Waermebruecke Wanddurchfuehrung

Frage: Hallo, wir möchten gerne nachräglich einen Kaminofen in unserem Haus aufstellen. Dazu wäre event. die Durchführung des Kaminabzugsrohr durch eine Außenwand erforderlich. Stellt eine solche Durchführung eines Edelstahrohrs eine Kältebücke dar? Vorab vielen Dank für Ihre Mühe.

Antwort: Das ist vernachlässigbar. Sowohl das Rohr selbst als auch die Wanddurchführung sind gedämmt.
07. Jan 2011   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  | 

Abstand Doppelhaus

Frage: wir sind gerade dabei unser Haus zu planen und haben ständig neue Ideen. Eigentlich haben wir ein Doppelhausgrundstück gekauft und möchten nun allerdings einen Einfamilienhauscharakter beibehalten. Der Frage bei der Stadt nach einem Verbindungselement wurde zugestimmt. Eigentlich wollten wir die beiden Garagen in der Mitte miteinander verbinden. Jetzt möchte unser Nachbar ganz an die Grenze bauen, da er mehr Platz benötigt. Wir jedoch möchten immernoch den EFH-Charakter beibehalten. Was können wir als Verbidnungelement zwischen die beiden Häuser positionieren. Was wäre, wenn man den Kellerabgang (Garten in den Keller) als Verbindungselement nimmt. Geht das oder braucht man da mehr Grenzabstand. Was würden Sie machen. Wir möchten keine komplette Nachbarverbindung, da wir gern mindesten drei Fenster an der Westseite möchten. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, aber eigentlich sind die Regelungen zu diesem Punkt in allen Bundesländern ähnlich oder gleich.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

Garage unterteilen

Frage: meine wohnung (bayern) befindet sich direkt über einem garagenkomplex, eine garage davon hab ich nun erworben und möchte diese, da sehr gross, nun mit einer wand (optimalerweise trockenbau) mit türe abtrennen um einen separaten lagerraum zu erhalten. was ist hier ggf. hinsichtlich brandschutz zu beachten?! freue mich auf eine antwort! danke für Ihre Mühe vorab!

Antwort: Gar nichts. Es handelt sich ja nicht um einen Aufenthalts- sondern um einen Abstellraum. Ich gehe mal nicht davon aus, dass Sie dort explosive Stoffe lagern wollen.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Wohnungen zusammenlegen

Frage: folgende Situation: 5 Familienhaus in Baden Württemberg, 2 ETW auf der gleichen Ebene gehören uns. WIr haben diese vor 5 Jahren mittels Durchbruch einer tragenden Wand innerhalb der wohnungen und Einbau einer Türe verbunden. Ein Statiker hat vorher geprüft, ein ordentliches Bauunternehmen (beides keine "Privataktionen") hat das ausgeführt. Unser Verwalter sprach uns an ob wir eine Baugenehmigung hätten was ich verneinte. Meine Frage brauche ich tatsächlich eine?; wie heile ich das nachträglich? und muss ich mit brandschutzauflagen rechnen (2 ETW mit je 120 m2)? vielen dank im voraus

Antwort: Da Sie in Ihrem Mehrfamilienhaus in tragende Bauteile eingegriffen haben, hätten Sie zunächst mal das Einverständnis der anderen Miteigentümer einholen müssen. Dies hat aber nichts mit dem Baurecht zu tun.
31. Dec 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  | 

Genehmigungsfrei Hessen

Frage: Wir möchten unserer ausgebauten Dachwohnung, auf Grund der vorherrschenden Dachschräge, durch eine Gaube ein wenig mehr Kopffreiheit verpassen. Soweit wir das bisher geplant haben, soll die Gaube links wie rechts einen Abstand von 90cm zur Wand haben. Nun ist es in Hessen scheinbar so, das bei einer Doppelhaushälfte, wie das hier der Fall ist, ein Brandschutzabstand von 125cm zum Nachbar einzuhalten ist. Soweit ich den Vorschriften folgen konnte gäbe es auch die Möglichkeit, bei nicht Einhaltung des Brandschutzabstandes die Gaube mit einer Brandwand zu versehen. Soweit mir bekannt liegt der nach Vorschrift Innen bei F30 und Außen bei F60. Wir würden Innen und Außen F90 machen. Jetzt waren wir beim Amt und wollten eine Bauanzeige aufgeben, da in Hessen Gauben nicht Genehmigungspflichtig sind. Aufgrund der Abweichung im Brandschutz, wurde uns mitgeteilt das hier eine Abweichverfahren erhoben werden muss. Daraus ist nun ein Bauantrag plus ein Abweichverfahren geworden. Was ich für völligst übertrieben halte und das ganze Projekt bezüglich der Kosten in die Höhe treibt. Leider habe ich in diesen Bereichen keine Erfahrung. Für mich ist eigentlich klar, das aufgrund der beidseitigen Brandwand F90, die Vorschrift des Brandschutzes nicht verletzt wird und deswegen auch eine Bauanzeige völligst ausreichend wäre. Können sie das bestätigen bzw. haben sie hier noch eine Idee zu?

Antwort: Wie Sie in der Hessischen Bauordnung (HBO) unter den folgenden Paragrafen nachlesen können, ist ein Vorhaben nur genehmigungsfrei, solange es nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt:
13. Dec 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

Bruestung Festverglasung

Frage: gibt es eine Vorschrift, dass bodentiefe Fenster, die ca. hälftig aus VSG bestehen und darüber zu öffnen sind, mit einer Innenfensterbank zu versehen sind, die als Absturzsicherung dienen soll. Oder ist so eine Innenfensterbank bei bodentiefen Fenstern Vorschrift, wenn dieser als Rettungsweg in das Obergeschoss angegeben wird. Unsere Baufirma sagt uns, dass es baurechtlich notwendig ist, wir finden darüber aber nichts.

Antwort: Da sollten Sie mal in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes bzw. deren Ausführungsverordnung nachschauen. Bei uns in BW steht in Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) zu Umwehrungen unter
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Wintergarten auf Grenze Bayern

Frage: Ich beantragte den Bau eines Wintergartens ca.4,00x3,00 mtr auf dem Dach meiner Garage ca. 12,30x3,00mtr länge, auf welcher schon einen Terasse vorhanden ist. Da ich nun das Geländer und die Rinnen erneuern muss möchte ich im vorderen Bereich diesen Wintergarten hinbauen. Dieser soll eine Aluminiumkonstruktion sein mit allen Seiten Glas. Dieser steht genau auf der Grenze und ist 4,50mtr vom Haus des Nachbarn entfernt. Der Nachbar stimmte dem Bau komplett zu. Der Balkon seiner Eltern im ersten Stock ragt gegen meine Terasse und ist ca. 2,50mtr entfernt. Wir haben ein wunderbares Verhältnis miteinander. Nun zu meinem Problem: Das Landratsamt Bamberg will den Bau nicht genehmigen weil zum einen an der Grenzfläche eine Brandschutzmauer hin muss was unmachbar ist da zum einen seine Eltern dann eine Mauer vor der Nase haben und ich wenn draussen sitze gegen die Mauer schauen muss was unerträglich ist. Nun habe ich in Ihrem Forum gelesen dass jemand genau dieses Problem hatte und eine Feuerschutzverglasung F60 ausreichend war. Hier muss laut Aussage und unweigerlichem Drängen des Amtes unbedingt eine undurchsichtige Mauer oder auch Glasscheibe hin weils eben nur 4,50mtr sind und dies vorgeschrieben sei. Also Mauer... Da sie so sehr stur sind im Amt bitte ich Sie mal um eine Hilfe bei dem Problem. Muss wirklich eine undurchsichtige Mauer immer sein bei der Situation wenn beide Parteien dem zustimmten dass Fenterscheiben unausweichlich sind und die freie Sicht gewünscht ist? Erst kam die Aussage der Nachbar könnte irgendwann mal ne Mauer mit 5Mtr höhe bauen wollen was am Bild das ich hier mitschicke unsinnig ist. Als dies nicht zog als Ausrede im Amt wird nun auf eine undurchsichtige Wand bestanden sonst ist der Bau nicht machbar? Da aber eine Feuerschutz Ständerwand ausreichend wäre ist die nächste Frage welcher Schutzfaktor unweigerlich sein muss. Es ist nur eine Terasse mit dem Glaskasten zwecks Wetter und Windschutz,da es hier oben zieht wie wild. Komischerweise lesen wir überall im Internet dass die Min-fläche 3,00mtr sein müssen,allerdings beidseitig , was wir hier nicht gegeben haben. Nun eben das Problem diese Scheibe falls machbar zukleben und undurchsichtig zu haben wegen der Abstandsfläche. Gibt es hierfür nun noch irgend einen Ausweg oder Schlupfloch das man nehmen kann um eine Scheibe machen zu können die durchsichtig ist? Oder nur die Überdachung alleine ohne Seitenscheibe dass es eben kein geschlossenes Gebäude ist vielleicht oder sowas...? Anbei ein Bild der Situation: auf der linken Seite soll oben drauf der Wintergarten,wo noch die Stangen der Geländer stehen, gegenüber des Balkons rechtes Haus... Besten Dank für die Mühe

Antwort: Das Problem teilt sich hier auf in zwei Aspekte. Zum Einen in die Frage der Abstandsflächen und des Brandschutzes, zum Anderen in die Frage der Einsehbarkeit des Nachbargrundstücks bez. des Nachbarrechts.
30. Oct 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

Aenderung Gebaeudeklasse durch Umbau Berlin

Frage: wir haben ein bestehendes 2- Familienwohnhaus in Berlin erworben und würden gern kleinere Änderungen im Inneren vornehmen. Die Baubehörde gab uns den Hinweis, dass sich die Gebäudeklasse ändern könnte und es sich bei der Änderung zum Einfamilienhaus um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 handeln könnte, weil die letzte Ebene über 13,0m liegen und das Haus dann mehr als 400m2 Bruttofläche hätte. Welche Folgen hätte die Änderung der Gebäudeklasse ? Kann es sein, dass sämtliche Anforderungen der Gebäudeklasse 5 zum Tragen kommen, obwohl bspw. nur ein Türsturz verbreitert oder eine Wand im EG verschoben werden ?

Antwort: Die Änderung der Gebäudeklasse ergibt sich nicht durch eine Verbreiterung eines Türsturzes oder das Verschieben einer Wand.
23. Oct 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

More Pages:
Previous    1 2 3 4 5 6 7 8 9    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010