Boeschung und Gelaender Grundstuecksgrenze

Frage: Hallo H. Schelzel,
vielen Dank für diese wunderbare Seite die mir als Elektrotechniker in dem fremden Terrain "Bauregeln" eine riesige Hilfe ist. Für mein Problem habe ich leider nichts passendes gefunden ...

Wir bauen hier in BW gerade unsere Aussenanlage. Direkt an einer Grundstücksgrenze liegt eine Gartentreppe unseres Nachbarn, Höhenunterschied ca. 1,20m.
- Ist die Lage der Gartentreppe direkt an der Grenze rechtens?

Für die Errichtung eines Stellplatzes möchten wir in diesen Bereich unsere Grundstücksseite abgraben, im Abstand von ca. 1,50m zur Grenze liegen wir ca. 1,20m tiefer.
- Können wir zur Grundstücksgrenze hin das Gelände aufböschen, Winkel ist kleiner 45°
- Müssen wir ein Geländer stellen? (Höhenunterschied größer 90cm, wie geht das bei Schrägen?)
- Falls ja, kann ein Geländer auch durch eine Hecke ersetzt werden?

Im voraus Danke für ihre Hilfe, mit meiner Frau haben Sie einen Unterstützer für Stuttgart 21. Ich gestehe keine Meinung zu haben da ich im Detail zu wenig weiß...

Antwort: Hierzu keine Meinung zu haben, ist ja Ihr gutes Recht. Aber vielleicht lassen Sie sich ja trotzdem von Ihrer Frau überzeugen, bei der Volksabstimmung FÜR S21 zu stimmen? J

 

Was Ihre Frage angeht, so ist das mit der Lage der Treppe an der Grundstücksgrenze schon in Ordnung.

 

Den Höhenunterschied von 1,20m können Sie auf 1,50m Breite problemlos abböschen. Ein Geländer brauchen Sie hier nicht. Bei einer Böschung besteht ja keine Absturzgefahr. Das Geländer bräuchten sie nur bei einem senkrechten Versatz.

29. May 2011   | Email | Nach oben
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