Abstand Vordach Reihenhaus NRW

Frage: Guten Tag, aufgrund der kompetenten Antworten auf dieser Seite erhoffe ich mir eine fundierte Lösung für mein folgendes Problem: Beim Bau meines kleinen Reihenhauses in K-Porz vor 38 Jahren verzichtete ich leider auf ein Vordach über der Haustür. Die Tür ist vom unmittelbar angrenzenden Nachbarhaus (nicht gegenüberliegend, sondern direkt links daneben. gleiche Straßenseite) keinen halben Meter entfernt. Nun soll ein Glas-Vordach nachgerüstet werden, Breite ca. 3-4 m, Ausladung 1.) Bezieht sich §6 BauO NRW auch auf solche Fälle, d.h. muss hier eine Abstandsfläche von 1,5 m zum Nachbarhaus gewahrt werden? Oder sind tatsächlich nur die "gegenüberliegenden" Grundstücke angesprochen, nach meinem Verständnis also die andere Strassenseite? Öffentl. Raum wird nicht tangiert. 2.) Muss die Nachbarin befragt werden bzw. zustimmen? Diesbezüglich erwarte ich keine Kooperation, da es bereits einige heftige Meinungsverschiedenheiten wg. der Ausscheidungen ihrer 4 Hunde gab... 3.) Die nächstgelegene "Öffnung" in ihrem Haus ist ein Fenster, keine Tür. Falls Fragen 1+2 unproblematisch, gibt es da etwas besonderes zu beachten?

Antwort: Die Ausladung haben Sie leider vergessen, zu erwähnen.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Fenster 20cm von Grenze

Frage: die Eigentümer des Nachbarhauses lassen derzeit die Fassade renovieren - d.h. Dämmplatten etc. werden die Fassade "verdicken". In unserem Hause sind jedoch nur ca. 20-30 cm von der Hausgrenze entfernt schmale Seitenfenster in einem Erker, die nun durch die dickere Nachbarswand evtl. zugebaut würden. Gibt es hier entsprechende Vorschriften die dies nicht zulassen? Danke vorab für eine Information!

Antwort: Was, aus Brandschutzgründen, nicht zulässig ist, das sind Ihre Fenster in diesem geringen Abstand. Diese dürften so wohl auch kaum genehmigt sein.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Dachfenster BW

Frage: wir sanieren gerade eine Doppelhaushälfte Baujahr 1934. Da das dach nun neu Isoliert und eingedeckt wird, möchten wir gerne ein Dachfenster einbauen. Wie weit muss es vom Nachbardach weg sein ? Wir leben in Baden Würtemberg. Gibt es eine Baurecht verordnung speziel für Altbauten im Netz ? Auf den Landratsämtern bekommt man verschieden Antworten. danke

Antwort: Eine spezielle Verordnung für Altbauten gibt es nicht. Warum auch? Zu Ihrer Frage steht in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW (LBOAVO) folgendes:
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Decke zwischen Garage und Wohnraum

Frage: wir möchten unser altes Haus abreißen und dann ein Haus aufbauen wo sich im UG und im 2. Stock eine Wohnung befinden soll. In der Mitte würden wir eine Garage integrieren. Wie sieht es hier mit der Brandschutzordnung aus? Müssten wir die Decken zwischen der Garage doppelt verstärken? Oder reicht eine gedämmte Decke? Wir würden uns über eine positive Antwort freuen!

Antwort: Sie haben leider nicht geschrieben, wo Sie wohnen.
30. Aug 2010   | Email | Nach oben
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Kaminofen Altbau Stuttgart

Frage: Wir würden gerne in unserer Altbaueigentumswohnung in Stuttgart einen Kaminofen (Holz) installieren. 2 andere Parteien im Haus verfügen seit ca. 20-30 Jahren bereits über einen solchen Ofen. Leider wurde aber in der Dachgeschosswohnung (Mehrfamilienhaus) der Schornstein (noch in Betrieb) mit Holz verkleidet, sodass der Schornsteinfeger die Installation eines weiteren Holzofens nicht genehmigen möchte. Die anderen Parteien benutzen ihre Holzöfen wohl nicht mehr. Jetzt meine Frage: Wie können wir trotzdem einen solchen Ofen in Betrieb nehmen? Herzliche Grüße aus Stuttgart

Antwort: Wenn es nur an der Verkleidung aus Holz liegt, dann entfernen Sie diese doch einfach.
12. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Betondecken in Holzhaus

Frage: Kann man in einem Holzständerbau Betondecken einziehen?

Antwort: Es ist zwar nicht unbedingt üblich, aber es geht, wie Sie z.B. unter folgendem Link sehen können:
09. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Trennwand Reihenhaus

Frage: ich hoffe Sie können mir evtl. weiterhelfen. Ich bin Eigentümer eines Reihenmittelhauses in Bayern. Meine Außenwand schließt an die Dachterrasse des Nachbarn an. Dieser hat gestern auf dieser Dachterrasse ein Katzenschutzgitter montiert. Er hat meine Außenwand mit 6 Bohrlöchern versehen ohne mich zu fragen. Nun bin ich mir nicht sicher ob er diese Wand einfach mitbenutzen kann oder diese Wand allein mein Eigentum/Grundstück ist. Es betrifft nur die Außenwand, ich weiß, da wo unsere Häuser/Wohnräume miteinander anschließen haben wir ja beide die halbe Wandstärke als Nutzwand, aber wie ist das bei der Außenwand? Danke im Voraus

Antwort: Wenn es sich nicht gerade um sehr alte Reihenhäuser handelt, dann sollte es eben nicht so sein, dass Sie eine gemeinsame Trennwand haben, die dann jedem sozusagen zur Hälfte gehört.
06. Jun 2010   | Email | Nach oben
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Decke Garage freilegen

Frage: Ich besitze eine ca 30 jahre alte Doppelgarage deren Decke mir Probleme macht. Die Garage steht an der Grundstücksgrenze. Das Nachbarhaus ist ca. 3m entfernt. Sie steht ca. 2m vom eigenen Haus entfernt. Dazwischen befindet sich ein Geräteraum, der weder von der Garage aus, noch vom Haus aus zugänglich ist. Die Wände sind gemauert. Es gibt ein Holztor und eine Holztür. Das Flachdach ist eine Holzbalkendecke oben mit Spanpletten und Bitukmenabdichtung + Kies verkleidet. Unten mit einer Lage Gipsplatten verkleidet. Diese Gipsplatten hängen nun durch und das Tor schleift beim öffnnen daran. Darf ich diese Platten einfach entfernen und die Holzbalkendecke freilegen, oder widerspricht das irgend welchen Brandschutzbestimmungen?

Antwort: Über der Garage sind keine Wohnräume. Daher gibt es auch brandschutztechnisch keine Probleme.
06. May 2010   | Email | Nach oben
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