß noch Wand dazwischen bleiben. Wenn ich den Sturz unter diese 8cm baue wird das Fenster sehr tief.

Antwort: Ein Sturz ist dafür da, den Wandbereich über ihm zu tragen.
19. Aug 2010   | Email | Nach oben
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Dachgeschossausbau Niedersachsen

Frage: Ich habe letztes Jahr ein Bungalow in Niedersachsen erworben. Das Haus war noch nicht gedämmt und der Dachausbau war auch noch nicht fertig. Auf dem Dachboden standen lediglich die Trockenbauwände und die Dämmung war fertiggestellt. Jetzt wollten wir einen Heizungsbauer mit der Heizung im Dachgeschoss beauftragen und der machte uns darafu aufmerksam, dass die Grundrisse für das Dachgeschoss in den Bauunterlagen nicht vorhanden waren. Bei der Überprüfung des Bauantrags des Vorbesitzers bin ich auf einige Ungereimtheiten gestossen. So fehlen dort der Grundriss vom Dachgeschoss und auch sind die Dachfenster nicht eingezeichnet. Was mich besonders stutzig macht ist, dass die Treppe die zum Dachgeschoss führt nicht eingezeichnet ist. Die Nettogrundfläche des Erdgeschosses beträgt 144m2 und die Bruttogrundfläche 168m2. Bei einer Grundstücksgröße von 580m2 und einer GRZ von 0,3 liegt also die Wohnfläche des Erdgeschosses noch im Rahmen. Was ist aber nun wenn ich den Dachboden (ca 120m2) ausbaue? Laut LBO Niedersachsen ist ein Ausbau des Dachbodens genehmigungsfrei. Brauche ich nun eine Genehmigung oder geht es auch ohne? Leider habe ich auch keine Unterlagen zu Statik und sonstigem des Hauses.

Antwort: Die Wohnfläche im Dachgeschoss hat keinen Einfluss auf die GRZ, sondern lediglich auf die GFZ.
19. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Planziegel Mauerwerksmasse

Frage: ich möchte Bezug nehmen auf Ihren Beitrag zu den Mauerwerksmaßen. Hierzu habe noch folgnde Fragen: 1) Gelten diese Maße auch für die Planung mit Planziegeln (Abmessungen b x t x h =24,8cm x 36,5cm x 24,9cm)? Bei Planziegeln hat man ja keine 1cm dicke Stoßfuge. Lt. Ziegelhersteller gibt es bei Planziegeln im Stoßbereich keine Mörtelfuge bzw. Dünnbettfuge. Die Ziegelbreite beträgt 24,8cm. Ich würde da mit 25cm rechnen, die fehlenden 2mm ist sicher die Rohbautoleranz (also 1mm auf beiden Seiten), da die Planziegeln sicher nicht press aneinader liegen. Gilt dies dann auch analog für Fenster? Also statt z.B. Öffnungsmaß 1,01 x 2,26 plane ich mit 1,00 x 2,25m? Bei der Höhe rechnet man mit 25cm. Das würde passen, denn die Ziegelhöhe beträgt 24,9cm + 1 cm Dünnbettmörtel = 25cm. 3) Gibt es bei den Innenwänden auch Berechnungsformeln? Ich gehe derzeit davon aus, dass es für die Planung der Innenwände keine solchen Formeln gibt. Im Innenbereich plant man die Wände so, dass es am besten passt? Für Türen gelten natürlich die Normaße 63,5cm, 76cm, 88,5cm, 1,01cm. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir da weiterhelfen. Im voraus vielen Dank

Antwort: Für die Höhe einer Türöffnung ab Rohfußboden werden Sie auch weiterhin z.B. 2,26m haben, da die erste Lage der Ziegel auch auf einer Mörtellagerfuge von 1cm liegt.
10. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Fenstereinbau Hamburg

Frage: wir haben ein Reihenendhaus in einer Reihenhaussiedlung gekauft (Hamburg). Im Maklerexposé stand das ein Fenster im Bad eingebaut werden könnte. Die betreffende Wand ist die Außenwand zur Straße hin. Kann man da einfach so ein Fenster einbauen oder benötigt man dafür eine Genehmigung? Kann man im schlechtesten Fall gar kein Fenster einbauen um das einheitliche Aussehen der Häuser in der Siedlung nicht zu verändern?

Antwort: Davon zu sprechen, dass der Einbau eines Fensters das einheitliche Bild der Siedlung in unvertretbarer Weise beeinträchtigt, wäre wohl etwas übertrieben.
06. Jun 2010   | Email | Nach oben
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