Gaube nachgenehmigen SH

Frage: Hallo, ich plane einen Anbau an meinem Haus und habe das Problem das ich vor ein paar Jahren eine 2. Gaube in meinem Dach ohne Baugenehmigung eingebaut habe. Der Zimmermann der sie damals gebaut hat meintedas merkt eh kein mensch und den aufwand kann man sich sparen. Die BG währe hier in Schleswig-Holstein soweit ich jetzt weiß aber erforderlich gewesen. Meine Frage ist jetzt wenn ich jetzt nachträglich die BG stelle, ist da mit größeren Problemen zu rechnen. ( Natürlich vorausgesetzt das sie grundsätzlich möglich ist, wovon ich jetzt mal ausgehe.) Eine weitere Sache ist die erste Gaube am Haus ist eine Schleppdachgaube und die 2. ist jetzt eine Spitzdachgaube. Kann dies zusätzliche Probleme geben. Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort.

Antwort: Für eine Gaube brauchen Sie in Schleswig-Holstein, wie meines Wissens in ganz Deutschland, außer Bayern, eine Genehmigung.
24. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Dach daemmen ohne abzudecken

Frage: ich überlege ein Dach auszubauen. Zur Zeit sind die Ziegel sichtbar. Dann kommen Querlatten und anschießend horizontal Balken. Der Zwischenraum bei den Ziegeln zum Beginn der horizontalen Balken beträgt 19 cm. Auf dem Dach befindet sich eine Photovoltaikanlage (Südseite). Also ist auf absehbare Zeit kein Abbau der Ziegel möglich. Meine Fragen: Wie isoliere ich am sinnvollsten das Dachgeschoß? Welches Material ist empfehlenswert und mit wieviel Kosten pro Quadratmeter muß ich für die Isolierung rechnen?

Antwort: Angaben zu Kosten gibt´s hier prinzipiell nicht. Lassen Sie sich ein Angebot oder, noch besser, einen Kollegen eine Ausschreibung machen.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Vordach Reihenhaus NRW

Frage: Guten Tag, aufgrund der kompetenten Antworten auf dieser Seite erhoffe ich mir eine fundierte Lösung für mein folgendes Problem: Beim Bau meines kleinen Reihenhauses in K-Porz vor 38 Jahren verzichtete ich leider auf ein Vordach über der Haustür. Die Tür ist vom unmittelbar angrenzenden Nachbarhaus (nicht gegenüberliegend, sondern direkt links daneben. gleiche Straßenseite) keinen halben Meter entfernt. Nun soll ein Glas-Vordach nachgerüstet werden, Breite ca. 3-4 m, Ausladung 1.) Bezieht sich §6 BauO NRW auch auf solche Fälle, d.h. muss hier eine Abstandsfläche von 1,5 m zum Nachbarhaus gewahrt werden? Oder sind tatsächlich nur die "gegenüberliegenden" Grundstücke angesprochen, nach meinem Verständnis also die andere Strassenseite? Öffentl. Raum wird nicht tangiert. 2.) Muss die Nachbarin befragt werden bzw. zustimmen? Diesbezüglich erwarte ich keine Kooperation, da es bereits einige heftige Meinungsverschiedenheiten wg. der Ausscheidungen ihrer 4 Hunde gab... 3.) Die nächstgelegene "Öffnung" in ihrem Haus ist ein Fenster, keine Tür. Falls Fragen 1+2 unproblematisch, gibt es da etwas besonderes zu beachten?

Antwort: Die Ausladung haben Sie leider vergessen, zu erwähnen.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Alte Dachpappe entfernen

Frage: Unser Haus ist 1965 gebaut und das Dachgeschoß, welches eine steile und eine flache Seite hat, soll gedämmt werden. Dachaufbau ist Ziegel, Lattung, Dachpappe, Heraklit, Sparren, Holzpanele. Wir haben verschiedene Dachdecker und Generalunternehmer gefragt, wie sie dämmen würden und ein Vorschlag ist - Ziegel ab, Lattung ab, Dachpappe raus (!), dann Lattung wieder drauf und Ziegel wieder drauf - weil Dachpappe nicht diffusionsoffen ist. Dann soll von innen auf das Heraklit ca. 12 cm Steinwolle gedämmt werden, darauf Dampfbremse, dann Rahmenlattung, in die man eventuell noch 4cm Dämmplatten einbringen könnte und dann Gipskartonplatten drauf. Macht das Sinn, die Dachpappe zu entfernen? Was würden Sie sonst vorschlagen? Wenn das Dach einmal ab ist, dann doch besser von außen dämmen? Aber das soll erheblich teurer sein, ca. 2,5 mal so teuer als die Innendämmvariante - korrekt?

Antwort: Eine Innendämmung sollte, wie hier schon oftmals erwähnt, aus bauphysikalischen Gründen immer nur eine Notlösung sein, wenn gar nichts anderes mehr geht.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Dachfenster BW

Frage: wir sanieren gerade eine Doppelhaushälfte Baujahr 1934. Da das dach nun neu Isoliert und eingedeckt wird, möchten wir gerne ein Dachfenster einbauen. Wie weit muss es vom Nachbardach weg sein ? Wir leben in Baden Würtemberg. Gibt es eine Baurecht verordnung speziel für Altbauten im Netz ? Auf den Landratsämtern bekommt man verschieden Antworten. danke

Antwort: Eine spezielle Verordnung für Altbauten gibt es nicht. Warum auch? Zu Ihrer Frage steht in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW (LBOAVO) folgendes:
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Drempel unterbrechen

Frage: Ich habe eine Frage bezüglich des Drempels bzw. Kniestocks. Ich bin Eigentümerin eines Hauses in L-Form mit 10x15 Grundfläche und an einem Ende dann die L-Ausbildung mit ca. 3 auf 2 Metern, welcher im Obergeschoss sich 'hinter' dem Drempel des Hauptdaches befindet. Diesen Bereich würde ich gerne Ausbauen und nutzbar machen, ohne immer über die knapp 85cm Kniestockhöhe klettern zu müssen. Gibt es Statisch gesehen die Möglichkeit, den Kniestock zwischen 2 Sparren zu "öffnen" und so einen Durchgang zu schaffen? Die Dachsparren liegen nicht direkt auf sondern sind teils in den Drempel mit eingbracht und hängen ebenfalls noch knapp 40cm über. Kann man diese Holzbalken ebenfalls evtl. Kürzen? Sie liegen nicht auf dem Boden auf sondern hängen frei in der Luft. Ich hoffe mein "Problem" ist verständlich geschildert? Es geht also um die "Öffnung" des Kniestocks auf einer Breite von knapp 60cm zwischen den aufliegenden Balken und die evtl. Kürzung der Dachbalken nach den Auflagerpunkten. Liebe Grüße und Danke für eine Antwort im vornherein :-)

Antwort: Den Überstand der Sparren verkürzen können Sie auf jeden Fall. Solange Sie diese nicht bündig mit der Schwelle des Drempels abschneiden sondern ihnen ein Vorholz von 20cm von der Befestigung durch den Sparrennagel zugestehen.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Umbau Dachgeschoss BW

Frage: ertmal riesen Komplement für die interessante Internetseite und vielen Dank für die Zeit, die Sie hier opfern. Nun zu meinem Anliegen. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus aus dem Jahr 1958 in 71686 Remseck gekauft. Das Haus hat 2 Etagen (Erd- und Obergeschoss) und ein Dachgeschoss. Nun will ich das Dachgeschoss umbauen und später vermieten. Es gibt einen alten Plan zu dem Dachgeschoss mit Stempel der Gemeinde Ludwigsburg. Das Dachgeschoss war auch vor einigen Jahren vermietet. Brauche ich für die Umbauung eine Genehmigung. Ich möchte das vermeiden, wenn es geht (wegen der Wartezeit, Kosten). Wie sieht es mit Stellplatz aus. Brauche ich unbedingt eines. Ich habe ein kleines Garten und möchte das nicht verlieren, um ein Stellplatz zu errichten. Darf ich das Giebelfenster etwas vergrössern?

Antwort: Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum ja schon immer genehmigt und das Geschoss wurde auch schon dementsprechend genutzt. Damit wäre eine erneute entsprechende Nutzung ja keine Nutzungsänderung. Somit dürfte die Frage nach einem weiteren notwendigen Stellplatz und dem befürchteten Verlust des Gartens durch die Anlage eines solchen vom Tisch sein.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Nachtraegliche Genehmigung Dachgeschossausbau

Frage: 1958, ich war damal 16 Jahre alt, haben meine Eltern den Trockenboden als Wohnung umgebaut. Der vorhandene Raum blieb unverändert, keine Gauben oder Anbauten.Jetzt habe ich das Haus verkauft, kann aber keine Baugenehmigung finden. Da meine Eltern äußerst korrekt waren, denke ich, das eine Genehmigung nicht erforderlich war, Wohnraum war damal sehr knapp. Kann ich jetzt noch Schwierigkeiten nach Verkauf des Hauses bekommen? Gibt es eine nachträgliche Genehmigung oder Abgeltung durch Bußgeld?

Antwort: Da Sie ja nicht mehr Eigentümer des Hauses sind, könnte Ihnen das ja eigentlich egal sein.
30. Aug 2010   | Email | Nach oben
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